innogy SE

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Die ursprüngliche RWE Vertrieb AG (Amtsgericht Dortmund, HR B 22089) ist durch Bekanntmachung vom 08.06.2009 als RWE Projekt-Beteiligungsgesellschaft 1 AG in das Handelsregister eingetragen worden. Mit Bekanntmachung vom 21.08.2009 erfolgte die Änderung des Unternehmensgegenstands wie folgt, sowie der Firma zur RWE Vertrieb AG. Gegenstand der Gesellschaft ist „a) die Beschaffung und der Vertrieb von sowie die Versorgung mit Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme, Wasser, Energiedienstleistungen, energienahe Dienstleistungen und daraus entwickelten Produkten sowie der Betrieb und die Vermarktung von Netz- und sonstigen Anlagen für Wärme, Wasser und Abwasser, sowie b) die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten“. Im Juni 2016 wurde die RWE Vertrieb AG auf die im März 2016 - durch usprüngliche Verschmelzung der Essent SPV N.V. (Kamer van Koophandel, No. 65155696) und RWE Downstream Aktiengesellschaft (Amtsgericht Essen, HR B 25928) - gegründete RWE International SE verschmolzen und die wiederum mit Eintragung vom 01.09.2016 in innogy SE umfirmiert.

innogy SE
Opernplatz 1
45128 Essen

Grundkapital: 1.111.110.000,- €
Amtsgericht Essen, HR B 27091

(Stand: 06.11.2016)

Beschäftigte

Die RWE Vertrieb AG hat ca. 2.100 Beschäftigte laut Jahresabschluss 2012.

Geschäftsentwicklung

Die RWE Vertrieb AG versorgt ca. 4 Mio. Kunden mit Strom und Gas.  (Stand 2012 , Quelle: Verivox)

Solidität/Bonität

Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen RWE kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:

1) Publikationspolitik
     a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Geschäftsjahr 2012 0 Tage (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
Geschäftsjahr 2011 0 Tage (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
     b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer
Geschäftsjahr 2012 (2013) JA (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
Geschäftsjahr 2011 JA (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr)
Geschäftsjahr 2013 17,80 % (Einzelabschluss Mutter)
25,21 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 5,55 % (Einzelabschluss Mutter)
13,75 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 4,40 % (Einzelabschluss Mutter)
7,77 % (Konzern)
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital)
Geschäftsjahr 2013 18,77 % (Einzelabschluss Mutter)
14,96 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 17,95 % (Einzelabschluss Mutter)
18,64 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 18,73 % (Einzelabschluss Mutter)
18,44 % (Konzern)
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand)
Geschäftsjahr 2013 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
10,25 (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
10,01 (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
10,00 (Konzern)
5) Anteil erneuerbarer Energien
Studie (01/2015) 28,4 %  
Studie (10/2013) 22,2 %  
6) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien
Studie (01/2015) Rang 8 von 13  
Studie (10/2013) Rang 17 von 20 (Muttergesellschaft)
Rang 14 von 20 (Konzern)

Vorstände der Gesellschaft sind Peter Terium (Vorsitzender) (* 26.09.1963), Dr. Hans Bünting (* 22.10.1964), Dr. Bernhard Günther (* 08.01.1967), Martin Herrmann (* 03.07.1967), Hildegard Müller (* 29.06.1967) und Uwe Tigges (* 29.04.1960).

(Stand: 01.11.2016)

Ursprüngliche Aktionäre der Gesellschaft waren zum 30.08.2016 die RWE Downstream Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Essen, HR B 26911) mit einem Anteil in Höhe von 474.499.694 Aktien (= 94,90 %) sowie die RWE Aktiengesellschaft (Amtsgericht Essen, HR B ) mit einem Anteil in Höhe von 25.500.306 Aktien (= 5,10 %) (vgl. Verzeichnis der in der außerordentlichen Hauptversammlung der RWE International SE vom 30.08.2016 anwesenden Aktionäre). 

Im Zuge der Kapitalerhöhung der Gesellschaft im Oktober wurde das Grundkapital auf 1.111.110.000,- Euro (bzw. 555.555.000 Aktien mit einem Nennwert von jeweils 2 Euro) erhöht (vgl. Beschluss des IPO-Ausschusses des Aufsichtsrats der innogy SE vom 05.10.2016). Diese 55.555.000 neuen sowie weitere 83.333.200 bestehende Aktien der RWE Downstream Beteiligungs GmbH (einschließlich Mehrzuteilungen von 12.626.200 bestehenden Aktien) wurden seit Anfang Oktober 2016 im regulierten Martksegment der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (vgl. Ad-Hoc-Mitteilung der innogy SE vom 06.10.2016).

