Stadtwerke Leipzig GmbH

  • Vertriebsname: energie21.online
  • Rund 268.000 Stromkunden
  • Seit 1991 als Energieanbieter tätig
  • Betreibt über eine Tochtergesellschaft eigenes Strom- und Gasnetz
  • Betriebsergebnis: Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2015 60,3 Mio. Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: Vollständig im Eigentum der Stadt Leipzig
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten sieben verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,42 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
  • Der Service-Index beträgt 0,35 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.swl.de
  • Wikipedia über Stadtwerke Leipzig
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Die Gesellschaft wurde am 24.06.1991 als Stadtwerk Wärmeversorgung und Anlagenreparatur Leipzig GmbH mit einem Stammkapital von 25.000.000,- DM in das Handelsregister eingetragen. Im Jahr 1992 erfolgte die Umfirmierung zur Stadtwerke Leipzig GmbH und Erhöhung des Stammkapitals auf 41.700.000,- DM. Seit dem lautet der Unternehmensgegenstand: [Gegenstand des Unternehmens] "ist die öffentliche Versorgung mit Strom, Gas und Wärme sowie in diesem Zusammenhang zu erbringende Dienstleistungen für Energie und Umwelt, die Errichtung und der Betrieb der hierzu erforderlichen Anlagen, die An- und Verpachtung, der Erwerb und die Veräußerung derartiger Anlagen". Bei der Umwandlung des Stammkapitals in Euro im August 2000 erfolgte eine weitere Erhöhung des Stammkapitals von nunmehr 21.320.871,44 Euro auf 22.000.000,- Euro.

Stadtwerke Leipzig GmbH
Augustplatz 7
04109 Leipzig

Amtsgericht Leipzig, HR B 3058
Stammkapital: 22.000.000,- Euro

(Stand: 08.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dr. Johannes Kleinsorg (* 06.05.1962) und Karsten Rogall (* 10.10.1968).

(Stand: 08.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (Amtsgericht Leipzig, HR B 13860), vgl. Liste der Gesellschafter vom 28.11.2008.

Alleinige Gesellschafterin der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 512.000,- Euro ist die Stadt Leipzig (vgl. Liste der Gesellschafter vom 21.12.2004).

(Stand: 08.12.2016)

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Dr. Norbert Menke (Vorsitzender), Frank Tornau, Achim Haas, Karsten Albrecht, Ingrid Glöckner, Heiko Bär, Ingo Sasama, Anett Ludwig, Reiner Engelmann, Steffen Wehmann, Tobias Keller, Oliver Beckel, Steffen Schmidt, Susann Frölich, Peter Kubiak, Marissa Zorn, Thomas Washeim, Jana Fromm und Ines Kuche (vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 19.05.2015).

(Stand: 08.12.2016)

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2015 bei einem Umsatz in Höhe von 1.974.109.963,13 Euro (Vorjahr: 2.228.275.348,23 Euro, Δ -11,41% (Vorjahr: -30,93%)) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 60.352.749,99 Euro (Vorjahr: 54.702.615,49 Euro, Δ +10,33% (Vorjahr: -18,59%)) und aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro, %) erwirtschaftet.

Mit dem Vertrieb von Strom wurde im Geschäftsjahr 2015 ein Umsatz in Höhe von 213.040.000,- Euro (Vorjahr: 228.069.000,- Euro, Δ -6,59% (Vorjahr: -23,32%)) brutto erzielt, mit dem Vertrieb von Gas ein Umsatz in Höhe von 50.655.000,- Euro (Vorjahr: 52.974.000,- Euro, Δ -4,38% (Vorjahr: -31,09%)) brutto.

Die Gesellschaft beschäftigte in 2015 im Jahresdurchschnitt 512 (Vorjahr: 505, Δ +1,39% (Vorjahr: -2,88%)) Angestellte und 117 (Vorjahr: 121, Δ -3,31% (Vorjahr: +8,04%)) gewerbliche Mitarbeiter.

Die Gesellschaft hat die Bezüge der Geschäftsleitung im Jahresabschluss 2015 offen gelegt. So betrug die Gesamtvergütung Geschäftsführers Kleinsorg 256.000,- Euro (Vorjahr: 92.000,- Euro*, Δ +178,26%), diese setzte sich zusammen aus einem festen Jahresgrundgehalt von 220.000,- Euro (Vorjahr: 73.000,- Euro*, Δ +201,37%) zzgl. sonstiger Bezüge in Höhe von 14.000,- Euro (Vorjahr: 2.000,- Euro*, Δ +750,00%) und einer erfolgsabhängigen Vergütung in Höhe von 22.000,- Euro (Vorjahr: 17.000,- Euro*, Δ +29,41%). Die Gesamtvergütung des Geschäftsführers Rogall betrug 229.000,- Euro (Vorjahr: 81.000,- Euro*, Δ +182,72%), die sich aus einem festen Jahresgrundgehalt von 200.000,- Euro (Vorjahr: 67.000,- Euro*, Δ +198,51%) zzgl. sonstiger Bezüge in Höhe von 16.000,- Euro (Vorjahr: 4.000,- Euro*, Δ +300,00%) sowie einer erfolgsabhängigen Vergütung in Höhe von 13.000,- Euro (Vorjahr: 10.000,- Euro*, Δ +30,00%) zusammensetzten.

* = Bei den Vergütungsangaben 2014 ist zu berücksichtigen, dass beide Geschäftsführer erst ab 01.09.2014 tätig waren.

