buzzn GmbH

  • Seit 2010 als Energieanbieter tätig
  • Kein eigenes Strom- oder Gasnetz
  • Betriebsergebnis: Bilanzsumme 2014 82.981 Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • In Privatbesitz ohne kommunale Beteiligung
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten drei verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,64 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,83 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Internetseite: www.buzzn.net
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Die Gesellschaft wurde am 01.06.2010 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand ist die "Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung, insbesondere im Zusammenhang mit der Belieferung von Letztverbrauchern aus dezentralen Erzeugungsanlagen, sowie sämtliche mit zuvor genannten Bereichen in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen".

buzzn GmbH
Adams-Lehmann-Str. 56
Combinat 56
80797 München

Amtsgericht München, HR B 186043
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 23.09.2016)

Geschäftsführer ist Justus Schütze (* 29.04.1971).

(Stand: 23.09.2016)

Gesellschafter sind Justus Schütze mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 15.000,- Euro, Danusch Mahmoudi mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.500,- Euro, Dr. Thomas Theenhaus mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.500,- Euro, Stefan Erbacher mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 750,- Euro, Philipp Oßwald mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 250,- Euro, Felix Faerber mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 250,- Euro sowie Christian Widmann mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 250,- Euro. Geschäftsanteile in Höhe von 3.500,- Euro werden durch die Gesellschaft selbst gehalten, vgl. Gesellschafterliste vom 27.04.2015 mit UrNr. 710/2015.

(Stand: 23.09.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 23.09.2016)

Da die Gesellschaft eine kleine GmbH nach Handelsgesetzbuch (HGB) ist, muss keine Gewinn- und Verlustrechnung  veröffentlicht werden, § 326 Abs. 1 HGB. Seit 2012 macht die Gesellschaft zudem von den Erleichterungen für Kleinstgesellschaften (MicroBilG) Gebrauch und veröffentlicht keine Jahresabschlüsse mehr, sondern hinterlegt lediglich eine gekürzte Bilanz beim Unternehmensregister, wo Interessierte sie kostenpflichtig abrufen können.

Die Bilanzsumme für das Geschäftsjahr 2014 betrug 82.981,08 Euro (Vorjahr: 113.377,33 Euro, Δ -26,81 %).

(Stand: 23.09.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Stromtarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 11.619 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,83 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit." (7.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"[Der Vertrag] kann [...] mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden." (7.1 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug des SN teilt dieser BUZZN spätestens am Umzugstermin den Zählerstand am bisherigen Zählerpunkt und die neue Anschrift mit." (5 der AGB)

"Ist der SN mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisänderung zu kündigen; [...]".(3.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"BUZZN wird die Preise durch Preisänderungen nach billigem Ermessen, die gemäß § 315 Absatz 3 BGB gerichtlich überprüfbar sind, an die Entwicklung der Kosten anpassen [...]". (3.4 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht und die Rechte des Verbrauchers nach § 315 BGB. Die Klausel ist jedoch aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Hat der SN BUZZN kein Lastschriftmandat erteilt, so sind die Abschläge spätestens bis zum 15. eines Monats für den Vormonat zu überweisen." (4.3 der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei alternative und kostenfreie Zahlungsmodalitäten offen. Zudem ist eine Zahlung rückwirkend für den Vormonat bis zum 15. des Folgemonats bei Überweisung zulässig.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Änderungen der AGB behält sich BUZZN ausdrücklich vor. Der SN hat dann das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Ohne Kündigung gelten die AGB als genehmigt. (9.1 + 9.2 der AGB)

Soweit eine Änderung der AGB auch zu den Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommt, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 12. November 2016
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019

(Stand: 23. August 2018)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den buzzn seinen Stromkunden bietet, mit 67 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2016").
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit der Note "befriedigend" (2,7).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit keine Zeiten im Internet angegeben
Servicezeiten keine Zeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja, über Online-Formular
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 13. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der buzzn GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 131 g/kWh 0 g/kWh 2,1 % 5,9 % 40,9 % 4,5 % 46,5 % 0,1 %

Der fossile Stromanteil (5,9 %+ 40,9 %+ 4,5 % = 51,3 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 255 g CO2 pro kWh emittieren.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 131 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 47,6 % 0 % 37,7 % 14,7 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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