Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH

(SWB Energie und Wasser)

alle öffnen alle schliessen

Die Gesellschaft wurde am 25.06.1999 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand "die sichere, wirtschaftlich sowie umwelt- und ressourcenschonende Versorgung der Bevölkerung, der Wirtschaft und sonstiger Kunden mit Energie (insbesondere Strom, Gas, Wärme) und Wasser sowie alle dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben und Dienstleistungen".

Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH
Welschnonnenstr. 4
53111 Bonn

Amtsgericht Bonn, HR B 8421
Grundkapital: 75.325.000,- Euro

(Stand: 09.11.2016)

Geschäftsführer sind Peter Weckenbrock (* 24.03.1957) und Marco Westphal (* 22.02.1971).

Neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft ist Peter Weckenbrock 2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der Energieversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin (Amtsgericht Siegburg, HR B 10061). Macro Westphal ist neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft noch Geschäftsführer der Energieversorgungsgesellschaft mbH Sankt Augustin.

(Stand: 09.11.2016)

Gesellschafter sind die Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Bonn, HR B 8405) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 65.000.000,- Euro (= 86,29%) sowie die RheinEnergie AG (Amtsgericht Köln, HR B 37306) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 10.325.000,- Euro (= 13,71%) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 12.03.2012).

Gesellschafter der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 101.000,- Euro sind die Stadtwerke Bonn GmbH (Amtsgericht Bonn, HR B 8195) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 59.050,- Euro (= 58,47%) sowie die BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH (Amtsgericht Siegburg, HR B 8455) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 41.950,- Euro (= 41,53%) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 11.01.2012).

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Bonn GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 75.000.000,- Euro ist die Stadt Bonn (vgl. Liste der Gesellschafter vom 11.01.2012).

Gesellschafter der BRS Beteiligungsgesellschaft Bonn/Rhein-Sieg mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 300.000,- Euro ist der Rhein-Sieg-Kreis mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 200.000,- Euro (= 66,66%), die "TroiKomm Kommunale Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH der Stadt Troisdorf" (Amtsgericht Siegburg, HR B 3892) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 50.000,- Euro (= 16,66%) und die Stadtwerke Bonn GmbH (siehe oben) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 50.000,- Euro (= 16,66%) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.09.2004).

Alleinige Gesellschafterin der "TroiKomm Kommunale Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH der Stadt Troisdorf" mit einem Stammkapital in Höhe von 15.400.000,- Euro ist die Stadt Troisdorf (vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.02.2015).

Die Angaben über die Eigentümerstruktur der RheinEnergie AG können Sie der entsprechenden Anbieterseite entnehmen.

(Stand: 09.11.2016)

Der Aufsichtsrat besteht aus Werner Hümmrich (Vorsitzender), Ashok Sridharan, Dr. Klaus Peter Gilles, Brigitta Poppe, Angelika Esch, Sebastian Schuster (2. Stellv. Vorsitzender), Peter Blatzheim, Dietmar Tendler, Klaus Döhl, Norbert Graefrath, Stefan Behr (1. Stellv. Vorsitzender), Rolf Driller, Tobias Sterl, Hans-Werner Seelhoff und Frank Vollberg (vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 12.04.2016).

(Stand: 09.11.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 383.807.067,10 Euro (Vorjahr: 410.516.659,24 Euro, Δ -6,51 %) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 42.704.067,69 Euro (Vorjahr: 40.193.022,71 Euro, Δ +6,25 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro, -%) erzielt. Dies ist unter anderem mit Ausgleichszahlungen an außenstehende Gesellschafter in Höhe von 2.747.479,00 Euro (Vorjahr: 3.309.819,00 Euro Euro, Δ -16,99 %) sowie dem aufgrund des mit der Stadtwerke Bonn Beteiligungs-GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrages abgeführten Gewinn in Höhe von 39.003.872,24 Euro (Vorjahr: 35.687.018,15 Euro, Δ +9,29 %) zu erklären.

Vom Umsatz entfallen auf den Bereich Strom 168.227.000,- Euro (Vorjahr: 176.368.000,- Euro, Δ -4,62 %) und auf den Bereich Gas 72.325.000,- Euro (Vorjahr: 69.808.000,- Euro, Δ +3,61 %).

