stromhoch3

  • stromhoch3 ist ein Vertriebsname der energiehoch3 GmbH. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,58 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
  • Internetseite: www.stromhoch3.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Stromtarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 22.515 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,60 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag für läuft unbefristet." (§ 4 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen." (§ 17 (1) der AGB)

Die ordentliche Kündigung überschreitet die Kündigungsfrist des § 20 GVV um mindestens das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs hat der Kunde [...]die neue Anschrift spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. Bei einem Umzug wird der [...]Vertrag an der neuen Lieferadresse [...]fortgesetzt." Kann die Beliefreung nicht fortgesetzt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Umzugszeitpunkt. (§ 16 (1) der AGB)

Das Sonderkündigungsrecht besteht nur im Ausnahmefall, was dem Leitbild der GVV nicht entspricht. Außerdem ist aus Verbrauchersicht unklar, ob rechtzeitig genug das Sonderkündigungsrecht bekannt ist.

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"Ändert enegiehoch3 die Preise, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen." (§ 5 (4) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Änderungen der Preise durch die energiehoch3 GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Die eneregiehoch3 GmbH ist dabei berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen." (§ 5 (2) der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisänderungsrecht des § 315 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

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Zahlungsmodalitäten:

Zahlung durch Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Überweisung möglich. (§ 12 (4) der AGB)

Dem Verbraucher stehen drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

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Bonitätsprüfung:

Bei "Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages" behält sich der Lieferant im Einzelfall die Einholung von Auskünften vor (Sog. "Bonitäts-Scoring"). (§ 2 (2) der AGB)

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nichts ohne weiteres verständlich, welche seiner Daten bei welcher Wirtschaftsauskunftei eingeholt werden und zu welchem Zweck.

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Besondere Klauseln:

"Ändert die energiehoch3 GmbH den Vertrag oder diese Bedingungen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." ( § 21 (1) +  (2) der AGB).

Sind Vertragsänderungen und/oder Änderungen der Allg. Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten bereits durch ein bloßes Schweigen des Verbrauchers möglich, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: 01. Februar 2018
Stand der Bewertung: 05. Februar 2019
  • Kundenmeinungen zu stromhoch3 auf Erfahrungen.com
  • stromhoch3 im Bereich der energiehoch3 im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 23. August 2018)

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 8 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 11. April 2018)

Stromkennzeichnung für stromhoch3:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien

erneuerbare Energien
nach EEG

sonstige
erneuerbare Energien
2015 344 g/kWh 0,00026 g/kWh 9,6 % 31,3 % 8,1 % 1,7 % 45,5 % 3,8 %

Der fossile Stromanteil (31,3 %+ 8,1 %+ 1,7 % = 41,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 836 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 355 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,0 % 36,7 % 8,7 % 1,7 % 37,7 % 4,2 %
2013 396 g/kWh 0,0003 g/kWh 10,9 % 32,7 % 15,6 % 2,3 % 32,5 % 6 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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