Daraus daher stellt sich die aktuelle Aktionärsstruktur etwa wie folgt dar:

  • RWE Aktiengesellschaft 25.500.306 Aktien (= 4,59 %)
  • RWE Downstream Beteiligungs GmbH 391.166.494 Aktien (= 70,41 %)
  • Streubesitz 138.888.2000 Aktien (= 25,00 %)

(Stand: 06.11.2016)

Dr. Werner Brandt (Vorsitzender), Frank Bsirske (Stellv. Vorsitzender), Reiner Böhle, Ulrich Grillo, Arno Hahn, Maria van der Hoeven, Michael Kleinemeier, Martina Koederitz, Dr. Markus Krebber, Hans Peter Lafos, Robert Leyland, Meike Neuhaus, Dr. Rolf Pohlig, René Pöhls, Pascal van Rijsewijk, Gabriele Sassenberg, Dr. Dieter Steinkamp, Marc Tüngler, Šárka Vojíková und Deborah B. Wilkens (vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 16.09.2016).

(Stand: 01.11.2016)

Die folgenden Geschäftszahlen beziehen sich auf den letzten veröffentlichten Jahresabschluss (2015) der mittlerweile auf die innogy SE verschmolzenen und für den Vertrieb zuständigen RWE Vertrieb AG:

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem (Brutto-)Umsatz in Höhe von 10.240.200.000,- Euro (Vorjahr: 11.374.500.000,- Euro, Δ -9,88%) einen Jahresüberschuss von -14.800.000,- Euro (Vorjahr: 5.000.000,- Euro, Δ -396,00%) erwirtschaftet, wobei 178.200.000,- Euro (Vorjahr: 155.700.000,- Euro, Δ +14,45%) durch den mit der RWE Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Essen, HR B 21800) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeführt wurden (vgl. Gewinn- und Verlustrechnung, Jahresabschluss 2015).

2015 hat die Gesellschaft 120.521 GWh (Vorjahr: 123.855 GWh, Δ -2,69%) Strom und 74.141 GWh (Vorjahr: 72.268 GWh, Δ +2,59%) Gas abgesetzt und damit Umsatzerlöse in Höhe von 7.852.900.000,- Euro (Strom) (Vorjahr: 8.946.900.000,- Euro, Δ -12,23%) bzw. 2.313.600.000,- Euro (Gas) (Vorjahr: 2.340.600.000,- Euro, Δ -1,15%) realisiert.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft (in MÄ) 2015 1.438 (Vorjahr: 1.575, Δ -8,70%) Mitarbeiter.

(Stand: 01.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Strom stabil", "Strom Natur" und "Strom smart" sowie für die Erdgastarife "Gas stabil", "Gas Natur" und "Gas smart".  

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 16.475 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,72 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,3 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit ist nicht in den AGB geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

"a) Bei Verträgen ohne Preisgarantie [...]kann der Vertrag vom Kunden oder von innogy mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden.

b) Bei Verträgen mit Preisgarantie [...]ist innogy erstmals zum Ablauf der Preisagarantie berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kündigen, danach zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung. Von dem Kunden kann der Vertrag mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (14.1 + 14.5 der AGB)


Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um mindestens das Doppelte. Hierbei ist vor allem zu beachten, dass die Monatsfrist nicht vier Wochen entspricht, sondern das Datum des kalendermäßigen Endes der ursprünglichen Vertragslaufzeit beachtet werden muss. Zudem ist für Verbraucher nicht ganz verständlich, dass zwischen der Kündigungsfrist des Versorgers und der Kündigung des Verbrauchers sprachlich unterschieden wird, obwohl sich bezüglich der Frist keine Änderungen ergeben.

verbraucherunfreundlich  

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen." (14.3. der AGB)

Im Hinblick auf die Kündigungsfrist zum Monatsende könnte sich im Einzelfall auch eine Kündigungsfrist von mehr als zwei Wochen ergeben.

