GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG

  • Bundesweit 140.000 Strom- und Gaskunden
  • Seit 1886 als Energieanbieter tätig
  • Eigenes Strom- und Gasnetz
  • Betriebsergebnis: Im Geschäftsjahr 2014 betrug der Jahresüberschuss 3,1 Mio. Euro.
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: In kommunalem Besitz
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten drei verbraucherunfreundliche Regelungen und zwei verbraucherfreundliche Regelungen.
  • Der AGB-Index beträgt 0,84 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,58 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55)
  • Internetseite: www.ggew.de
  • Wikipedia über GGEW
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Der Gegenstand der Gesellschaft ist: "Der Betrieb von Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen, die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, zum Bezug und zur Abgabe von Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Nebenprodukten aller Art. Hierzu gehört auch die entgeltliche Bereitstellung der eigenen Anlagen an Dritte sowie der entgeltliche Erwerb fremder Netzkapazitäten zum Zweck der Versorgung Dritter mit Elektrizität, Gas und Wasser. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, sich aktiv am Handel, inklusive Börsenhandel von Elektrizität, Gas, Wasser zu betätigen, soweit dies mit dem eigentlichen Geschäftszweck der Gesellschaft laut Abs. 1 vereinbar ist".

GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft
Dammstraße 68
64625 Bensheim

Amtgericht Darmstadt, HR B 21030
Grundkapital: 6.130.200,- Euro

(Stand: 12.04.2017)

Vorstand der Gesellschaft ist Carsten Hoffmann (* 05.06.1971).

(Stand: 12.04.2017)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 61.302 Namensaktien. Aktionäre der Gesellschaft sind:

  • Stadt Bensheim mit einem Anteil in Höhe von 38.046 Aktien (= 62,06 %),
  • Stadt Zwingenberg mit einem Anteil in Höhe von 7.481 Aktien (= 12,20 %),
  • Gemeinde Seeheim-Jugenheim mit einem Anteil in Höhe von 4.950 Aktien (= 8,07 %),
  • Gemeinde Bickenbach mit einem Anteil in Höhe von 4.687 Aktien (= 7,65 %),
  • Gemeinde Alsbach-Hähnlein mit einem Anteil in Höhe von 3.638 Aktien (= 5,93 %),
  • Beteiligungsgesellschaft der Stadt Lampertheim mbH (Amtsgericht Darmstadt, HR B 21030) mit einem Anteil in Höhe von 2.500 Aktien (= 4,08 %), vgl. Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 24.07.2015.

Alleinige Gesellschafterin der Stadt Lampertheim mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 200.000,- Euro ist die Stadt Lampertheim, vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2012.

(Stand: 12.04.2017)

Die Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

  • GGEW Trading Lampertheim GmbH mit einem Anteil in Höhe von 84,96%,
  • Wärmeversorgung Bergstraße GmbH mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • GGEW VentuSol GmbH mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • e.n.o energy Standort 27 GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • GGEW Windpark Linden GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • GGEW Windpark Dittelsheim GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • GGEW Windpark Hessloch GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • GGEW Windpark Brünnstadt GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • Windpool Verwaltungs GmbH mit einem Anteil in Höhe von 100%,
  • Windpark Eppelsheim 2 GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 80%,
  • GGEW net GmbH mit einem Anteil in Höhe von 50%,
  • Wind-Kathedrale 3000 Verwaltungs-GmbH mit einem Anteil in Höhe von 50%,
  • Windpark Eppelsheim GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 49%,
  • Energieried GmbH & Co. KG mit einem Anteil in Höhe von 34,50%,
  • Energieried Verwaltungs-GmbH mit einem Anteil in Höhe von 34,40%,
  • Conergia GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 20%,
  • Windpool GmbH & Co KG mit einem Anteil in Höhe von 17,10%.

(Stand: 12.04.2017)

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Rolf Richter (Vorsitzender), Georg Rausch (Stellv. Vorsitzender), Antje Adam, Heike Bührer, Dr. Holger Habich, Carsten Hoffmann, Olaf Kühn, Günter Martini, Hans-Ludwig Ritz, Frank Schröder, Gottfried Störmer, Carmelo Torre und Markus Woißyk, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 15.07.2016.

(Stand: 12.04.2017)

Im Geschäftsjahr 2014 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 176.195.561,15 Euro (Vorjahr: 179.447.049,45 Euro, Δ -1,81%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.123.572,02 Euro (Vorjahr: 3.333.531,70 Euro, Δ -6,30%) erwirtschaftet. Die Bilanz weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 4.426.183,57 Euro (Vorjahr: 3.000.000,00 Euro, Δ +47,54%) aus.

Die Gesellschaft hat durch den Vertrieb von Strom Umsätze in Höhe von 125.772.000,- Euro (Vorjahr: 125.447.000,- Euro, Δ +0,26%) und durch den Vertrieb von Gas Umsätze in Höhe von 39.910.000,- Euro (Vorjahr: 46.511.000,- Euro, Δ -14,19%) erzielen können.

Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft in 2014 165 (Vorjahr: 158, Δ +4,43%) Mitarbeiter beschäftigt.

(Stand: 12.04.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Öko Power", "Öko Power Fix" und "Öko Fix" sowie die Gastarife "Gas Power", "Gas Klima Power", "Gas Fix" und "Gas KlimaFix".

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 21.811 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,9 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

Nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug [...] in Textform anzuzeigen. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums." (10.1 + 10.2 der AGB)

Die Klausel verlängert die nach der GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Dreifache.

verbraucherfreundlich


"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpinkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (6.13 der AGB) 

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise [...] durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen und Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter Ziffer 6.1 genannten Kosten [u.a. Kosten für Beschaffung und Vertrieb). [...] Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen." (6.13 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum einseitigen Leistungsbestimmungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB unzutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung möglich. (4.1 der AGB)

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsalternativen kostenfrei wählen.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

"Der Lieferant kann [...] Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen." (3.3 der AGB)

Nach dem Leitbild des § 13 GVV besteht kein Ermessen bei der Festlegung des Abschlages.

verbraucherunfreundlich


Bei Änderungen der rechtlichen "Rahmenbedingungen" können die Allgemeinen Vertragsbedingungen und der Vertrag selbst durch den Lieferanten geändert werden. Dem Kunden wird im Gegenzug ein Recht zur außerordentlichen Kündigung eingeräumt. (7. der AGB)

Soweit Vertrags- und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon aufgrund bloßen Schweigens des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)


verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Mai 2018
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018

(Stand: 24. August 2018)

Service-Index: 0,58

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte GGEW beim Service Rang 16 von 31 und die Note "befriedigend". Davor wurde das Unternehmen zuletzt im Jahr 2013 bewertet, seinerzeit mit der Note "ausreichend" und Platz 35 von 43. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt das Unternehmen 2017 auf Rang 15 von 28 mit "befriedigend" (2013: Rang 24 von 31).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den GGEW seinen Stromkunden bietet, mit 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 74 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 73 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 10 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja, AGB werden nach Eingabe der persönlichen Daten zur Einsicht angeboten
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Verbrauchshistorie: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 20. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix die GGEW AG:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 396 g/kWh 0,0003 g/kWh 9,8 % 35,5 % 5 % 1,5 % 45,5 % 2,7 %

42 % des Stroms von GGEW stammen laut Stromkennzeichnung aus fossilen Kraftwerken (35,5 %+ 5 %+ 1,5 % = 42 %).

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 435 g/kWh 0,0004 g/kWh 12 % 39,8 % 3,4 % 1,4 % 37,7 % 5,7 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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