goldpower GmbH

(vormals Gazprom Marketing & Trading Retail Germania GmbH)

  • Die Vorgängergesellschaft Gazprom Marketing & Trading Retail Germania GmbH hatte 104.000 Strom- und Gaskunden. Die Gesellschaft ist nicht identisch mit einer Gesellschaft gleichen Namens, die mit der Eigentümerin goldgas verschmolzen worden ist.
  • Eigentumsverhältnisse: Seit Mai 2016 vollständig im Eigentum der goldgas GmbH
  • Die Vorgängergesellschaft envacom Service GmbH war ab 2008 als Energieanbieter tätig
  • Beteiligte Gesellschaften an der Muttergesellschaft goldgas GmbH haben eigene Strom- bzw. Gasnetze
  • Betriebsergebnis: Jahresfehlbetrag 2014 -18.218.862,10 Euro
  • Über goldgas und VNG mit EnBW verflochten
  • Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die Geschäftsführer sind noch in weiteren Unternehmen tätig
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,53 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49)
    Der Textlängenindex beträgt 0,66 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,48 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55)
  • Internetseite: www.gold-power.de
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Die Gesellschaft wurde am 25.02.2005 als callando Service GmbH in das Handelsregister eingetragen. Im Juni 2008 wurde die Gesellschaft mit der callando Internet GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 107345) verschmolzen, das Stammkapital auf 50.000,- Euro erhöht und die Umfirmierung in die envacom Service GmbH vollzogen. Im Dezember 2011 erfolgte dann die Umfirmierung in die Gazprom Marketing & Trading Retail Germania GmbH, im Mai 2016 dann die Umfirmierung in die heutige goldpower GmbH. Die Unternehmensgegenstand ist "Die Herstellung, die Entwicklung, der Handel, der Vertrieb, die Vermittlung und die Vermarktung von Strom- und Energieprodukten aller Art in Deutschland sowie die Entwicklung, der Vertrieb, die Vermittlung, die Vermarktung und die Durchführung von Energiedienstleistungen, insbesondere auch Messung, Messstellenbetrieb, intelligente Messsysteme ("Smart Meter") und Beratungsdienstleistungen im Energiesektor sowie alle mit dem vorbenannten Unternehmensgegenstand zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäftstätigkeiten".

goldpower GmbH
Am Klingenweg 6a
65396 Walluf

Amtsgericht Wiesbaden, HR B 21684
Stammkapital: 50.000,- Euro

(Stand: 24.10.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind André Burkhardt (* 08.09.1962) und Frank Ruhland (* 24.05.1963).

Beide Geschäftsführer sind zugleich auch Geschäftsführer der goldgas GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 93653). Daneben ist Frank Ruhland Geschäftsführer der VNG Vertriebs-GmbH (Amtsgericht Jena, HR B 505696).

(Stand: 24.10.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die goldgas GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 93653) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 07.06.2016).

Alleinige Gesellschafterin der goldgas GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 60.000,- Euro ist die VNG-Verbundnetz Gas AG (Amtsgericht Leipzig, HR B 444; vgl. Gesellschafterliste vom 04.04.2013).

Aktionäre der VNG-Verbundnetz Gas AG mit einem Grundkapital in Höhe von 328.000.000,- EUR sind mit einem Anteil von 243.410.488,69 Euro (= 74,21%) die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Amtsgericht Mannheim, HR B 107956), mit einem Anteil in Höhe von 70.769.941,13 Euro (= 21,58%) die VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Jena, HR B 505602) und mit einem Anteil in Höhe von 13.819.570,19 Euro (= 4,21%) die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH (Amtsgericht Erfurt, HR B 102493) (vgl. Aktionärsverzeichnis zum Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung vom 30.05.2016).

Gesellschafter der VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs- Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 98.000,- Euro sind:

  • Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG (Amtsgericht Chemnitz, HR B 18749) mit einem Anteil in Höhe von 560,- Euro (= 0,57%)
  • eins energie in Sachsen GmbH & Co. KG (Amtsgericht Chemnitz, HR A 6927) mit einem Anteil in Höhe von 9.610,- Euro (= 9,81%)
  • DREWAG-Stadtwerk Dresden GmbH (Amtsgericht Dresden, HR B 2626) mit einem Anteil in Höhe von 26.130,- Euro (= 26,66%)
  • SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH (Amtsgericht Dresden, HR B 3402) mit einem Anteil in Höhe von 5.650,- Euro (= 5,77%)
  • LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (Amtsgericht Leipzig, HR B 13860) mit einem Anteil in Höhe von 37.160,- Euro (= 37,92%)
  • Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (Amtsgericht Neubrandenburg, HR B 1194) mit einem Anteil in Höhe von 2.250,- Euro (= 2,30%)
  • Stadtwerke Rostock AG (Amtsgericht Rostock, HR B 786) mit einem Anteil in Höhe von 7.770,- Euro (= 7,93%)
  • Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH (Amtsgericht Stendal, HR B 10638) mit einem Anteil in Höhe von 8.870,- Euro (= 9,05%)

(vgl. Liste der Gesellschafter vom 19.05.2016).

