kleinerRacker.de

  • Vertriebsname der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,53 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,24 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,1 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,24 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.kleinerracker.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife. 

  

Vertragslaufzeit:

Die Mindestlieferzeit beträgt 12 Monate, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird eine abweichende Mindestlieferzeit genannt. "Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um den in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraum (max. um 12 Monate), wenn er nicht [...]gekündigt wird."  (1.4 der AGB)  

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. (1.4 der AGB) 

"Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform." (1.4 der AGB)   

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Es besteht eine Mitteilungspflicht über den Umzug, welche spätestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin erfüllt werden muss. "Die SEV wird Sie [...] an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage des Vertrages weiterbeliefern. Ein Umzug von Ihnen beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des von Ihnen mitgeteilten Umzugsdatums, wenn Sie aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers [...] ziehen." (10.1 bis 10.3 der AGB)

Die Klausel enthält einen faktsichen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts. Zudem ist aus Verbrauchersicht nicht klar, ob eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle erfolgen wird, da hierzu erst die Klärung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich ist.

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"In diesem Fall [Preisänderung] haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen." (6.8 der AGB bei Strom/6.7 der AGB bei Gas)

Preisänderungsklausel:

"Die SEV ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis [...]durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen und Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.2 genannten Kosten. [...] Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens der SEV gerichtlich überprüfen zu lassen. " (6.8 der AGB Strom/6.6 der AGB Gas) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel dennoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

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Zahlungsmodalitäten:

Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat, Dauerauftrag oder Überweisung alternativ möglich. (4.8 + 4.11 der AGB) 

Dem Verbraucher stehen zwei unterschiedliche kostenfreie Zahlungsarten zur Verfügung. 

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Bonus:

"Ein Neukundenbonus wird nicht automatisch gewährt." (3.1 der AGB)

"Wenn Sie einen Vertrag mit Neukundenbonus als Neukunde [...]abschließen, kann Ihnen nach Ablauf der Erstlaufzeit [...]ein einmaliger Bonus für den ersten Belieferungszeitraum (Mindestlieferzeit, Ziff. 1.4) gewährt werden. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages über seinen Zählerpunkt nicht von SEV mit Strom beliefert wurde." Voraussetzung ist eine Belieferung über 12 Monate und eine Zusicherung des Bonus in der Auftragsbestätigung. (3.2 der AGB)

Bonitätsprüfung:

Bei Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages behält sich der Versorger die Prüfung des Zahlungsverhaltens des Verbrauchers aufgrund von Wahrscheinlichkeitswerten (sog."Scoring") vor. Die Prüfung wird durch die Creditreform durchgeführt. (11.4,6 + 11.5 der AGB)

Dem Verbraucher ist zwar die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei bekannt. Die Daten werden aber nicht nur zum Zwecke des Abschlusses des Energiebelieferungsvertrages, sondern auch während der Vertragslaufzeit erhoben, so dass unklar ist, wann welche der Daten des Verbrauchers übermittelt bzw. abgefragt werden.

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Besondere Klauseln:

Eine Anpassung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Änderung der gesetzlichen und sonstigen "Rahmenbedingungen" möglich. Die Anpassung wird "nur wirksam, wenn die SEV Ihnen die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (7.2 der AGB)

Soweit eine Veränderung des Vertrages und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen können, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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"Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt [wohl: verletzen], die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (8.6 der AGB)

Es ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, welche Angaben hier überhaupt gemeint sein könnten.

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Stand der AGB: 28. Oktober 2018
Stand der Bewertung: 11. Februar 2019
  • Kleiner Racker im Bereich der SEV im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über Kleiner Racker bei Reclabox.com

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,24

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Den Service, den Stadtwerke Energie Verbund mit der Vertriebmarke kleinerRacker.de ihren Gaskunden bietet, bewertet Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" lediglich mit 39 von 80 Punkten (schlechtester Wert!) und der Note "ausreichend" (Platz 45 von 45). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens lautet "befriedigend" und rangiert auf dem letzten Platz (45 von 45).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den kleinerRacker.de seinen Stromkunden bietet, mit 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 42 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") bzw. mit 37 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 71 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 45 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 42 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität der Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH (= Unternehmen des Vertriebsnamens kleinerRacker.de) in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,9). In der Sparte Gas erhielt das Unternehmen ebenfalls die Note "befriedigend" (2,9).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 8 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich tarifabhängig
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 11. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Kleine Racker:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 100 % 0 %

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 100 % 0 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 100 % 0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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