BayWa Ökoenergie GmbH

alle öffnen alle schliessen

Die Gesellschaft wurde am 29.02.2012 als Sunshine Soul GmbH in das Handelsregister eingetragen. Am 21.08.2014 erfolgte die Umfirmierung in BayWa Ökoenergie GmbH sowie Sitzverlegung innerhalb Münchens. Der Unternehmensgegenstand ist der „Handel mit Energiestoffen und Zertifikaten, insbesondere mit Strom, Ökostrom, Gas, biogenen Gas- und Kraftstoffen, Abrechnung von Energiean- und -verkauf, Vermittlung von Energielieferverträgen aller Art, Errichtung und Betrieb von Energiegewinnungsanlagen sowie Beratung und Projektentwicklung im Bereich der Energiegewinnung und des Energiehandels“.

BayWa Ökoenergie GmbH
Grillparzerstraße 12a
81675 München

Amtsgericht München, HR B 197385
Stammkapital: 25.000 Euro

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Jens Eberlein (*11.06.1974).

(Stand: 26.10.2017)

Alleinige Gesellschafterin ist die BayWa r.e. Green Energy Products GmbH (Amtsgericht München, HR B 205128), vgl. Liste der Gesellschafter vom 07.08.2014. Alleinige Gesellschafterin der BayWa r.e. Green Energy Products GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 Euro ist wiederum die BayWa r.e. renewable energy GmbH (Amtsgericht München, HR B 160344), vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.06.2013. Alleinige Gesellschafterin der BayWa r.e. renewable energy GmbH mit einem Stammkapital von 500.000 Euro ist wiederum die BayWa Aktiengesellschaft (Amtsgericht München, HR B 4921), vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.06.2013.

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft macht in ihrem Jahresabschluss von größenabhängigen Erleichterungen gebrauch.

Im Geschäftsjahr 2015 weist die Bilanz der Gesellschaft eine Bilanzsumme in Höhe von 26.436.074,23 Euro (Vorjahr: 433.679,34 Euro, Δ +5.994,77%) aus. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 26.006.018,23 Euro (Vorjahr: 433.679,34 Euro, Δ +5.896,60%) stehen dabei Verbindlichkeiten in Höhe von 26.227.639,23 Euro (Vorjahr: 409.208,09 Euro, Δ +6.309,36%) gegenüber. Vom Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro wurden bislang 11.190,- Euro nicht eingefordert.

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Gas- und Stromtarife. 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 12.657 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,80 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Ökostromlieferverträge haben [...] eine Laufzeit, die dem im Auftragsformular genannten Preisgarantiezeitraum entspricht. Dieser beträgt jedoch maximal 24 Monate. Nach Ende der festen Laufzeit kann der Vertrag [...] gekündigt werden." (2.(6) der AGB)  

Kündigungsfrist und -form:

"Sowohl zum Ende als auch nach Ende der festen Laufzeit kann der Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform." (2.(6) der AGB) 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um regelmäßig das Doppelte, wobei zusätzlich die Frist auf das Monatsende zu beachten ist.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Eine Möglichkeit der Sonderkündigung bei Wohnungswechsel wird ausdrücklich nicht eingeräumt, so dass allenfalls eine Kündigung aus wichtigem Grund geltend gemacht werden kann .  

verbraucherunfreundlich

"Der Kunde ist berechtigt, im Falle einer beabsichtigten Änderung des Grund- und/oder Arbeitspreises den Vertrag mit der BayWA ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (6.(6) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Änderungen des Grund- und/oder Arbeitspreises erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (6. (1) + (2) der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf Teile der zu den Kostenfaktoren ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Verschiedene Zahlungsweisen offenbar möglich ("vereinbarte Zahlungsweise").

Dem Verbraucher stehen mehrere Zahlungsarten kostenfrei offen.  

verbraucherfreundlich

Bonus:

"Art und Umfang von eventuellen Boni sind im Auftragsformular spezifiziert und sind nicht mit anderen Bonusaktionen kombinierbar. Boni werden einmalig ausgeschüttet und gelten nur für [...] Neuaufträge, d. h. wenn weder Vertragsnehmer noch Verbrauchsstelle in den letzten sechs Monaten BayWA Ökogas/Ökostrom Kunde war. Gilt nicht bei Produktwechsel und Umzug." Verrechnung auf die erste Jahresrechnung. "Der Treuebonus entfällt bei Kündigung des [...] Liefervertrages innerhalb des ersten Belieferungsjahres." (2.(5) + (6) der AGB)  

Bonitätsprüfung:

Prüfung "personenbezogener Daten" durch eine namentlich genannte Wirtschaftsauskunftei. Der Kunde kann dort die Daten kostenfrei einsehen. (3.(1) + (2))

Die Wirtschaftsauskunftei wird genannt und dem Verbraucher ausdrücklich zugestanden, seine Daten selbst einzusehen.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

"Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt der Lieferant dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden der Änderungen in Textform mit. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung [...] gilt als erteilt, wenn er diesen Änderungen nicht spätestens zu dem vorschlagenen Wirksamwerden der Änderungen widerspricht [...]." (13. der AGB)

Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch bloßes Schweigen des Verbrauchers entspricht nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).


verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Mai 2018
Stand der Bewertung: 16. Januar 2019

(Stand: 17. August 2018)

Service-Index: 0,72

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von BayWa (BayWa Ökostrom 12) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 48 von 80 Punkten und die Note "befriedigend". In der "Stromanbieter-Studie 2013" wurde der Service von BayWa mit 60 von 80 Punkten und "gut" bewertet. Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird in der 2015er Studie mit "gut" (Platz 23 von 45) bewertet (2013: ebenfalls "gut"; Platz 7 von 50).
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von BayWa (Tarif: BayWa Ökogas Bioflex 1) 65 von 80 möglichen Punkten und die Note "gut". Bei den Vertragsbedingungen für den Gasbezug erzielte BayWa 64 von 80 Punkten und damit ebenfalls ein "gut". Bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt erreichte BayWa den dritten Platz und die Note "gut".
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den BayWa seinen Stromkunden bietet, mit 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2017" und Studie "Stromanbieter 02/2016"), 86 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 80 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 74 % (Studie "Gasanbieter 05/2016").
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit der Note "gut" (2,3). Im Bereich Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,3).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit

wochentags: 5 x 12 h; samstags: 12 h; sonntags: 0 h

Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein
(Stand: 16. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von BayWa Ökoenergie GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,54 % 54,46 %

Der Strom wurde nach Firmenangaben mit dem OK-Power-Gütesiegel zertifiziert und stammt zu 100 % aus Wasserkraft.

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37,74 % 62,26 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 32,5 % 67,5 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 29,4 % 70,6 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
  • All 0-9 A B C D E F G H I K L M N P R S T V W X Y
  • News

© 2024 Bund der Energieverbraucher e.V. - All rights reserved. | Impressum / Datenschutzerklärung