LogoEnergie GmbH

  • Bundesweit 50.000 Strom- und Gaskunden (Stand: 2013)
  • Seit 2010 als Energieanbieter tätig
  • Muttergesellschaft betreibt eigene Strom-  und Gasnetze
  • Betriebsergebnis: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2,5 Mio. Euro 2015
  • Eigentumsverhältnisse: Alleinige Gesellschafterin ist die e-regio GmbH & Co. KG (vormals: Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG). Über die rhenag mit RWE verflochten.
  • Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten zwei verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
  • Der AGB-Index beträgt 0,69 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,69 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,59 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.logoenergie.de
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Die Gesellschaft wurde am 12.05.2010 in das Handelsregister eingetragen, ihr Unternehmensgegenstand ist "die Beschaffung und der Verkauf von Energie für Endverbraucher, insbesondere Erdgas, Flüssiggas, Strom und erneuerbare Energien sowie die Lieferung von Wärme an Endkunden".

LogoEnergie GmbH
Münsterstraße 9
53881 Euskirchen

Amtsgericht Bonn, HR B 17393
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 09.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Peter Möltgen (* 16.04.1956) und Ludger Ridder (* 28.10.1962).

(Stand: 09.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die e-regio GmbH & Co. KG (Amtsgericht Euskirchen, HRA 5884; vormals: Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG), vgl. Liste der Gesellschafter vom 05.05.2010.

Komplementärin der e-regio GmbH & Co. KG ist die e-regio Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro, deren einzige Gesellschafterin wiederum die e-regio GmbH & Co. KG ist, vgl. Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2016.

Kommanditisten der e-regio GmbH & Co. KG sind:

- SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH (Amtsgericht Bonn, HR B 11445) mit einer Einlage in Höhe von 7.500.050,- Euro
- Stadt Bornheim mit einer Einlage in Höhe von 422.150,- Euro
- Stadt Rheinbach mit einer Einlage in Höhe von 634.300,- Euro
- rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (Amtsgericht Köln, HR B 35215) mit einer Einlage in Höhe von 6.443.500,- Euro

Alleinige Gesellschafterin der SVE Stadtverkehr Euskirchen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 1.050.000,- Euro ist die Stadt Euskirchen, vgl. Niederschrift der Gesellschafterversammlung vom 06.09.2010.

Aktionäre der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in Höhe von 40.000.000,- Euro eingeteilt in 2.700.000 Aktien sind die innogy SE* (Amtsgericht Essen, HRB 27091) mit einem Anteil in Höhe von 1.800.090 Aktien (= 26.668.000,- Euro ≙ 66,67%) und die RheinEnergie AG (Amtsgericht Köln, HR B 37306) mit einem Anteil in Höhe von 899.910 Aktien (= 13.332.000,- Euro ≙ 33,33%), vgl. Aktionärsverzeichnis zur Niederschrift der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.02.2016.

* = Die vormalige Aktionärin RWE Deutschland AG (Amtsgericht Essen, HR B 14457) wurde zur RWE Deutschland GmbH (Amtsgericht Essen, HR B 27278) umgewandelt. Diese hat die Beteiligungen an der rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft im Rahmen des Abspaltungsvertrags vom 18.07.2016 (über den Unternehmensbereich Beteiligungen III) auf die RWE International SE übertragen, die im September 2016 in die innogy SE umfirmiert wurde.

(Stand: 09.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 09.12.2016)

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 bei einem Umsatz in Höhe von 113.395.911,59 Euro (Vorjahr: 78.151.247,78 Euro, Δ +45,10%) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.474.134,06 Euro (Vorjahr: 964.368,53 Euro, Δ +156,55%) einen Bilanzgewinn in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro) erwirtschaftet. Im Jahr 2015 wurde aufgrund eines mit der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (jetzt: e-regio GmbH & Co. KG) geschlossenen Gewinnabführungsvertrags Gewinn in Höhe von 2.474.141,27 Euro (Vorjahr: 964.323,31 Euro, Δ +156,57%) abgeführt.

Vom Umsatz entfielen 107.041.742,66 Euro (Vorjahr: 74.021.095,71 Euro, Δ +44,61%) auf den Erdgasverkauf und 6.351.818,93 Euro (Vorjahr: 4.130.152,07 Euro, Δ +53,70%) auf den Stromverkauf.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: zwei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife. 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 24.046 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,57 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,9 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Vertragsbestätigung. (4.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist ergibt sich aus der Vertragsbestätigung. (4.2 der AGB)

"Die Kündigung hat in Textform (Brief, E-Mail) zu erfolgen." (4.6 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug kann der Vertrag mit einer Frist von zwei (2) Wochen gekündigt werden." (4.4 der AGB)

"Ändert LogoEnergie die Preise, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. [...] Die Kündigung bedarf der Textform." (5.4.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch LogoEnergie erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Sie können dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilrechtlich überprüfen lassen." (5.4.1 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum einseitigen Leistungsbestimmungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da keine Kostenfaktoren genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen können als Lastschrift durch ein SEPA-Mandat oder durch Überweisung erfolgen. (8.2 der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei offen.

verbraucherfreundlich

Bonus:

"Wird ein einmaliger Neukundenbonus vertraglich vereinbart, besteht der Anspruch erst nach zwölfmonatiger, ununterbrochener Belieferungszeit. [...] Als Neukunde gilt, wer in den letzten sechs (6) Monaten nicht [...] Kunde von LogoEnergie war." (16.1 der AGB) 

Bonitätsprüfung:

"LogoEnergie behält sich das Recht eines Bonitätschecks vor und kann die Annahme des Auftrages bei Vorliegen eines sachenlichen Grundes (unzureichende Bonität) verweigern." (2.4 der AGB)

Es wird nicht mitgeteilt, bei welcher Wirtschaftsauskunftei die Auskünfte eingeholt werden und welche Daten zu diesem Zweck angefragt oder übermittelt werden.

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Mai 2018
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018

(Stand: 24. August 2018)

Service-Index: 0,59

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte LogoEnergie beim Service Platz 10 von 31 mit der Note "gut". In der 2014 Studie rangierte das Unternehmen in der Service-Sparte mit "befriedigend" auf Platz 23 von 33. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag LogoEnergie 2017 ebenfalls mit "gut" auf Rang 8 von insgesamt 28.
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2014" rangierte LogoEnergie beim Service auf Rang 26 von 33 und wurde von DISQ mit "befriedigend" bewertet. In der 2013er Studie platzierte sich das Unternehmen auf Rang 20 von 36 ebenfalls mit der Bewertung "befriedigend".
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den LogoEnergie seinen Stromkunden bietet, mit 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 62 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 81 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 64 % (Studie "Stromanbieter 01/2014") von 100 %. Der Service für Gaskunden erhielt von DtGV 81 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 80 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 74 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,7). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,8).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 10 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Abschlagszahlung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 20. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von der LogoEnergie GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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