Elogico

  • Den Vertriebsnamen der ENSTROGA AG gibt es seit Mai 2015. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten acht verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,42 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
  • Internetseite: www.elogico.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: acht
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Vertragslaufzeit:

Die regelmäßige Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate mit einer automatischen Verlängerungsklausel um jeweils einen weiteren Monat. (4.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende.(4.1 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte.

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"Kündigungen bedürfen der Schriftform. [...]Wir empfehlen die Kündigung durch Einschreiben." (4.4 der AGB)

Die Beschränkung der ordentlichen Kündigung auf die Schriftform erschwert gegenüber der Textform des § 20 GVV eine schnelle und unkomplizierte Kündigung des Vertrages. Die Empfehlung durch Einschreiben ist hingegen keine Voraussetzung.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Ziehen Sie um, wird Ihr Energielieferungsvertrag an Ihrer neuen Abnahmestelle fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug berechtigt Sie nicht zur Kündigung." (5.1 der AGB)   

Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug ist entgegen dem Leitbild  der GVV ausgeschlossen.

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"Ändern wir unsere Preise, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist [...]zu kündigen." (7.10 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen [...]werden nur wirksam, wenn wir Ihnen dies mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Briefform mitteilen. [...]Wir sind verpflichtet, Preisanpassungen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB und der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren folgend durchzuführen." (7.8 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht und die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. 

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Zahlungsmodalitäten:

Die Zahlung kann per Einzugsermächtigung, Dauerauftrag oder Überweisung erfolgen. (8.4 der AGB)

Dem Verbraucher stehen mehrere Zahlungsarten offen, ohne dass bei fehlen eines Lastschriftmandates zusätzliche Kosten entstehen.

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Bonitätsprüfung:

"Zum Zwecke der Bonitätsprüfung können wir Auskünfte von Auskunfteien einholen und an diese Ihre personenbezogenen, das Vertragsverhältnis betreffenden Daten [...]weitergeben." (13.2 der AGB)  

Es gibt bei der Erhebung der Daten keine Eingrenzung auf eine bestimmte Wirtschaftauskunftei, so dass dem Verbraucher nicht bekannt ist, bei welchen Stellen Daten angefragt und an wen seine Daten übermittelt werden.

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Besondere Klauseln:

"Wir sind [...]berechtigt, Vertragsbedingungen zu ändern." Gleichzeitig wird für diesen Fall dem Verbraucher ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. (3.1 + 3.3 der AGB)

Aus Verbrauchersicht ist die Klausel nicht recht verständlich. Es bedarf für die einseitige Vertragsänderung keinerlei Zustimmung, so dass Schweigen die Wirksamkeit der Vertragsänderung entgegen dem Gedanken des § 154 BGB herbei zu führen vermag.

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"Wir sind berechtigt, Ihnen für die Durchführung des Umzuges eine Pauschale in Höhe von 45,00 € brutto in Rechnung zu stellen." (5.4 der AGB)

Dem Verbraucher wird nicht nur die Möglichkeit einer Sonderkündigung bei einem Umzug verwehrt, sondern er hat bei einer Weiterbelieferung auch noch eine Umzugspauschale zu entrichten.

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"Wahrend des Abrechnungszeitraums leisten Sie [...]monatliche Abschlagszahlungen. Deren Höhe wird für den ersten Abrechnungszeitraum von uns auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten [...]oder auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte nach billigem Ermessen festgelegt." (8.3 der AGB)

Aus Verbrauchersicht ist die Klausel nicht recht verständlich, da die monatlichen Abschlagsbeträge nach dem Grundgedanken der GVV aufgrund des Vorjahresverbrauches und der aktuellen Preisgestaltung, nicht aber nach Ermessen, festzulegen sind (vgl. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014 - I-20 U 136/14 -).

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Stand der AGB: 30. März 2017
Stand der Bewertung: 09. Mai 2018
  • Kundenmeinungen zu Elogico auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über Elogico bei Check24
  • Elogico im Bereich der ENSTROGA im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 22. August 2018)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2016" erzielte Elogico beim Service Rang 21 von 33 und die Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt der Vertriebsname der ENSTROGA AG auf Rang 11 von 30 und erhielt dafür die Bewertung "gut".
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Vertriebsnamens der ENSTROGA AG mit der Note "befriedigend" (2,7).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 11 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja, über Kontaktformular
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 9. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Elogico:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 129 g/kWh 0,0001 g/kWh 4 % 11,5 % 2,4 % 0,7 % 45,5 % 35,8 %

Der fossile Stromanteil (11,5 %+ 2,4 %+ 0,7 % = 14,6 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 883 g CO2 pro kWh emittieren.

 

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 349 g/kWh 0,0001 g/kWh 4,39 % 32,31 % 1,53 % 0,63 % 37,74 % 23,4 %
2013 456 g/kWh 0,0004 g/kWh 14,3 % 39,3 % 9,2 % 3,9 % 32,5 % 0,8 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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