MAINGAU Energie GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 07.11.2002 in das Handelsregister eingetragen. Sie entstand im Rahmen einer Umwandlung des Gasversorgungsverband Obertshausen (e.V.) in eine GmbH. Unternehmensgegenstand ist „der Erwerb, die Verteilung und der Verkauf von Energie, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen und Werke, die Pachtung und Verpachtung, die Einrichtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Unternehmen, die Beteiligung an anderen Unternehmen dieser Art, die Betriebsführung solcher Unternehmen“.

MAINGAU Energie GmbH
Ringstraße 4-6
63179 Obertshausen

Amtsgericht Offenbach, HR B 12523
Stammkapital: 2.301.000 Euro

(Stand: 08.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Richard Schmitz (* 01.06.1963) und Dirk Schneider (* 10.12.1968).

Neben seiner Tätigkeit in der Gesellschaft ist Dirk Schneider ebenfalls Geschäftsführer der CATVenture GmbH (Amtsgericht Friedberg, HR B 6121).

(Stand: 08.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über sieben Gesellschafter (vgl. Liste der Gesellschafter vom 31.03.2014):

Stadtwerke Dietzenbach GmbH

345.100,00 Euro

Stadt Heusenstamm

274.100,00 Euro

Stadt Mühlheim

60.500,00 Euro

Stadt Obertshausen

358.800,00 Euro

Eigenbetrieb der Stadt Rodgau

190.400,00 Euro

rhenag Rheinische Energie

601.100,00 Euro

Süwag Energie AG

660.700,00 Euro

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Dietzenbach GmbH (Amtsgericht Offenbach, HR B 10189) mit einem Gesellschaftsanteil von 1.278.689,70 Euro ist die Kreisstadt Dietzenbach (vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.07.2015).

Aktionäre der rhenag Rheinische Energie AG (Amtsgericht Köln, HR B 35215) sind mit 1.800.090 Aktien (entspricht einem Kapital i.H.v. 26.668.000 Euro) die innogy SE* (Amtsgericht Essen, HR B 27091) sowie mit 899.910 Aktien (entspricht einem Kapital i.H.v. 13.332.000 Euro) die RheinEnergie AG (Amtsgericht Köln. HR B 37306), vgl. Verzeichnis der Aktionäre zum Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 11.02.2016.

Die Anteilseigner der Süwag Energie AG können Sie den Angaben im Anbieterprofil der Süwag Vertrieb AG & Co. KG (unter Eigentumsverhältnisse) entnehmen.

* = Die vormalige Aktionärin RWE Deutschland AG (Amtsgericht Essen, HR B 14457) wurde zur RWE Deutschland GmbH (Amtsgericht Essen, HR B 27278) umgewandelt. Diese hat die Beteiligungen an der rhenag Rheinische Energie AG im Rahmen des Abspaltungsvertrags vom 18.07.2016 (über den Unternehmensbereich Beteiligungen III) auf die RWE International SE (Amtsgericht Essen, HRB 27091) übertragen, die im September 2016 in die innogy SE umfirmiert wurde.

(Stand: 08.12.2016)

 

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Jürgen Rogg (Vorsitzender), Dr. Hans-Jürgen Weck (Stellv. Vorsitzender), Jürgen Hoffmann, Peter Jakoby, Wolfgang Kressel, Mike Schuler und Roger Winter, vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 26.10.2016

(Stand: 08.12.2016)

2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 214.331.072,21 Euro (Vorjahr: 162.820.672,01 Euro, Δ +31,64% (Vorjahr: +2,13%)) einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.173.893,53 Euro (Vorjahr: 8.112.013,64 Euro, Δ +13,09% (Vorjahr: +30,69%)) erwirtschaftet. Vom Umsatz entfielen (brutto) Vertriebserlöse in Höhe von 176.811.000 Euro (Vorjahr: 145.115.000 Euro, +21,84% (Vorjahr: -5,49%)) auf den Vertrieb von Gas sowie 61.609.000 Euro (Vorjahr: 35.211.000 Euro, +74,97% (Vorjahr: +53,94%)) auf den Vertrieb von Strom.

Die Gesellschaft beschäftigte 2015 durchschnittlich 87 (Vorjahr: 78, Δ +11,54%) Mitarbeiter.

Zum 31.12.2015 verfügte die Gesellschaft über 121.692 Gaskunden (Vorjahr: 106.153, Δ +14,64%) und 64.607 Stromkunden (Vorjahr: 40.241, Δ +60,55%).

(Stand: 08.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen:  fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine 
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 13.150 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,79 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeiten richten sich grundsätzlich nach dem jeweils gewählten Tarif. (2.2 der AGB)

Verträge mit einer vereinbarten Erstlaufzeit von 6,12 bis 24 Monaten sind möglich und besitzen eine Verlängerungsoption von weiteren 12 Monaten, wenn nicht zuvor gekündigt wur (2.3 der AGB)

Eine Verlängerungsklausel bei einer bereits anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit von 24 Monaten entspricht nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9 b) BGB.

