NaturStromHandel GmbH

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Die Gesellschaft wurde 2001 als Natur Strom Quelle I GmbH in das Handelsregister (Amtsgericht Vaihingen/Enz, HR B 2037) eingetragen. Im Jahr 2003 erfolgte die Sitzverlegung nach Düsseldorf. Im September 2003 die Umfirmierung in die heutige NaturStromHandel GmbH. Der Gesellschaftsgegenstand ist:

"Die Versorgung Dritter mit Energie aus erneuerbaren und ergänzend aus besonders umweltfreundlichen Energiequellen. Der Begriff erneuerbare Energien umfasst alle erneuerbaren Primärenergiequellen sowie alle Energieträger, die auf Basis dieser Energiequellen erzeugt werden und als Strom, Wärme, Brennstoff, Treibstoff oder in anderer Form bereitgestellt werden. Der Begriff umweltfreundliche Energien umfasst insbesondere Strom und Wärme aus Kraft- Wärme-Kopplung und anderen Technologien mit einem größtmöglichen Umweltnutzen. Der Begriff Versorgung umfasst insbesondere den bundesweiten Handel und die Verteilung von Energie an Dritte.

Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Erbringung von Dienstleistungen und der Handel mit Produkten, die der Versorgung Dritter mit erneuerbaren Energien dienen."

NaturStromHandel GmbH
Parsevalstraße 11
40468 Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HR B 47459
Stammkapital: 3.000.000,- Euro

(Stand: 09.12.2016)

Geschäftsführer sind Oliver Hummel (* 12.09.1971) und Dr. Kirsten Nölke (* 20.10.1973).

Oliver Hummel ist neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft ebenfalls Geschäftsführer der NaturStrom Großkunden GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 68943) und der Green Moves Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 79058). Beide Geschäftsführer sind ebenfalls Geschäftsführer der NaturStrom XL GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 66665).

(Stand: 09.12.2016)

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2014 (01.01.2014-31.12.2014) erfolgte am 10.03.2016.

Im Geschäftsjahr 2014 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 163.038.055,80 Euro (Vorjahr: 168.964.125,44 Euro, Δ -3,51%) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 6.154.878,99 Euro (Vorjahr: 3.627.324,82 Euro, Δ +69,68%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ -%) erwirtschaftet. Aufgrund eines mit der NATURSTROM AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages wurde in 2014 Gewinne in Höhe von 4.233.003,99 Euro (Vorjahr: 2.491.614,82 Euro, Δ +69,89%) abgeführt.

Die Gesellschaft hat in 2014 592 Mio. (Vorjahr: 604 Mio., Δ -1,99%) kWh Strom abgesetzt. Es werden zum Ende des Jahres 2014 rund 222.000 (Vorjahr: rund 218.000, Δ +0,92%) Kunden mit Strom und rund 12.600 (Vorjahr: rund 10.600, Δ +18,87%) Kunden mit Gas beliefert.

Im Jahr 2014 hat die Gesellschaft durchschnittlich 116,75 (Vorjahr: 83,25, Δ +40,24%) Mitarbeiter beschäftigt.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "naturstrom" und "naturstrom-Goldtarif" (S) sowie die Gastarife "naturstrom biogas 10 %/20 %/100 %" (G). 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 10.582 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,85 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,8 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, er hat keine Mindestlaufzeit." (2. der AGB-G/5. der AGB-S) 

Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag kann jederzeit von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." (2. der AGB-G/5. der AGB-S)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Die Kündigung kann in Texform (per Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. (2. der AGB-G/5. der AGB-S)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug des KUNDEN besteht das Vertragsverhältnis fort." (2. der AGB-G/5. der AGB-S)

Es bestehen aus Verbrauchersicht Zweifel, ob nicht bereits ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 EnWG in dieser Klausel zu erblicken ist. Jedenfalls entspricht ein fehlendes Kündigungsrecht bei Umzug nicht dem Leitbild des § 20 Abs. 1 GVV. 

verbraucherunfreundlich

"Dem Kunden steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu." (7. der AGB-G und AGB-S)

Preisänderungsklausel:

"Sonstige Änderungen der Preise werden seitens NATURSTROM gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen jeweils zum Monatsbeginn [...] wirksam. NATURSTROM ist im Falle der Kostensteigerung berechtigt und im Falle der Kostensenkung verpflichtet, [...] Be-und Entlastungen [...] weiterzugeben. [...] Der KUNDE hat das Recht, die Preiserhöhung gerichtlich auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen." (7. der AGB-G und AGB-S) 

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zur Preisänderung in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da die Kostenelemente nicht transparent gemacht werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Die Zahlung ist per Überweisung oder mittels SEPA-Lastschriftmandat möglich. Bei Letzterem wird jedoch die Vorabinformationsfrist auf zwei Tage verkürzt. (6. der AGB-G/8. der AGB-S)

Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

"NATURSTROM darf die Daten des KUNDEN [...] an Wirtschaftsauskunfteien zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermitteln und Auskünfte beziehen." (9. der AGB-G + AGB-S)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da die Wirtschaftsauskunftei nicht genannt wird, so dass unklar bleibt, an wen welche Daten wann übermittelt oder solche bezogen werden.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt vorbehalten. "Die Zustimmung des KUNDEN gilt dabei als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht; [...]". (1. der AGB-G + AGB-S)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). 

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 31. Oktober 2013
Stand der Bewertung: 04. Januar 2019

(Stand: 24. August 2018)

Service-Index: 0,76

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte NaturStrom beim Service Rang 17 von 31 und die Note "befriedigend". In den Vorjahren platzierte das Unternehmen auf Rang 20 von 33, "befriedigend" (2016), Rang 2 von 35, "gut" (2015), Rang 10 von 33, "gut" (2014) sowie Rang 4 von 43, ebenfalls mit der Note "gut" (2013). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt NaturStrom 2017 mit "ausreichend" auf Rang 24 von insgesamt 28 (2016: Rang 26 von 30; 2015: Platz 18 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: NaturStrom erreichte in der "Studie Gasanbieter 2014" beim Service Rang 11 von 33 (2013: Rang 11 von 36), beide Male mit der Note "gut". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangierte NaturStrom 2014 auf Platz 23 von 25 (2013: Rang 21 von 23).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den NaturStrom seinen Stromkunden bietet, mit 68 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 93 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 74 % (Studie "Stromanbieter 01/2014") von 100 %. Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 67 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 80 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 77 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue GmbH: NaturStrom erzielte in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" beim Kundenservice als auch im Gesamturteil den Spitzenplatz mit der Note "sehr gut". Die vorjährige Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" vergab an NaturStrom ebenfalls das Gesamturteil "sehr gut". Und auch in der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Stromversorgern" erhielt das Unternehmen von seinen Kunden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 die Bestnote "sehr gut".
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,7). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls ein "befriedigend" (2,7).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit Keine Uhrzeiten öffentlich angegeben
Servicezeiten Nicht im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 11. Januar 2017)

Stromkennzeichnung für den Strommix von Naturstrom:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 46 % 54 %

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 30,7 % 59,3 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 32,4 % 67,6 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 13,0 % 87,0 %
2011 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 %
2010 0 g/kWh 0 g/kWh 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 100,0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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