1&1 Energy GmbH

  • Die Gesellschaft wurde 2016 gegründet.
  • Kein eigenes Strom- oder Gasnetz
  • Betriebsergebnis: Jahresfehlbetrag 2017 in Höhe von 1.777.800,66 Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: vollständig im Eigentum der 1&1 Mail & Media GmbH
  • In Privatbesitz ohne kommunale Beteiligung
  • Die Geschäftsführer sind noch in einigen anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,53 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,4).
  • Internetseite: www.energie.1und1.de/strom/
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Die Gesellschaft wurde am 26.01.2016 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist "der Handel und Vertrieb von und mit Energie und Energiedienstleistungen einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie der Vertrieb von damit im Zusammenhang stehenden Waren aller Art. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, insbesondere an solchen Unternehmen, die in den vorgenannten Geschäftsbereichen tätig sind. Nicht Gegenstand des Unternehmens sind Geschäfte, für die eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz in der jeweils gültigen Fassung erforderlich ist".

1&1 Energy GmbH
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur

Amtsgericht Montabaur, HR B 24925
Grundkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 17.12.2018)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Thomas Matthias Ludwig und Jan Oetjen.

Neben ihrer Tätigkeit bei der Gesellschaft ist Oetjen ebenfalls Geschäftsführer der United Internet Media GmbH (Amtsgericht Montabaur, HR B 23824) und Vorstand der 1&1 Mail & Media Applications SE (Amtsgericht Montabaur, HR B 24401), beide Geschäftsführer ebenfalls Geschäftsführer der 1&1 Mail & Media GmbH (Amtsgericht Montabaur, HR B 7666).

(Stand: 17.12.2018)

Alleinige Gesellschafterin ist die 1&1 Mail & Media GmbH (Amtsgericht Montabaur, HR B 7666), vgl. Liste der Gesellschafter vom 15.01.2016.

Alleinige Gesellschafterin der 1&1 Mail & Media GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 27.000,- Euro ist die 1&1 Mail & Media Applications SE (Amtsgericht Montabaur, HR B 24401), vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.07.2015.

Einzige Aktionärin der 1&1 Mail & Media Applications SE mit einem Grundkapital in Höhe von 120.000,- Euro, eingeteilt in 120.000 nennwertlose Namensaktien, ist die United Internet AG (Amtsgericht Montabaur, HR B 5762).

(Stand: 17.12.2018)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 17.12.2018)

Im Geschäftsjahr 2017 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 3.812.977,97 Euro (Vorjahr: 41.978,07 Euro, Δ +8983,26%) einen Jahresüberschuss in Höhe von -1.777.800,66 Euro (Vorjahr: -1.137.104,49 Euro, Δ +56,34%) erwirtschaftet. Die Bilanz weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 249.905,15 Euro (Vorjahr: 1.112.194,40 Euro, Δ -77,53%) aus.

(Stand: 17.12.2018)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife "Kombi", "Bonus" und "Flex". 

 

Vertragslaufzeit:

"Verträge ohne eine feste Mindestvertragslaufzeit werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. [...]Bei Verträgen mit einer festen Mindestvertragslaufzeit von bis zu 12 Monaten beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Lieferbeginn [...].Bei Verträgen mit einer festen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit dem Vertragsschluss. [...]Nach Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bzw. einer Vertragsverlängerung verlängert sich der Stromlieferungsvertrag jeweils um 12 Monate, wenn er nicht [...]gekündigt wird." (6.1 + 6.2 der AGB)  

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht bereits wenig verständlich, da für die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten unterschiedliche Anfangszeitpunkte gelten. Zudem bestehen aufgrund § 309 Nr. 9b) BGB Bedenken gegen eine automatische Vertragsverlängerung bei einer Erstlaufzeit des Vertrages von 24 Monaten. 

verbraucherunfreundlich

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentlichen Kündigungsfristen betragen stets ein Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. (6.1 + 6.2 der AGB) 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. 6.1 + 6.2 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs ist der Kunde verpflichtet, 1&1 seine neue Anschrift spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. Der Stromliefervertrag wird an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt. Ist die Belieferung [...]nicht möglich" besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Umzugstermin. (6.3 der AGB)   

Das Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn eine Weiterbelieferung des Verbrauchers an der neuen Abnahmestelle für den Versorger nicht möglich ist. Ansonsten hat der Verbraucher keine Kündigungsmöglichkeit.

verbraucherunfreundlich

"Im Falle einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen." (8.5 der AGB)  

Preisänderungsklausel:

"1&1 wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Strom oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken [...]."(8.4 der AGB)  

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da nur beispielhaft Kostenfaktoren genannt werden, die eine Preisänderung bewirken können. Insoweit besteht keine Transparenz bezüglich der Preisänderungen.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Bezüglich der Zahlungsweise kann der Kunde zwischen Überweisung und der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats wählen." (12.5 der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

1&1 behält sich das Recht der Änderung der AGB vor. Nicht verändert werden die AGB betreffend den Vertragslaufzeiten. Lehnt der Kunde die Änderungen nicht ab, gelten sie als genehmigt. Gleichzeitig wird dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingräumt. (16.1 + 16.2 der AGB)

Die Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht Hauptleistungspflichten betreffen, aufgrund bloßen Schweigens des Verbrauchers entspricht nicht dem Gedanken des § 154 BGB.

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: Juli 2017
Stand der Bewertung: 16. Mai 2018
  • 1&1 Energy im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über 1&1 Energy bei Reclabox.com

(Stand: 23. August 2018)

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 6 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular keins, aber via Email möglich
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 17. April 2018)

Segment-ID: 2687
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