KlickEnergie GmbH & Co. KG

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Die Gesellschaft wurde mit Bekanntmachung vom 16.08.2013 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist „Vertrieb, die Vermarktung und die Beschaffung von Energie sowie die Erbringung beratender und sonstiger versorgungsnaher Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, deren Unternehmensgegenstände sich ganz oder teilweise auf die vorgenannten Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen“.

KlickEnergie GmbH & Co. KG
Moselstr. 25 - 27
41464 Neuss

Amtsgericht Neuss, HR A 7256

Persönlich haftender Gesellschafter: KlickEnergie Verwaltungs-GmbH
Amtsgericht Neuss, HR B 17261

(Stand: 09.11.2016)

Geschäftsführer der Komplementärin sind Klaus Führmann (* 07.08.1964) und Ralf Poll (* 05.01.1968).

Neben der Tätigkeit in der Gesellschaft ist Klaus Führmann Prokurist der Neusser Bäder und Eissporthalle GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 12610) (vgl. Bekanntmachung vom 16.04.2012) sowie der SWN Verkehrs- und Service AG (Amtsgericht Neuss, HR B 10848) (vgl. Bekanntmachung vom 14.03.2013). Ralf Poll ist neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft Geschäftsführer der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach, HR B 10874).

(Stand: 09.11.2016)

Komplementärin (persönlich haftender Gesellschafter) der Gesellschaft ist die KlickEnergie Verwaltungs-GmbH. Kommanditisten sind mit einer Einlage von 65.000,- Euro die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH sowie mit einer Einlage von 35.000,- Euro die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH.

Gesellschafter der KlickEnergie Verwaltungs-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro sind mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 16.250,- Euro die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Amtsgericht Mönchengladbach, HR B 10874) und mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 8.750,- Euro die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 9520) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.06.2013).

Die Gesellschafter der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH können der entsprechenden Anbieterseite entnommen werden.

Gesellschafter der Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 40.000.000,- Euro sind die Thüga AG (Amtsgericht München, HR B 5988) mit einem Geschäftsanteil von 6.000.000,- Euro (= 15 %), die Stadtwerke Neuss GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 6331) mit einem Geschäftsanteil von 24.040.000,- Euro (= 60,1 %) und die innogy SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) mit einem Geschäftsanteil von 9.960.000,- Euro (= 24,9 %)., vgl. Liste der Gesellschafter vom 02.09.2016.

(Stand: 09.11.2016)

Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 732.845,26 Euro (Vorjahr: 2.396,09 Euro, Δ +30,485,05 %) bei einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -960.584,97 Euro (Vorjahr: -307.053,87, Δ +212,84* %) einen Bilanzgewinn in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro, Δ -%).

Die Bezüge der Geschäftsführer betrugen in 2014 jeweils 5.400,- Euro.

* = Die Angabe bezieht sich auf den Verlauf des Verlustes im Verhältnis zum Vorjahr.

(Stand: 09.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die die Strom - und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 16.419 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,73 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,9 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Sofern keine abweichende Vertragslaufzeit [...] vereinbart wurde, gelten zwölf Monate als vereinbart." (6.2 der AGB Strom/7.2 der AGB Gas)

Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag verlängert sich jeweils um den vereinbarten Verlängerungszeitraum, sofern er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Vertragsende gekündigt wird." (6.1 der AGB Strom/7.1 der AGB Gas)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug wird der Kunde zwei Wochen vorher seine neue Adresse mitteilen. Sofern möglich, wird die neue Lieferstelle zu den gleichen Vertragsbedingungen [...] angemeldet." (7 der AGB Strom/8 der AGB Gas)

Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Möglicherweise wird hier entgegen § 41 Abs. 3 Satz 3 EnWG kein Sonderkündigungsrecht zugestanden.

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"Bei Änderungen nach Ziffer 5.1 [Ziffer 6.1] kann der Vertrag vom Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung gekündigt werden. [...] Die Kündigung bedarf der Textform." (5.3 der AGB Strom/6.3 der AGB Gas) 

Preisänderungsklausel:

"KlickEnergie ist berechtigt, Vertragsbedingungen und die vertraglich vereinbarten Preise im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB in Ausübung billigen Ermessens zu ändern. Bei einer Preisanpassung ist KlickEnergie verpflichtet, Kostensenkungen weiterzugeben, also Kostensteigerungen und Kostensenkungen zu saldieren." (5.1 der AGB Strom/6.1 der AGB Gas) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

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Zahlungsmodalitäten:

"Die Zahlungweise wird im Auftragsformular festgelegt." (3.4 der AGB Strom/4.4 der AGB Gas) 

Welche Zahlungsmöglichkeiten bestehen, wird nicht in den AGB geregelt.

Bonitätsprüfung:

"KlickEnergie behält sich vor, vor Annahme des Auftrags und während der Vertragslaufzeit eine Prüfung der Bonität des Kunden über eine im Wirtschaftsverkehr anerkannte Auskunftei vorzunehmen." (1.4 der AGB Strom und Gas) 

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich, welche Daten neben den für den Vertragsschluss zwingend notwendigen auch danach noch eingeholt werden. Eine Eingrenzung auf eine bestimmte Wirtschaftsauskunftei besteht nicht.

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Besondere Klauseln:


"KlickEnergie ist berechtigt, Vertragsbedingungen [...] im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB in Ausübung billigen Ermessens zu ändern. [...] Bei Änderungen [...] kann der Vertrag vom Kunden ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist [...] gekündigt werden." (5.1 + 5.3 der AGB Strom/6.1 + 6.3 der AGB Gas)

Soweit Vertragsänderungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: Mai 2018
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019

(Stand: 22. August 2018)

Service-Index: 0,49

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Den Service, den KlickEnergie seinen Gaskunden bietet, bewertet Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" lediglich mit 44 von 80 Punkten und der Note "befriedigend". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service 53 von 80 möglichen Punkten und ein "befriedigend".
Der Service des Unternehmens für Stromkunden erhält in der 2015er Studie von Check24 die Note "ausreichend". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von KlickEnergie lautet "befriedigend" und rangiert auf dem vorletzten Platz (30 von 31).
Dt. Institut für Servicequalität: KlickEnergie erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 23 von 37 und die Note "befriedigend". Im Jahr 2015 rangierte das Unternehmen auf Platz 30 (von 36) ebenfalls mit "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt KlickEnergie auf Rang 9 von 33 mit der Note "gut" (2015: Rang 15 von 30, "gut").
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den KlickEnergie seinen Stromkunden bietet, mit 67 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 82 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 77 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 59 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 75 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,7). In der Sparte Gas erhielt der Energieanbieter ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 12 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 9. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der KlickEnergie.de:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 406 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,1 % 36,6 % 3,7 % 1,1 % 45,5 % 2 %

Der fossile Stromanteil (36,6 %+ 3,7 %+ 1,1 % = 41,4 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 980 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 425 g/kWh 0,0004 g/kWh 13,7 % 39,0 % 3,6 % 1,5 % 37,7 % 4,5 %
2013 507 g/kWh 0,0003 g/kWh 12 % 44,3 % 3,6 % 1,2 % 32,9 % 6 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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