ExtraEnergie GmbH

 

 

 

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Die ExtraEnergie GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 15799) wurde als ExtraStrom GmbH (Amtsgericht München, HR B 174881) mit Bekanntmachung vom 13.08.2008 in das Handelsregister eingetragen. Mit Bekanntmachung vom 29.09.2010 erfolgte die Sitzverlegung nach Neuss und die Änderung der Firmenbezeichnung von ExtraStrom GmbH zu ExtraEnergie GmbH. Neben seinen Marken "extrastrom" und "extragas" vertreibt die ExtraEnergie GmbH ihre Dienstleistungen auch unter den Marken "HitEnergie" (HitStrom und HitGas) und "prioenergie" (priostrom und priogas). Seit dem vierten Quartal 2009 vertreibt ExtraEnergie nach eigenen Angaben Stromprodukte, seit Mitte 2010 auch Gasprodukte (Lagebericht zum Jahresabschluss 2011 unter „A. Geschäftsverlauf“ und „3. Entwicklung der Gesellschaft").


ExtraEnergie GmbH
Europadamm 2-6
41460 Neuss

Amtsgericht Neuss, HR B 15799
Stammkapital: 100.000,- EUR

(Stand: 08.12.2016)

Beschäftigte

Die ExtraEnergie GmbH hat laut eigenen Angaben 500 Beschäftigte (Jahresabschluss 2012).

Geschäftsentwicklung

ExtraEnergie versorgte Ende 2013 etwa 2,0 Mio. Kunden (Prüfbericht 2013).

Solidität/Bonität

Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen ExtraEnergie kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:

1) Publikationspolitik
     a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Geschäftsjahr 2012 45 Tage
Geschäftsjahr 2011 0 Tage
     b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer
Geschäftsjahr 2012 (2013) JA
Geschäftsjahr 2011 JA
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr)
Geschäftsjahr 2013 206,09 %
Geschäftsjahr 2012 106,12 %
Geschäftsjahr 2011 115,06 %
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital)
Geschäftsjahr 2013 19,77 %
Geschäftsjahr 2012 10,69 %
Geschäftsjahr 2011 5,95 %
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand)
Geschäftsjahr 2013 366,95
Geschäftsjahr 2012 615,51
Geschäftsjahr 2011 249,81
5) Kunden-Wachstumsrate
Jahr 2013 / Jahr 2012 38,62 %
Jahr 2012 / Jahr 2011 45,00 %
6) Anteil erneuerbarer Energien
Studie (01/2015) 100 %
Studie (10/2013) 100 %
7) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien
Studie (01/2015) Rang 3 von 13
Studie (10/2013) Rang 1 von 20

 

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für ExtraEnergie GmbH gibt HausPilot null Sterne. (Stand: 16. Oktober 2018)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mordechay Maurice Ben-Moshe (* 09.04.1975).

Herr Ben-Moshe ist ebenfalls Geschäftsführer der Holding-Gesellschaft ExtraHolding GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 15780).

(Stand: 08.12.2016)

Einzige Gesellschafterin ist die ExtraHolding GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 15780), vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.09.2015.

Einzige Gesellschafterin der ExtraHolding GmbH ist wiederum die Glotec Capital Management Partners S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés, B 146634). Die Glotec Capital Management Partners ist eine luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée), ausgestattet mit einem Stammkapital in Höhe von 12.500,- Euro, aufgeteilt in 25 Anteile a 500,- Euro, und wurde am 24. Juni 2009 in das luxemburgische Handelsregister eingetragen (Neueintragung vom 24.06.2009).

Einzige Gesellschafterin und Inhaberin der 25 Gesellschaftsanteile ist die Stonehill Financial Services Limited mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln (Handelsregister der Britischen Jungferninseln, Nr. 1469585), vgl. Registerauszug vom 08.12.2016.

(Stand: 08.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 08.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2014 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 858.563.402,59 Euro (Vorjahr: 846.189.866,16 Euro, Δ +1,46%) bei einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -32.102.330,02 Euro (Vorjahr: 37.571.442,17 Euro, Δ -185,44%) einen Jahresüberschuss in Höhe von -21.911.635,82 Euro (Vorjahr: 25.640.113,76 Euro, Δ -185,46%) erwirtschaftet. Der Jahresabschluss weist eine Verlustübernahme durch die Gesellschaft in Höhe von 96.708.848,75 Euro (Vorjahr: 0 Euro) aus.

Die Gesellschaft hat in 2014 durchschnittlich 33,5 (Vorjahr: 24, Δ +39,58%) Mitarbeiter beschäftigt.