Alleinige Gesellschafterin der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 10.000.100,- Euro ist die Landeshauptstadt Erfurt (vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.02.2010).

(Stand: 24.10.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 24.10.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 97.416.499,35 Euro (Vorjahr: 129.821.152,93 Euro, Δ -24,96%) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -6.534.899,76 Euro (Vorjahr: -16.204.696,85 Euro, Δ -59,67%) und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.525.830,16 Euro (Vorjahr: -18.218.862,10 Euro, Δ -58,69%) erwirtschaftet. Durch einen Verlustvortrag in Höhe von -45.308.277,41 Euro weist die Bilanz einen Bilanzverlust in Höhe von -52.834.107,57 Euro auf.

Die Endkundenzahl beträgt zum Jahresende 2015 71.000 (Vorjahr: 104.000, Δ -31,73%).

In 2015 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 50 Angestellte (Vorjahr: 56, Δ -10,71%) und 2 Aushilfen (Vorjahr: 3, Δ -33,33%).

(Stand: 24.10.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für den Stromtarif "goldpower Strom online" 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 19.432 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,66 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeiten sind nicht den AGB geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

"Die Kündigung kann von Ihnen wie auch von uns jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform erklärt werden." (5.1 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Dreifache.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bitte teilen Sie uns einen Auszug unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Auszug in Textform mit und nennen Sie uns das Auzugsdatum [...]. Erfolgt Ihr Umzug innerhalb des Gebietes des bisherigen [...]Netzbetreibers [...], führen wir den Vertrag mit Ihnen fort." (6.1 der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht bereits nicht verständlich, da lediglich von einer "Anzeigepflicht" gesprochen wird. Insoweit ist sogar ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 EnWG denkbar, wenn ein Sonderkündigungsrecht verneint werden sollte.

verbraucherunfreundlich

"Ändern wir die Preise, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (8.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch uns erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Sie können dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (8.1 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum Preisänderungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da keine Kostenelemente genannt werden. Zudem wir die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen sind grundsätzlich per SEPA-Lastschrift zu leisten. Möglich ist auch die Zahlung mittels Überweisung. Barzahlung und Zahlung per Scheck sind ausgeschlossen." (12.2 der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

"Wir sind berechtigt, zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages das Risiko von Zahlungsausfällen zu prüfen [...]. Für die Prüfung werden wir Leistungen von Auskunfteien, wie z. B. der Firma Bürgel [...], der Firma Creditsafe [...]oder anderer Dritter in Anspruch nehmen und [...]Ihre Daten [...]übermitteln bzw. anfragen." (3. der AGB) 

Es besteht keine Eingrenzung auf eine bestimmte Wirtschaftsauskunftei oder einen bestimmten Zeitpunkt, so dass dem Verbraucher nicht bekannt ist, bei welchen Stellen seine Daten angefragt und an wen welche Daten übermittelt werden.  

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

Ausschluss von Preiserhöhungen während der ersten vier Monate des Vertrages aufgrund Änderung der Kosten für Beschaffung und Vertrieb. (8.6 der AGB)

Bei Änderung der "gesetzlichen Rahmenbedingungen" behält sich der Versorger die Änderung bzw. Ergänzung der Alllgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dem Verbraucher wird ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall eingeräumt. (19.1 bis 19.4 der AGB)

Soweit eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen soll, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 03. Mai 2016
Stand der Bewertung: 09. August 2016
  • goldpower GmbH im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 17. August 2018)

Service-Index: 0,48

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von Gazprom Energy (Tarif: Home Blue 08 Online) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 55 von 80 Punkten und die Note "befriedigend". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wird der Service des Unternehmens (Tarif: Home Blue 04 Online) lediglich mit "ausreichend" bewertet (2013: "befriedigend"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015 "gut" (Rang 32 von 45). In der 2014er Studie wurde die Verbraucherfreundlichkeit von Gazprom im Strom-Sektor mit "befriedigend" bewertet und rangierte auf Platz 42 von 45.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den goldpower seinen Stromkunden bietet mit 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"). Im Jahr zuvor bewertete DGtV den Service des Vorgängerunternehmens Gazprom Energy mit 67 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 39 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität von Gazprom Energy in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,5).

 

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Goldpower:

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle    Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2015 --- g/kWh --- g/kWh --- % --- % --- % --- % --- % --- %

Laut Energiewirtschaftsgesetz § 42 Abs (1) sind spätestens ab 1. November eines Jahres die Werte des vorangegangenen Kalenderjahres anzugeben. (Stand: 08. Februar 2017)

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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