energieGUT GmbH

  • Die Gesellschaft besteht seit 2002.
  • Zwischen 2007 und 2009 trug die Gesellschaft den Namen Trianel Energie GmbH.
  • Konzernmutter ist im Besitz eigener Strom- und Gasnetze.
  • Betriebsergebnis: - 2,7 Mio Euro 2014
  • Zu 100 % im Besitz der Stadtwerke Duisburg AG, an der RWE zu 20 % und die der Stadt Duisburg gehörende Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft zu 80 % beteiligt sind.
  • Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten drei verbraucherunfreundliche Regelungen und zwei verbraucherfreundliche Regelungen.
    Der AGB-Index beträgt 0,64 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,25 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Im Tarif Hallospar wird eine Verbrauchsverringerung finanziell belohnt.
  • Internetseite: www.energiegut.de
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Die Gesellschaft wurde am 21.03.2002 als ENETKO GmbH in das Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Köln, HR B 37123). Im Jahr 2006 erfolgte die Sitzverlegung nach Aachen (Amtsgericht Aachen, HR B 13673), vgl. HR-Bekanntmachung vom 02.06.2006. Anfang 2007 wurde die Firma in Trianel Energie GmbH geändert, vgl. HR-Bekanntmachung vom 02.02.2007, und Anfang 2009 erfolgte die Änderung der Firma in die heutige energieGUT GmbH, vgl. HR-Bekanntmachung vom 13.01.2009. 2012 wurde die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft nach Duisburg beschlossen, der Gesellschaftsgegenstand ist nunmehr "Vertrieb und Vermarktung sowie Beschaffung von Energie und damit in unmittelbarer Verbindung stehende Dienstleistungen", vgl. HR-Bekanntmachung vom 13.01.2012.

energieGUT GmbH
Bungertstr. 27
D-47053 Duisburg

Amtsgericht Duisburg, HRB 24115
Stammkapital: 850.000,- EUR

(Stand: 04.12.2016)

 

Beschäftigte

2013 hat die energieGUT GmbH zwei Beschäftigte (Quelle: Jahresabschluss 2013).

Geschäftsentwicklung

Die energieGUT GmbH versorgt 90.000 Kunden mit Strom und Gas (Stand 2013, Quelle: Verivox).

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für energieGUT gibt HausPilot 4,5 Sterne. (Stand: 18. Oktober 2018)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Markus Leidig (* 18.08.1963) und Steffen Wöhler (* 12.03.1986).

(Stand: 04.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Duisburg AG (Amtsgericht Duisburg, HR B 1140), vgl. Liste der Gesellschafter vom 19.12.2012.

Einzige Aktionäre der Stadtwerke Duisburg AG sind die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (Amtsgericht Duisburg, HR B 1171) mit einem Anteil in Höhe von 68.000.000,- Euro (= 80 %) und die innogy SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) mit einem Anteil in Höhe von 17.000.000,- Euro (= 20 %), vgl. Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung vom 18.08.2015.

Die vormalige Aktionärin RWE Deutschland AG (Amtsgericht Essen, HR B 14457) wurde zur RWE Deutschland GmbH (Amtsgericht Essen, HR B 27278) umgewandelt. Diese hat dann die Beteiligungen an der Stadtwerke Duisburg AG im Rahmen des Abspaltungsvertrags vom 18.07.2016 (über den Unternehmensbereich Beteiligungen III) auf die RWE International SE (Amtsgericht Essen, HRB 27091) übertragen, die im September 2016 in die innogy SE umfirmiert wurde.

Alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH ist die Stadt Duisburg.

(Stand: 04.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 04.12.2016)

Die Gesellschaft erwirtschaftete 2014 bei einem Umsatz in Höhe von 70.444.839,34 Euro (Vorjahr: 84.342.148,75 Euro, Δ -16,48%) einen Jahresüberschuss von -2.767.547,23 Euro (Vorjahr: -2.796.091,00 Euro, Δ -1,02%*). Die Bilanz 2014 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 10.313.527,08 Euro (Vorjahr: 7.545.979,85 Euro, Δ +36,68%) aus.

Durch den Absatz von Strom hat die Gesellschaft 2014 einen Umsatz in Höhe von 61.587.000,- Euro (Vorjahr: 75.100.000,- Euro, Δ +17,99%) bzw. durch den Vertrieb von Gas 2.565.000,- Euro (Vorjahr: 1.482.000,- Euro, Δ +73,08%) erzielt. So wurden 2014 311 GWh (Vorjahr: 368 GWh, Δ -15,49%) Strom und 50 GWh (Vorjahr: 30 GWh, Δ +66,67%) Gas abgesetzt. Die Gesellschaft verfügt über rund 80.000 Strom- (Vorjahr: rund 87.000, Δ -8,05%) und rund 3.400 (Vorjahr: rund 2.500, Δ +36,00%) Gaskunden.

Im Jahr 2013 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 2 (Vorjahr: 1, Δ +100,00%) Mitarbeiter.