"Ändert innogy die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3.5 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch innogy erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (3.2 der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Der Verbraucher wird auf die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung hingewiesen, was ebenfalls nicht unmittelbar verständlich ist.

verbraucherunfreundlich  

Bonus:

Ein "Einmalbonus" sowie ein "Sofrtbonus" und "frei-Kw" sind möglich. In der Regel ist eine einjährige Belieferung Voraussetzung des Anspruchs. (4. der AGB)

Besondere Klauseln:  

"Sollten sich die [...]Rahmenbedingungen ändern oder sollte der Vertrag hierdurch lückenhaft werden, ist innogy berechtigt, die Ziffern 1, 3 bis 11, 13, 14,16 und 18 dieser AGB entsprechend anzupassen. [...]Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht." (12.1 + 12.2 der AGB)

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich 

  

Stand der AGB: April 2018
Stand der Bewertung: 24. Januar 2019

Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von RWE Vertrieb AG SmartlineStrom plus erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "befriedigend" (44 von 80 Punkten).

(Stand: 17. August 2018)

Service-Index: 0,69

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service der RWE Vertrieb AG beim Strombezug (Tarif: RWE Strom 24 stabil) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 68 von 80 Punkten und die Note "sehr gut". In der letztjährigen "Stromanbieter-Studie 2014" bekam RWE 63 von 80 Punkten und ein "gut" (2013: "befriedigend"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von RWE lautet 2015 in der Sparte Strom "sehr gut" (Rang 3 von 45). 2014 wurde die Verbraucherfreundlichkeit mit "befriedigend" (Platz 34 von 45) bewertet, 2013 war diese ebenfalls "befriedigend" (Platz 47 von 50).
Check24: Der Service der RWE Vertrieb AG beim Gasbezug (Tarif: RWE Erdgas 36max) wurde in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 68 von 80 Punkten und "sehr gut" bewertet. In der vorjährigen "Gasanbieter-Studie 2014" erzielte der Service der RWE Vertrieb AG (Tarif: RWE SmartLine Erdgas plus) den zweiten Platz und die Note "sehr gut" (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von RWE landeten mit der Note "befriedigend" auf dem letzten Platz (2013: "befriedigend"). Das Gesamtergebnis der Verbraucherfreundlichkeit bewertet Check24 mit "gut" (2013: "befriedigend") und Rang 25 von 40. In der 2015er Studie lautet das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von RWE in der Sparte Gas "sehr gut" (Rang 3 von 45).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte innogy (als Nachfolger von RWE Vertrieb) beim Service Rang 3 von 31 und die Note "gut". In den Vorjahren platzierte RWE ebenfalls auf dem 3. Rang (2016 und 2015) mit "gut" (2015) bzw. Platz 4 (von 33) und "gut" in der 2014er Studie. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt Innogy 2017 mit "befriedigend" auf Platz 13 von 28. RWE erreichte in dieser Sparte 2016 Rang 22 von 30 bzw. 2015 Rang 20 von 28.
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" erreichte RWE beim Service Rang 6 von 37 und die Note "gut". Im Jahr zuvor rangierte das Unternehmen auf Rang 2 von 36 mit der Note "sehr gut" (2014: Rang 12 von 33; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt RWE 2016 auf Rang 29 von 33 (2015: Rang 24 von 36).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den innogy seinen Stromkunden bietet, mit 64 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"). Zwei Jahre zuvor erhielt die RWE Vertrieb AG für den Kundenservice von DtGV 72 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %. Der Service für Gaskunden von RWE erhielt 2016 von der DtGV 79 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %.
In der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" von ServiceValue fällt das Gesamturteil für RWE unterdurchschnittlich aus; eine Benotung wird nicht ausgewiesen. Im vorjährigen "ServiceAtlas Energieversorger 2014" wird RWE im Gesamturteil ebenfalls unterdurchschnittlich bewertet; RWE liegt im Ranking dieser Studie an viertletzter Stelle von 30 untersuchten Anbietern.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität der RWE Vertrieb AG in der Sparte Strom als "gut" (2,1). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,1).

 

Hotline-Kosten Keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 13 h;
samstags: 8 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 20. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der innogy SE:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 511 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,8 % 43,2 % 2,5 % 0,6 % 40 % 1,9 %

Der fossile Stromanteil (43,2 %+ 2,5 %+ 0,6 % = 46,3 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 1103 g CO2 pro kWh emittieren.

 

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 583 g/kWh 0,0003 g/kWh 12,8 % 50,3 % 1,7 % 0,6 % 33 % 1,6 %

 

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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