EBLD Schweiz Strom GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 16.12.2009 als EBL Schweiz Strom GmbH eingetragen. Im Februar 2010 erfolgte die Umfirmierung in die heutige EBLD SchweizStrom GmbH. Der Gegenstand der Gesellschaft ist "die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Handel, der Vertrieb von Produkten im Bereich der Energieversorgung, sowie der Erwerb, das dauernde Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen in diesem Bereich".

EBLD Schweiz Strom GmbH
Kapuzinerstraße 9
79618 Rheinfelden Baden

Stammkapital: 10.000.000,- Euro
Amtsgericht Freiburg, HR B 704666

(Stand: 18.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Tobias Andrist (* 10.06.1978).

Tobias Andrist ist neben der Organstellung bei der Gesellschaft noch Geschäftsführer der EBLD Windpark Möthlitz GmbH (Amtsgericht Freiburg, HR B 707821).

(Stand: 18.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) (Handelsregister des Kantons Basel-Landschaft, Nr. CHE-105.966.413), vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.01.2015.

Die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) ist eine privatrechtliche Genossenschaft mit "rund 13.000" Mitgliedern.

(Stand: 18.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 18.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte die Gesellschaft bei einem Rohergebnis in Höhe von 2.410.402,09 Euro (Vorjahr: 2.472.560,08 Euro, Δ -2,51%) ein Jahresüberschuss in Höhe von 450.560,10 Euro (Vorjahr: 655.661,20 Euro, Δ -31,28%). Durch einen Verlustvortrag in Höhe von 4.302.537,43 Euro (Vorjahr: 4.958.198,63 Euro, Δ -13,22%) weist die Gesellschaft einen Bilanzverlust in Höhe von 3.851.977,33 Euro (Vorjahr: 4.302.537,43 Euro, Δ -10,47%).

Die Gesellschaft beschäftigte in 2015 keine Mitarbeiter.

(Stand: 18.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine 
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom - und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 18.789 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,68 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag hat gemäß der gewählten Option im [...]Auftragsdokument eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. [...]Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr." (4.1 der AGB)     

Die automatische Vertragsverlängerungsklausel entspricht bei einer bereits vereinbarten 24-monatigen Erstvertragslaufzeit nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB.

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Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende der Erstvertragslaufzeit oder zum Ende des Verlängerunsgzeitraums. (4.1 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Frist von zwei Wochen um das Dreifache.

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"Die Kündigung des Vertrages bedarf der Textform." (4.2 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle des Umzuges ist der Kunde und schweizstrom berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Datum des Auszuges zu kündigen." (4.3 der AGB)

"Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung [...]das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (8.3.2 der AGB)  

Preisänderungsklausel:

"Sonstige Preisänderungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB, das der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann." (8.2 der AGB)

"Der Umfang sonstiger Preisänderungen [Bezugs-und Vertriebskosten] [...] ermittelt sich durch Saldierung von Kostenänderungen [...]." (8.2.2 der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da auf das einseitige Preisanpassungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB Bezug genommen wird, die Kostenelemente aber nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

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Zahlungsmodalitäten:

"Zahlungen erfolgen im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens bzw. mit dem europäischen SEPA-Basislastschriftverfahren oder per Banküberweisung." (7.1 der AGB)

Die Klausel erscheint aus Verbrauchersicht zwar etwas unübersichtlich, räumt aber eine Vielzahl von kostenlosen Zahlungsmöglichkeiten ein. 

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Bonus:

Ein Neukundenbonus ist vorgesehen, wenn der Kunde nicht innerhalb der letzten sechs Monate vor Zustandekommen des Vertrages an der Lieferstelle mit Elektrizität durch schweizstrom beliefert wurde. (11.1 der AGB)

Insoweit gibt es einen Sofortbonus und einen Neukundenbonus für Treue. (11.1 bis 11.2.5 der AGB)

 
Besondere Klauseln:

Schweizstrom behält sich die einseitige Änderung oder Ergänzung der AGB vor. Der Kunde kann der Änderung widersprechen oder auch den Vertrag kündigen. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, "gelten die geänderten oder ergänzten AGB als genehmigt." (5. der AGB)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: 30. April 2018
Stand der Bewertung: 07. Januar 2019

(Stand: 24. August 2018)

Service-Index: 0,56

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien beurteilte den Service, den EBLD Schweiz Strom seinen Stromkunden bietet, mit 92 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 94 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 90 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). In allen drei Studien erzielte das Unternehmen Bestnoten im Testbereich Service.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit der Note "befriedigend" (3,0).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 9 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja (über Chat-Funktion)
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 10. Januar 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von der EBLD Schweiz Strom GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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