Auswahlfilter für Anbieter

Mit einem Abfragefilter kann man aus den Anbietern diejenigen auswählen, die einem oder mehreren Suchkriterien entsprechen.

Der Auswahlfilter ist eine sehr starke Verdichtung der ausführlichen Informationen, die auf energieanbieterinformation.de neutral und aktuell zur Verfügung stehen. Er erleichtert damit die Nutzung der Informationen.

Zum Beispiel kann man sich mit einem Klick nur die Anbieter anzeigen lassen, die mehrheitlich in kommunaler Hand sind. Oder die Versorger, die Ökostrom mit einem Label anbieten. Oder auch die Kombination der beiden Merkmale: Also Anbieter in kommunaler Hand, die Ökostrom mit einem Label anbieten.

Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten von Kriterien: Ja/Nein-Kritierien und Qualitätskriterien. Bei Ja/Nein-Kriterien ist die Auswahl einfach. Zum Beispiel hat ein Anbieter entweder ein positives Betriebsergebnis oder nicht. Die Qualitätskriterien liegen immer zwischen dem schlechtesten Wert von 0 und dem besten Wert von 1. Für jedes Qualitätskriterium gibt es einen mittleren Wert: Der Durchschnittswert gemittelt über alle Anbieter. Er hat je nach Kriterium einen unterschiedlichen Wert, nicht weit von 0,5 entfernt. Gibt man den Mittelwert als Suchkriterium ein, dann werden nur die Anbieter gezeigt, deren Wert über dem Durchschnitt liegt. Gibt man als Kriterium 0,8 ein, dann werden nur Anbieter mit einem überdurchschnittlich guten Serviceindex angezeigt. Das gilt entsprechend auch für die anderen Qualitätskriterien.

Für jedes Kriterium gibt es auf der Internetseite eine ausführliche Beschreibung. Und auch ausführliche weitere Informationen diesbezüglich für jeden Anbieter. Beispiel: Als Versorger mehrheitlich in kommunaler Hand werden unter anderem die Stadtwerke Bochum angezeigt. Dort findet man die folgenden Informationen:

„Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Amtsgericht Bochum, HR B 722), vgl. Liste der Gesellschafter vom 23.08.2012. Gesellschafter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einem Stammkapital von 120.000.000 Euro sind die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (Amtsgericht Bochum, HR B 2142) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 114.000.000 Euro sowie die Stadt Bochum mit einem Geschäftsanteil von 6.000.000 Euro, vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.05.2012. (Stand: 13.11.2015)“

Hier folgt nun eine Kurzbeschreibung der verfügbaren Suchkriterien:

Namen eines Anbieters: Es müssen mindestens drei Buchstaben eingeben werden. Es werden dann alle Anbieter angezeigt, in deren Namen die gesuchten Buchstaben enthalten sind.

Zugehörigkeit: Bonuszahlungen werden von vielen Anbietern nur für Verbraucher gezahlt, die von einem anderen Anbieter kommen. Wer nur „im Haus“ wechselt, also von einem Anbieter derselben Unternehmensgruppe, bekommt dann keinen Bonus. Damit Verbraucher erkennen können, welche Anbieter zur selben Gruppe gehören, kann man einen Anbieternamen angeben und sich alle Unternehmen anzeigen lassen, die zu dieser Gruppe gehören.

Service-Index: Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Untersuchungen der Service-Qualität von Energieanbietern (Verivox, Deutsches Institut für Servicequalität, Deutsche Gesellschaft für Servicestudie, Check24.de, ServiceValue). Für jeden Anbieter wurde aus den Studienergebnissen ein Mittelwert gebildet. Wenn der Service eines Anbieter nur von weniger als drei Studien untersucht worden ist, wurde die Servicequalität aufgrund einfach zu ermittelnder Merkmale der Servicequalität ermittelt (Hotline-Verfügbarkeit, Online-Service, Rückrufmöglichkeit usw).

AGB-Index: Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zahlreiche Regelungen, die teilweise besonders verbraucherfreundlich und teilweise aber auch verbraucherunfreundlich sind. Aus der Zahl der verbraucherfreundlichen und verbraucherunfreundlichen AGB-Klauseln wird ein Qualitätskriterium errechnet.