(Stand: 08.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

AGB ist gültig für alle Strom- und Gasverträge der ExtraEnergie GmbH.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 40.896 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,21 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 2,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag wird je nach Vereinbarung (siehe Tarifdetails) auf mindestens 12 Monate geschlossen und und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate [...], sofern er nicht fristgemäß gekündigt wird." (1.8 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Die Kündigungsfrist beträgt - sofern nicht anderweitig vereinbart - 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. [...]Die Kündigung muss der ExtraEnergie GmbH fristgerecht in Textform zugehen." (1.9 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des  § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache. 

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung): 

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen und dem Lieferanten innerhalb dieser Frist den Nachweis für den bevorstehenden Umzug z. B. durch Vorlage einer Kopie des neuen, unterzeichneten Mietvertrages oder des Übernahmeprotokolls der neuen Wohnung zu erbringen.  Ein Umzug des Kunden beendet der Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugstermins."  (11.1 + 11.2 der AGB)

Die Klausel ist für Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich, da der Kunde nicht auf eine Kündigungsmöglichkeit, sondern auf eine bloße Anzeigeverpflichtung hingewiesen wird. Die Frist von vier Wochen entspricht nicht dem Leitgedanken der GVV, welche von zwei Wochen ausgeht. Auch dürfte die Substantiierungspflicht des Umzugs für Verbraucher überraschend sein. Eine Fortführung des Vertrages auch bei bestehender Liefermöglichkeit an der neuen Abnahmestelle ist nicht vorgesehen.

verbraucherunfreundlich

Bei Preisänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. (6.16 der AGB)

Zaglungsmodalitäten:

Zahlung durch SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung möglich. (4.1 der AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen zwei alternative Zahlungsarten vor, welcher für den Verbraucher kostenfrei sind.

verbraucherfreundlich   

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, den nach 6.1. zu zahlenden Gesamtpreis [...]durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn die Kosten für die Beschaffung von Energie [...]zu einer sich verändernden Kostenstruktur führen. [...]Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen." (6.16 der AGB) 

Die Preisänderungsklausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Bonitätsprüfung des Kunden:

Eine Bonitätsprüfung durch drei namentlich genannte Wirtschaftsauskunfteien zum Zwecke des "Bonitätsscoring"  bei Begründung, Durchführung und Beendigugung des Lieferverhältnisses ist vorgesehen. (13.3 + 13.4 der AGB)

Es ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welche Daten über die Begründung des Vertragsverhältnisses hinaus angefragt oder übermittelt werden.

verbraucherunfreundlich 

Besondere Klauseln:

 Bei Änderung der gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen des Vertrages können die Bedingungen des Vertrages oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Versorger geändert werden. Dem Verbraucher steht dann ein Sonderkündigungsrecht in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. (8.1 + 8.2 der AGB)

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01.November 2018
Stand der Überprüfung: 17. Dezember 2018

Bewertung der Vertragsbedingungen durch Check24 Stromanbieterstudie 2014: 56 von 80 möglichen Punkten, dadurch Note "gut" (2013: 44 Punkte und "befriedigend").

Bewertung durch Dt. Institut für Servicequalität, Studie Stromanbieter 2013: Vertragsbedingungen Rang 19 von 23 (beste Bedingungen Platz 1).

Bewertung durch Dt. Institut für Servicequalität, Studie Stromanbieter 2013 , Vertragsbedingungen Rang 25 von 32 (beste Bedingungen Platz 1).

  • Kundenmeinungen zu ExtraEnergie auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über ExtraEnergie bei Check24
  • Kundenmeinungen zu ExtraEnergie auf Erfahrungen.com
  • ExtraEnergie im Forum vom Bund der Energieverbraucher
  • Kundenmeinungen über ExtraEnergie bei Reclabox.com

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,49

(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von ExtraEnergie (Tarif: Extrastrom 12 Paket 5400) erhielt in der "Energieanbieterstudie 2015" 59 von 80 Punkten und damit die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" erreichte das Unternehmen 44 von 80 Punkten und ein "befriedigend" (2013: "ausreichend"). Die Verbraucherfreundlichkeit von ExtraEnergie bewertet Check24 in der 2015er wie schon in der 2014er Studie mit der Note "befriedigend" (2013: "ausreichend") und Rang 38 von 45.
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von ExtraEnergie (Tarif: Extragas 12 Klimapaket 22000) die Note "ausreichend" (2013: befriedigend"). Für die Vertragsbedingungen beim Gasbezug vergab Check24 an ExtraEnergie wie schon 2013 die Note "befriedigend". Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt von ExtraEnergie landete mit der Note "ausreichend" (2013: "befriedigend") auf dem letzten Platz der 40 untersuchten Anbieter.
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte ExtraEnergie beim Service Rang 27 von 31 und die Note "ausreichend". Beim Service-Ranking der Vorjahre lag das Unternehmen mit "gut" auf Rang 14 von 33 (2016), Rang 24 von 35 (2015); Rang 15 von 33 (2014) sowie Rang 23 von 43 (2013) jeweils mit der Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag ExtraEnergie 2017 mit "befriedigend" auf Rang 14 von insgesamt 28 (2016: Rang 6 von 30; 2015: Rang 6 von 25).
Dt. Institut für Servicequalität: ExtraEnergie rangiert in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service auf Platz 16 von 37 mit der Note "gut" (2015: 27 von 36, "befriedigend"; 2014: Rang 23 von 33). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen erzielte ExtraEnergie 2016 Rang 18 von 33 und ein "gut" (2015: Platz 5 von 30; 2014: Platz 6 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertet den Service, den ExtraEnergie seinen Stromkunden bietet, mit 33 % (Studie "Stromanbieter 02/2017", zweitniedrigster Service-Wert im Test der 111 Anbieter), 71 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 71 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 30 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhält von der DtGV 57 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 76 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 35 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue verweist ExtraEnergie in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" beim Gesamturteil auf den 25. von 30 Plätzen. Im "ServiceAtlas Energieversorger 2014" rangiert ExtraEnergie in der Gesamtbewertung auf dem letzten Platz unter den 30 untersuchten Anbietern.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieanbieter ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 8 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja, AGB nach Eingabe von persönlichen Daten (schrittweises Online-Formular)
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Bankverbindung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 14. November 2017)