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Kündigungsfrist und -form:

"Verträge mit flexibler Laufzeit können mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden." (2.2 der AGB)

"Verträge mit einer vereinbarten Erstlaufzeit von 12 bis 24 Monaten können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden." (2.3 der AGB) 

"Kündigungen bedürfen der Textform." (2.6 der AGB)

Soweit eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen ist, überschreitet diese das Leitbild des § 20 GVV um das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug wird der Vertrag zu gleichen Konditionen an der neuen Lieferstelle, sofern sich diese im Liefergebiet [...] befindet, bis zum vereinbarten Lieferende fortgesetzt. Befindet sich die neue Lieferstelle des Kunden außerhalb des Liefergebietes [...] endet der Liefervertrag - ohne dass es ein gesonderten Kündigung bedarf - zum mitgeteilten Auszugsdatum." Der Kunde ist verpflichtet, den Umzug mindestens vier Wochen vorher anzukündigen.  (2.4 der AGB)

Es besteht kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht und es ist aus Verbrauchersicht unklar, ob und wann MAINGAU an der neuen Lieferstelle liefern wird. 

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"Ändert MAINGAU die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen." (3.5 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch die MAINGAU erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die MAINGAU sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 3.1 [Energiekosten, Energiesteuer, Netznutzung usw.] maßgeblich sind." (3.2 der AGB)  

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz hinsichtlich der Kostenfaktoren besteht. Der Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung ist ebenfalls nicht verständlich, da die Beweislast der Billigkeit den Versorger trifft. 

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Zahlungsmodalitäten:

"Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren und die Überweisung zur Verfügung. Das SEPA-Lastschriftverfahren stellt die bevorzugte Zahlungsweise dar. " (13.1 der AGB).

Dem Verbrauchers stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten offen, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen, wenn er dem Versorger kein SEPA-Mandat erteilt.

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Bonus:

Es sind verschiedene Bonusregelungen vorgesehen. U. a. besteht ein Neukundenbonus, wenn in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss keine Belieferung des Haushaltes des Kunden seitens MAINGAU erfolgt ist.  Der Kunde erhält diesen Bonus nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit. Sollte die MAINGAU während dieser Zeit den Vertrag kündigen oder eine Preisänderung durchführen und der Kunde sein Sonderkündigungsrecht wahrnehmen, erhält der Kunde den Bonus zeitanteilig gemessen an dem tatsächlichen Belieferungszeitraum. (15.1 bis 15.4 der AGB) 

Eine zeitanteilige Auszahlung des Bonus kommt selbst dann in Betracht, wenn der Verbraucher kündigt.

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Besondere Klauseln:

Vertragsänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. "Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens zwei Wochen vor Wirksamwerden [...]widerspricht." Der Kunde ist bei einer einseitigen Vertragsänderung durch die MAINGAU berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen." (19.2 der AGB)  

Die Vertragsänderungen, von denen auch die vertraglichen Hauptpflichten nicht ausgenommen werden, kommen schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande. Dies entspricht nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: November 2018 
Stand der Bewertung: 24. Januar 2019
  • Kundenmeinungen zu MAINGAU Energie auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über MAINGAU Energie bei Check24
  • Kundenmeinungen zu MAINGAU Energie auf Erfahrungen.com
  • MAINGAU Energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über MAINGAU Energie bei Reclabox.com

(Stand: 20. August 2018)

Service-Index: 0,64

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von MAINGAU Energie (Tarif: MAINGAU StromRegio) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 58 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wird der Service des Unternehmens (Tarif: MAINGAU StromClever) ebenfalls mit "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von MAINGAU Energie wurden 2014 mit "sehr gut" benotet (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 11 von 45).
Check24: Der Service von MAINGAU Energie (Tarif: MAINGAU GasFix 24) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 62 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" wurde der Service (Tarif: MAINGAU GASClever 12) mit "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von MAINGAU Energie erhielten 2014 ebenfalls ein "gut" (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Gaslieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 24 von 45).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2016" erzielte MAINGAU Energie beim Service Rang 17 von 33 und die Note "befriedigend". In den Studien der Vorjahre lag das Unternehmen auf Rang 13 von 35 mit "gut" (2015) bzw. Platz 30 von 43 mit der Note "ausreichend" (2013). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt MAINGAU Energie 2016 auf dem zweiten Platz von insgesamt 30 (2015: Rang 5 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" erzielte MAINGAU Energie beim Service Rang 22 von 37 (2015: Rang 20 von 36, "befriedigend"; 2014: Rang 15 von 33; "gut") und die Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag MAINGAU Energie 2016 auf Rang 7 von 33 mit "gut" (2014: Rang 11 von 25; in der 2015er Studie wurde keine Gesamtbewertung ausgewiesen).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den MAINGAU Energie seinen Stromkunden bietet, mit 67 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 56 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 61 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 55 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 61 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 66 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhält der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 20. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Maingau Energie:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 --- g/kWh --- g/kWh --- % --- % --- % --- % --- % --- %

Die Firma MAINGAU hat es bislang versäumt, die gesetzliche geforderte Stromkennzeichnung auf der Internetseite zu veröffentlichen. (§ 42 EnWG) (Stand: 08. Februar 2017)

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 126 g/kWh 0,00007 g/kWh 2,63 % 10,83 % 0,16 % 0,07 % 37,74 % 48,57 %
2012 746 g/kWh 0,00037 g/kWh 13,7 % 61,9 % 1,9 % 0 % 22,3 % 0,2 %

Der fossile Stromanteil (61,9 % + 1,9 % + 0 % = 63,8 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 1.169 g CO2 pro kWh emittieren.

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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