Die Gesellschaft beschäftigte 2015 durchschnittlich 210 (Vorjahr: 517, Δ -59,38 %) Arbeitnehmer und 9 (Vorjahr: 20, Δ -55,00 %) Auszubildende.

(Stand: 09.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für den Stromtarif "BeethovenStorm" sowie die Gastarife "BonnGarant", "BonnBest", und "BonnCheck".   

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 23.119 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,59 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von zwölf Monaten ab Lieferbeginn. Er verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht [...]gekündigt wird." (12.1 der AGB Gas)

"Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit." (12.1 der AGB Strom)

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat/Vier Wochen auf das Vertragsende.(12.1 der AGB Gas/Strom)

Die ordentliche Kündigungsfrist übersteigt die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte. 

verbraucherunfreundlich

"Die Kündigung bedarf der Textform." (12.4 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Fall des Umzugs ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist zu kündigen. Andernfalls setzt sich das Vertragsverhältnis an  der neuen Verbrauchsstelle fort [...]. Die Kündigung bedarf der Textform." (12.2 + 12.4 der AGB)  

Dem Verbraucher wird das Recht eingeräumt, das Vertragsverhältnis zu beenden oder weiter fortzusetzen, wenn dies technisch möglich ist.

verbraucherfreundlich

"Ändert SWB Energie und Wasser die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (2.6 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch SWB Energie und Wasser erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigem Ermessens gem. § 315 BGB. Der Kunde kann dies gem. § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (2.3 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des BGH zum Leistungsbestimmungsrecht. Dennoch ist die Klausel für den Verbraucher nicht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht benannt werden. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Dem Kunden steht wahlweise das SEPA-Basislastschrift- oder das Überweisungsverfahren zur Verfügung." (8. der AGB)

Der Verbraucher kann zwischen zwei verschiedenen kostenfreien Möglichkeiten zur Rechnungsbegleichung wählen. 

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Die SWB behält sich die Änderung der Allgemeinen Vertragsbedingungen vor, soweit sich die bisher geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Rahmenbedingungen, Entscheidungen der Bundesnetzagentur usw. während der Vertragslaufzeit ändern sollten. "Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in Textform Widerspruch erhebt." (16.1 + 16.2 der AGB) 

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich


"Eine Vertragsstrafe kann [...]verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die zur Preisbildung erforderlichen Angaben nicht macht." (17.2 der AGB)

Es ist bereits aus Verbrauchersicht nicht ersichtlich, welche Angaben hier gemeint sind. Auch ist unklar, worin diesbezüglich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers begründet sein können.

verbraucherunfreundlich

Im Anhang zu Ziffer 20 gelten für die einzelnen Sonderverträge zusätzliche Vereinbarungen. Diese können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

  

Stand der AGB: 25. Mai 2018 
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019

(Stand: 22. August 2018)

Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,0). In der Sparte Gas erhält der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,3).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 8 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja, Kopie an Absender möglich
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite nein
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich tarifabhängig
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 5. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke Bonn:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 123 g/kWh 0,000 g/kWh 1,7 % 8,4 % 15,6 % 5 % 43,2 % 26,1 %

Der fossile Stromanteil (8,4 %+ 15,6 %+ 5 % = 29 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 424 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 191 g/kWh 0,0001 g/kWh 1,9 % 12,3 % 23,2 % 1,0 % 35,4 % 26,2 %
2013 273 g/kWh 0,0001 g/kWh 5,3 % 20,5 % 15,0 % 2,5 % 30,5 % 26,2 %
2012 284 g/kWh 0,0002 g/kWh 6,0 % 21,7 % 14,1 % 3,3 % 27,2 % 27,7 %
2011 300 g/kWh 0,0002 g/kWh 6,6 % 21,4 % 20,7 % 4,0 % 23,1 % 24,3 %
2010 269 g/kWh 0,0002 g/kWh 7,0 % 16,3 % 20,0 % 3,8 % 19,2 % 33,7 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
  • All 0-9 A B C D E F G H I K L M N P R S T V W X Y
  • News

© 2024 Bund der Energieverbraucher e.V. - All rights reserved. | Impressum / Datenschutzerklärung