Verspätete und fehlerhafte Rechnungen 2012

Die ExtraEnergie GmbH musste sich vor allem zu Beginn des Jahres 2012 Vorwürfen auf Seiten von Kunden und Presse stellen. Die meisten Vorwürfe richteten sich gegen die verspätete und fehlerhafte Erstellung von Jahresrechnungen.

Das Unternehmen nahm hierzu mehrmals schriftlich Stellung und erklärte, dass dieses Problem aufgrund des starken Kundenwachstums zu Beginn des Jahres 2011 und der mangelnden Qualität der Informationen von regulierten Zählerableseunternehmen, von denen das Unternehmen abhängig sei, herrühre. Dies habe zu einer verringerten Service-Qualität im Unternehmen geführt. Diesem Problem wurde laut Unternehmensangaben durch den Aufbau von Service-Kapazitäten und ein umfangreiches Qualitätsprogramm Rechnung getragen.

Abschläge nicht reduziert

Trotz erheblich geringerem Verbrauch setzte die ExtraEnergie die Abschläge in gleicher Höhe wie im Vorjahr fest. Dagegen hat der Energieanbieter Stromio vor dem Landgericht Düsseldorf geklagt und ein Urteil erlangt (Az 14c O 122/13 vom 24.9.2013). Auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen ExtraEnergie eingereicht.

Das Neusser Unternehmen nahm in einem Artikel der Welt Stellung und erklärte, bei der ExtraEnergie handele es sich im Gegensatz zu einem Grundversorgungsunternehmen eher um einen virtuellen Energiehändler. Da solche virtuellen Energiehändler nicht über ein Anschlussprivileg der Grundversorger verfügten, würden auch die gesetzlich festgesetzten Regelungen für die Grundversorger „lediglich als Leitgedanke“ gelten, welche im Rahmen der Möglichkeiten jedoch selbstverständlich umgesetzt würden.

Schlichtungsstelle bittet Bundesnetzagentur um Überprüfung

Handelsblatt, WDR sowie Spiegel-Online berichteten von einem Brief der Schlichtungsstelle an die Bundesnetzagentur, in der diese die Regulierungsbehörde bittet zu prüfen, ob "die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der ExtraEnergie GmbH und der almado AG noch gegeben ist". Dies ist nach § EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) Voraussetzung für die Erlaubnis zur Energieversorgung. "Aus Sicht der Schlichtungsstelle ist das Verhalten beider Unternehmen in den Schlichtungsverfahren nicht länger tragbar", zitierte das Handelsblatt aus dem Schreiben. ExtraEnergie erkenne beispielsweise "pauschal sämtliche Schlichtungsempfehlungen nicht an".

Dem Handelsblatt zufolge gehören Almado und ExtraEnergie zu den Firmen mit den meisten Fällen bei der Schlichtungsstelle.

WDR-Sendereihe "Servicezeit" vom 14. Oktober 2013

SPIEGEL-Online vom 23. September 2013

ExtraEnergie wies die Vorwürfe zurück. Der Vorwurf sei "falsch", dass ExtraEnergie Schlichtungsempfehlungen pauschal nicht anerkenne und Fallpauschalen kategorisch ablehne, sagte Geschäftsführer Samuel Schmidt dem Handelsblatt. „Wir sind für eine solche Überprüfung der Bundesnetzagentur sehr gut aufgestellt und haben auch bereits alle Unterlagen der Bundesnetzagentur zur Verfügung gestellt“, betonte Schmidt.

 

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Extraenergie:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Der Strom von ExtraEnergie wird durch den TÜV-Nord zertifiziert.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %
2011 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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