AGB-Verständlichkeit: Die AGB können einfach oder schwer verständlich formuliert sein. Das wurde empirisch mit einer Lesbarkeitsformel rechnerisch analysiert, dem Hohenheimer Verständlichkeits-Index. Er berücksichtigt unter anderem die durchschnittliche Satzlänge, den Anteil der Sätze mit mehr als 20 Wörtern, den Anteil an Schachtelsätzen, den Anteil von Fremdwörtern und den Anteil von Wörtern mit mehr als sechs Zeichen.

AGB-Textlänge: Unabhängig von der inhaltlichen Bewertung und der Verständlichkeit unterscheiden sich die AGB stark in ihrer Textlänge. Es gibt Versorger, die denselben Sachverhalt mit 3.400 Textzeichen regeln, wofür andere Anbieter 51.000 Zeichen benötigen, also das Fünfzehnfache. Die Zeit, die ein durchschnittlicher Leser zum Lesen der AGB benötigt, schwankt zwischen gut zwei Minuten und ganzen 42 Minuten.

Verflechtung mit Atomkraftwerksbetreibern: Es gibt in Deutschland vier große Stromkonzerne E.on, RWE, EnBW und Vattenfall, die zugleich auch die Betreiber von Atomkraftwerken sind. Sie haben sich an einer Vielzahl von anderen Versorgern wirtschaftlich beteiligt und nehmen so auf deren Geschäftspolitik Einfluss. Es gibt aber auch viele Anbieter, an denen Atomkraftwerksbetreiber nicht beteiligt sind. Diese können hier ausgewählt werden.

Ökostrom: Hier können Anbieter ausgewählt werden, die Ökostrom mit einer Herkunftsbezeichnung anbieten, die ein anerkanntes Ökostromlabel haben oder die das grüne Strom Label GSL besitzen.

Bürgerschaftliches Eigentum: Hier können Anbieter ausgewählt werden, die als Genossenschaft organisiert sind, an denen Kommunen beteiligt sind oder die mehrheitlich in kommunaler Hand sind.

Regionale Herkunft: Das Kriterium unterscheidet zehn Postleitzahlgebiete, jeweils nach der ersten Ziffer der Postleitzahl eine Anbieters. Dadurch können Anbieter ausgefiltert werden, deren Geschäftssitz sich in einer bestimmten Region befindet.

Jahr der Versorgungsaufnahme: Hier kann eine Jahreszahl eingetragen werden, um Anbieter auszuwählen, die erst ab dem eingegebenen Jahr als Energieversorger tätig geworden sind.

Kundenzahl: gering bedeutet unter 100.000, mittel zwischen 100.000 und eine Million, hoch über eine Million Kunden.

Betriebsergebnis: Hier lassen sich Anbieter auswählen, die entweder ein positives oder negatives Betriebsergebnis beim letzten veröffentlichten Jahresabschluss ausweisen.

Anbieter ausblenden, die der Verein seinen Mitgliedern nicht empfiehlt.

Preis als Kriterium fehlt

Ein Kriterium fehlt allerdings in der Datensammlung: Der Preis. Das ist für viele Verbraucher das wichtigste, wenn nicht sogar das einzige Kriterium für die Anbieterauswahl. Allerdings können die Preise in den vielen im Internet verfügbaren Vergleichsportalen verglichen werden. Was in diesen Portalen fehlt, sind die weiteren Informationen über Anbieter, die auf www.energieanbieterinformation.de zur Verfügung stehen. Den meisten Verbrauchern ist klar, dass neben dem Preis auch die Qualität eine Rolle spielt, sei es bei Textilien, Nahrungsmitteln oder Energieversorgern. Wer nur das Billigste wählt, bekommt dafür nicht das Beste, sondern eben nur das deutlich weniger gute.

Es gibt nicht „den besten Anbieter“

Es ist individuell sehr verschieden, auf welche weiteren Eigenschaften eines Anbieters man Wert legt. Fast immer aber ist eine bessere Qualität mit einem höheren Preis verbunden. Diese Abwägung kann nur jeder Verbraucher selbst für sich vollziehen, abhängig davon, was einem wichtig ist und was man dafür mehr zu zahlen bereit ist. Es gibt deshalb nicht den „besten“ Anbieter. Allerdings bietet Energieanbieterinformation.de erstmals die Möglichkeit für eine gezielte Abwägung, weil erstmals die dafür benötigten Informationen zur Verfügung stehen.

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