AGB-Verständlichkeit

Die AGB von Energieversorgern stellen eine Vereinbarung zwischen Verbraucher und Versorger dar, die der Verbraucher mit der Unterschrift unter den Versorgungsvertrag akzeptiert. Gerichte gehen davon aus, dass der Verbraucher diese AGB gelesen und verstanden hat. Praktisch jedoch liest kaum ein Verbraucher die AGB durch. Und selbst Juristen haben Mühe, die AGB zu verstehen. Unabhängig von der Frage, ob die AGB für den Verbraucher vorteilhaft oder nachteilig sind, können die AGB besser oder schlechter verständlich sein.

Der Nobelpreisträger Daniel Kahnemann schreibt dazu: Eine Welt, in der Firmen miteinander konkurrieren, indem sie bessere Produkte anbieten, ist einer Welt vorzuziehen, in der jene Firma die höchsten Gewinne macht, die sich am besten auf Verschleierung versteht.

Hier wurde erstmals die Verständlichkeit der AGB von Energieversorgern mit einem maschinellen und objektiven Verfahren untersucht und die Ergebnisse verglichen.

Das erste wichtige Kriterium für die Verständlichkeit ist die Textlänge der AGB. Es gibt Versorger, die denselben Sachverhalt mit 3.400 Textzeichen regeln, wofür andere Anbieter 51.000 Zeichen benötigen, also das Fünfzehnfache.  Nach einer Standardisierung der Texte erfolgte eine Auszählung der Zeichenzahl der AGB. Die Textlängen wurden sodann auf eine gemeinsame Skala umgerechnet, so dass die kürzesten AGB den Wert 1 und die längsten AGB den Wert 0 erhält.

Sodann wurde die Verständlichkeit der AGB mit Lesbarkeitsformel rechnerisch analysiert. Das bekannteste Beispiel für eine Lesbarkeitsformel ist der Hohenheimer Verständlichkeits-Index (HIX), der an der  Universität Hohenheim in Zusammenarbeit mit der H+H CommunicationLab GmbH entwickelt wurde. Er wird u. a. von der Stiftung Warentest zur Bewertung der Verständlichkeit von Versicherungsbedingungen eingesetzt. Der Hohenheimer Index berücksichtigt ganz unterschiedliche Kriterien wie die durchschnittliche Satzlänge, der Anteil der Sätze mit mehr als 20 Wörtern, den Anteil an Schachtelsätzen, der Anteil von Wörtern mit mehr als sechs Zeichen. Der Index ist skaliert zwischen 0 (sehr schwer verständlich = wissenschaftliche Dissertation) und 20 (sehr leicht verständlich = 18). Beipackzettel von Medikamenten haben einen Index von 8,7.  Ein Index von 8 entspricht einer mittleren Verständlichkeit. Für AGB beträgt der Zielwert des Verständlichkeitsindex 10.

Details siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Textverst%C3%A4ndlichkeit

In Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim und dem H+H CommunicationLab GmbH wurde der Hohenheimer Verständlichkeits-Index für (HIX) für die AGB aller hier dargestellten Energieanbieter ermittelt, nachdem zuvor die AGB auf ein vergleichbares Standardformat gebracht wurden.

Bei den AGB der Energieversorger liegt der Hohenheimer Index zwischen 0,59 und 7,64 bei einem Mittelwert von 4. Der Hohenheimer Index wurde in einem zweiten Schritt auf eine gemeinsame Skala umgerechnet, so dass die bestverständliche AGB den Wert 1 und die schwerst verständliche AGB den Wert 0 erhält.

Segment-ID: 3160

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