* = Die Angabe bezieht sich auf die Entwicklung des Verlustes im Verhältnis zum Vorjahr.

(Stand: 04.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 13.765 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate (Strom)/12 Monate (Gas), soweit sich keine abweichende Vertragslaufzeit [...]aus dem [...]Produktblatt ergibt. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils um die im Produktblatt angegebene Verlängerungsdauer [Strom]/12 Monate [Gas] wenn er nicht [...]gekündigt wird." (5.1 der AGB)  

Kündigungsfrist und -form:

"Der [...]Vertrag kann [...]mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. des jeweiligen Vertragsverlängerungszeitraums [...]gekündigt werden. (5.2 der AGB)  

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist regelmäßig um das Doppelte. Hierbei ist zu beachten, dass die Kündigung auch stets zum Ende des letzten Monats des Vertragszeitraums zu erfolgen hat.  

verbraucherunfreundlich


"Jede Kündigung bedarf der Textform."(5.5 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs sind Sie verpflichtet, die energieGUT über den Umzug zu informieren. Bei einem Umzug sind die beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats [in Textform]zu kündigen." (5.4 der AGB)

Die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechtes von 2 Wochen entspricht zwar dem Leitbild der GVV, jedoch ist die Kündigung nur zum Ende eines Kalendermonats zulässig, so dass sich individuell eine längere Kündigungsfrist ergeben kann.

"Ändert energieGUT die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (7. (5) der AGB) 

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch die energieGUT erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung [...]sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung [...] maßgeblich sind." (7. (2) der AGB)  

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Die Zahlung kann nach Ihrer Wahl per Überweisung oder alternativ durch Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats (Lastschriftverfahren) erfolgen." (10.1 (1) der AGB) 

Dem Verbraucher stehen zwei verschiedene Zahlungsarten kostenfrei zur Verfügung. 

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

Es wird auf eine bestimmte, im Rahmen des Anmeldungsvorganges eingeschaltete Auskunftei, die Creditreform, die zur Bonitätsprüfung des Kunden eingeschaltet wird, hingewiesen. Übermittelt werden Name und Kontaktdaten. (3. der AGB)  

Der Versorger prüft die Bonität unter Angabe der Auskunftei und der übermittelten Daten zum Ausschluss des Ausfallrisikos.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

"Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen durch energie-GUT spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten [...]mitgeteilt. Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist [...]zu kündigen." (12. der AGB) 

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits durch ein bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13) 

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. April 2018 
Stand der Bewertung: 11. Februar 2019

Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von EnergieGUT Tarif HalloSpar! erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "gut" (68 von 80 Punkten).

(Stand: 22. August 2018)

 Service-Index: 0,25

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von energieGUT (Tarif: HalloSpar) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 36 von 80 Punkten und lediglich die Note "ausreichend" (2013: "ausreichend") und Platz 43 von 45. Bei den Vertragsbedingungen für den Strombezug erzielte energieGUT mit 66 von 80 Punkten die Note "gut" (2013: "gut"). Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird mit "befriedigend" (2013: "befriedigend") und Platz 38 von 40 bewertet.
Check24: Der Service von energieGUT (Tarif: HalloSpar) erhielt von Check24 in der "Gasanbieter-Studie 2014" nur 34 von 80 Punkten und wurde mit der Note "ausreichend" auf den vorletzten Platz (Rang: 39 von 40) verwiesen. Bei den Vertragsbedingungen für den Gasbezug erhielt energieGUT 58 von 80 Punkten und die Note "gut". Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird mit "befriedigend" (Platz 38 von 40) bewertet.
Dt. Institut für Servicequalität: EnergieGUT rangiert in der "Studie Gasanbieter 2016" - wie schon in der 2015er Studie - beim Service auf dem letzten Rang und wurde von DISQ mit der Note "mangelhaft" bewertet (2015: ebenfalls "mangelhaft"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt EnergieGUT auf Rang 15 von 33 mit der Note "gut" (2015: Rang 28 von 30; "ausreichend").
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den energieGUT seinen Stromkunden bietet, mit 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 50 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 45 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 17 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 76 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 33 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 26 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,3). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 6 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 23. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der energieGUT:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 172 g/kWh 0,0001 g/kWh 4,8 % 15,9 % 1,6 % 0,5 % 45,5 % 31,7 %

Der fossile Stromanteil (15,9 %+ 1,6 %+ 0,5 % = 18 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 955 g CO2 pro kWh emittieren.

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 208 g/kWh 0,0002 g/kWh 6,1 % 18,5 % 1,3 % 0,6 % 37,7 % 35,8 %
2013 --- g/kWh --- g/kWh 13,3 % 49,1 % 3,4 % 1,2 % 32,5 % 0,5 %
2012 --- g/kWh --- g/kWh 7,6 % 20,2 % 5,0 % 2,1 % 29,3 % 35,8 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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