(Stand: 08.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben 
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Tarife "strom.online" und "gas.online privat"

  

Vertragslaufzeit:

Vertragsdauer bemisst sich nach der gewählten Laufzeit. "Er verlängert sich um die jeweils von Ihnen gewählte Laufzeit, jedoch bei Laufzeiten von mehr als 12 Monaten nur um jeweils 12 Monate [...]." (Stichwort: Vertragsdauer)

Bei Verträgen, die bereits eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten aufweisen íst ein Verstoß gegen § 309 Nr. 9b) BGB denkbar.

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende vor Vertragsablauf in Textform, vorzugsweise durch E-Mail. (Stichwort: Vertragsdauer)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Ihr Online-Vertrag mit uns bleibt auch nach Ihrem Umzug - soweit die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind - bestehen und wird auf die neue Lieferanschrift übertragen. Sie teilen uns den Umzug mit Angabe Ihrer neuen Anschrift mindestens sechs Wochen vor dem Umzug mit." (Stichwort: Ihr Umzug)

Ein Sonderkündigungsrecht ist ausdrücklich nicht gegeben, wenn die Voraussetzungen der Weiterbelieferung an der neuen Anschrift bestehen. Aus Verbaruchersicht dürfte bei einer fehlenden Weiterbelieferungsmöglichkeit an der neuen Lieferanschrift zunächst nur teuere Grundversorgung möglich sein, da erst nach der Anzeige des Umzugs geklärt werden kann, wie eine weitere Belieferungsmöglichkeit aussieht.

verbraucherunfreundlich


Sonderkündigungsrecht bei Preisangebot nach Ablauf der Festpreislaufzeit des Vertrages innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Angebots in Textform, vorzugsweise E-Mail. (Stichwort: Unser neues Preisangebot)

Die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts von vier Wochen entspricht nicht dem Leitbild der GVV, die von einer zweiwöchigen Frist ausgeht.

verbraucherunfreundlich

Preisänderungsklausel


Während der ersten Vertragslaufzeit feste Preisvereinbarung. "Die Steuer - und Abgabenänderungen oder die Änderungen sonstiger unmittelbar staatlich veranlasster Belastungen/Umlagen berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung." (Stichwort: Ihre Preisstabilität)

Aus Verbrauchersicht ist es nicht verständlich, warum die Sonderkündigung bei einer Preiserhebung aufgrund staatlicher Abgaben versagt werden sollte (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015 - 14d O 4/15 -).

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, tragen Sie für eine ausreichende Kontendeckung Sorge." (Stichwort: Ihre Zahlungen)

Der Verbraucher kann frei wählen, wie er zahlen möchte, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

"Ferner werden wir vor Vertragsabschluss Ihre Bonität durch einen externen Dienstleister prüfen." (Stichwort: Datenschutz/Unsere Datenverwendung)

Es ist ist aus Sicht des Verbrauchers nicht erkennbar, durch welchen Dienstleister seine Daten gepüft werden und um welche Daten es sich hierbei handelt.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

"Wir hinterlegen alle für Ihren Online-Vertrag relevanten Dokumente und Nachrichten [...]in Ihrem persönlichen Bereich im Service-Portal. Die Dokumente und Nachrichten [...]gelten Ihnen dann als zugegangen, wenn Sie von uns durch eine E-Mail informiert wurden, dass [...]hinterlegt wurde. Sie sind verpflichtet [...]abzurufen. (Stichwort: Unsere Kommunikation)

Es ist nicht geregelt, wer die Beweislast trägt und wer haftet, wenn die Mail nicht beim Verbraucher eingeht, so dass die Regelung zumindest unklar ist.

verbraucherunfreundlich


"Ändert sich das Energiewirtschaftsgesetz oder werden neue gesetzliche Regelungen erlassen, die Auswirkung auf die AGB haben, übersenden wir Ihnen spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden neuer AGB ein Angebot neuer AGB mit den gesetzlichen Änderungen in Textform. Sie sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 4 Wochen [...]in Textform abzulehnen, vorzugsweise E-Mail; erfolgt keine Ablehnung und entnehmen Sie weiterhin Energie, ist das neue Angebot angenommen." (Stichwort: Unser Angebot neuer AGB)

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der AGB im Rahmen vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).


verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. April 2016
Stand der Bewertung: 30. August 2016
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Leipzig auf Verivox
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Leipzig auf Erfahrungen.com
  • Stadtwerke Leipzig im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 20. August 2018)

Service-Index: 0,35

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die Stadtwerke Leipzig ihren Stromkunden bietet, mit 91 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 85 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 72 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 34 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 75 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit "befriedigend" (3,4). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (3,5).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 6 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite nicht komplett, AGB können nicht vor Ausfüllen des Online-Formulars eingesehen werden
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja (tarifabhängig)
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 22. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke Leipzig:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 329 g/kWh 0,0003 g/kWh 10 % 28 % 16 % 2 % 39 % 5 %

Der fossile Stromanteil (28 %+ 16 %+ 2 % = 46 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 715 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 423 g/kWh 0,0004 g/kWh 14 % 39 % 10 % 3 % 30 % 4 %
2013 490 g/kWh 0,0004 g/kWh 16 % 40 % 14 % 4 % 25 % 1 %
2012 481 g/kWh 0,0004 g/kWh 15 % 38 % 17 % 4 % 26 % 0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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