NaturEnergie

  • Den Vertriebsnamen der Energiedienst AG gibt es seit 1999. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,84 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Internetseite: www.naturenergie.de
  • Wikipedia über NaturEnergie
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom (S) - und Gastarife (G).

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 14.020 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

In den AGB ist keine Mindestvertragslaufzeit (Erstvertragslaufzeit) geregelt, so dass sich diese nach dem gewählten Tarif bestimmt. "Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit [...] verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate [...]." (10. (1) der AGB G/11. (1) der AGB S)

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungszeitraums sechs Wochen. Die Kündigung kann in Textform erfolgen. (10. (1) der AGB G/11. (1) der AGB S) 

Die ordentliche Kündigungsfrist übersteigt die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Dreifache.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs [ist der] Kunde berechtigt, den [...] Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszugs in Textform zu kündigen." (10. (3) der AGB G/11. (3) der AGB S)

"Ändert Energiedienst AG die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (4. (4) der AGB S)

Preisänderungsklausel:

Es besteht Preisgarantie während der Laufzeit des Vertrages mit Ausnahme bei einer Änderung der Umsatzsteuer. (3. (1) + (2) der AGB G)

"Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit [...]erfolgen Preisänderungen durch Energiedienst AG im Wege des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann diese nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (4. (1) der AGB S)

Der Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zu den Kostenfaktoren. Sie ist dennoch aus Verbrauchersicht nicht transparent, da Kostenänderungen nicht nachvollzogen werden können. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

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Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen können per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung ohne zusätzliche Kosten erfolgen. (6. (1) der AGB G/7. (1) der AGB S) 

Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

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Bonitätsprüfung:

"Energiedienst AG behält sich das Recht eines Bonitätschecks des Kunden vor und kann die Annahme des Auftrags bei unzureichender Bonität verweigern." (2. (1) der AGB G+S)

Grundsätzlich ist eine Bonitätsprüfung des Verbrauchers bei Vertragsannahme im allgemeinen Verbraucherschutzinteresse. Vorliegend ist dem Verbraucher jedoch nicht bekannt, welche Daten bei welcher Wirtschaftsauskunftei abgefragt und welche seiner Daten dorthin übermittelt werden.

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Besondere Klauseln:

Der Versorger behält sich eine Änderung seiner AGB vor, wenn unvorhersehbare Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten eintreten. [...] "Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen sechs Wochen [ab Mitteilung] in Textform widerspricht." (1. (3) + (4) der AGB/1. (1) bis (5) der AGB S)

Soweit Änderungen der AGB im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

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Dem Kunden steht die Möglichkeit offen, über das Online-Portal zu kommunizieren. Hierüber werden dem Kunden auch Rechnungen zugestellt. "Die Rechnung gilt an dem auf die E-Mail-Nachricht folgenden Tag als zugegangen, auch dann, wenn der Kunde die Rechnung noch nicht abgerufen hat. Ein Ausfall der technischen Möglichkeiten zum Empfang oder zum Abruf der Nachricht ist hierbei unerheblich."(5. (5) der AGB G/6. (4) der AGB S) 

Da der  Nichterhalt der Rechnung auch auf einem vom Verbraucher nicht zu vertretenden Ausfall der technischen Möglichkeiten beruhen kann, könnte eine verschuldensunabhängige Haftung (etwa für Verzugszinsen usw. gemäß 6. (2) der AGB G/7. (2) der AGB S) eintreten.

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Stand der AGB: 01. August 2018 (Strom)/ 01. Oktober 2015 (Gas)
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019

(Stand: 22. August 2018)

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 4 x 9,5 h, 1 x 7,5 h
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Verbrauchshistorie: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 6. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix des Tarifs NaturEnergie:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 38 % 62 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 33 % 67 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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