Bonus

Eine Sonderzahlung für Neukunden. Viele Anbieter locken Neukunden mit hohen Bonuszahlungen. 

Voraussetzung ist meist eine Vertragsdauer von mindestens einem Jahr. Wer also zum Ablauf des ersten Lieferjahres kündigt, dem steht der Bonus zu.

Der Bonus wird entweder bei Vertragsabschluss oder nach Ablauf des ersten Lieferjahres bezahlt.

Einige Anbieter versuchen um eine vertraglich vereinbarte Bonuszahlung herumzukommen. Zum Beispiel wird das Kündigungsdatum durch den Versorger vorverlegt, so dass die Kündigung vor Ablauf des Lieferjahres wirksam wird. In derartigen Fällen sollten Verbraucher die Schlichtungsstelle Energie einschalten.

Vorsicht ist geboten. Denn ein Tarif oder Anbieter, der für Neukunden preislich attraktiv ist, der verliert diese Attaktivität im zweiten Lieferjahr, weil dann kein Bonus mehr gezahlt wird. Im zweiten Lieferjahr ist es für Verbraucher meist vorteilhaft, den Anbieter zu wechseln. Dafür muss man rechtzeitig vor Ablauf des ersten Lieferjahres den Vertrag kündigen. Die meisten Verbraucher versäumen dies. Den Schaden trägt der Verbraucher, den Gewinn hat der Versorger.

Fazit: Rechtzeitig kündigen, so dass der Vertrag nach einem Jahr endet!

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