Stadtwerke Bochum GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 28.08.2012 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand lautet:

"a) Energiebezug, -erzeugung, -speicherung und -handel sowie Wasserbezug zur Versorgung der Bürger, der Wirtschaft und sonstiger Verbraucher mit Energie und Wasser;

b) die Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Versorgung der Bürger, der Wirtschaft und sonstiger Verbraucher mit Energie und Wasser, soweit es sich um integrale Bestandteile der Energie- und Wasserversorgung handelt;

c) die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Die Gesellschaft ist zur Gründung und zum Erwerb von Beteiligungen an anderen Versorgungs- sowie Telekommunikationsunternehmen berechtigt. Außerdem hat die Gesellschaft die Möglichkeit, Betriebsführungs- und Betriebsberatungsverträge abzuschließen. Sie kann sich auch an solchen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsgegenstand der Aufgabenerledigung der Gesellschaft dient. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 GO NRW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Die Grundsätze des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum sollen berücksichtigt werden."

Stadtwerke Bochum GmbH
Ostring 28
44787 Bochum

Amtsgericht Bochum, HR B 14071
Stammkapital: 10.000.000,- Euro

(Stand: 02.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frank Thiel (* 30.12.1965).

Neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft ist Frank Thiel ebenfalls Geschäftsführer der Wasser und Gas Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Bochum, HR B 7743).

(Stand: 02.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Amtsgericht Bochum, HR B 722), vgl. Liste der Gesellschafter vom 23.08.2012. Gesellschafter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einem Stammkapital von 120.000.000 Euro sind die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (Amtsgericht Bochum, HR B 2142) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 114.000.000 Euro (≙ 95%) sowie die Stadt Bochum mit einem Geschäftsanteil von 6.000.000 Euro (≙ 5%), vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.05.2012.

(Stand: 02.12.2016)

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Thomas EiskirchDr. Peter Reinirkens, Ernst Steinbach, Heinz-Dieter Fleskes, Wolfgang Cordes, Uwe Schittek, Christian Haardt, Klaus Franz, Jens Lücking, Horst Hohmeier, Lothar Mellinghaus, Nicole Misterek, Volker Goldstein, Andreas Bogdahn und Dirk Schröder, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 28.01.2016.

(Stand: 02.12.2016)

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2014 bei einem Umsatz in Höhe von 528.066.000,- Euro (Vorjahr: 569.851.000,- Euro) und eines Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von 18.653.000,- Euro (Vorjahr: 19.074.000,- Euro) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,- Euro (Vorjahr: 0,- Euro) erwirtschaftet. Die Ursache hierfür liegt in dem, aufgrund des mit der Stadtwerke Bochum Holding GmbH geschlossenen Ergebnisabführungsvertrages, abgeführten Gewinn in Höhe von 17.937.000,- Euro (Vorjahr: 16.832.000,- Euro).

Die Gesellschaft erwirtschaftete in 2014 mit dem Absatz von 2207,6 Mio. kWh (Vorjahr: 2249,0 Mio kWh, Δ -1,84%) Strom einen (Netto-)Umsatz in Höhe von 305.339.000,- Euro (Vorjahr: 321.284.000,- Euro, Δ -4,96%), mit dem Absatz von 2106,7 kWh (Vorjahr: 2414,5 Mio. kWh, Δ -12,75%) Gas einen (Netto-)Umsatz in Höhe von 95.838.000,- Euro (Vorjahr: 108.951.000,- Euro, Δ -12,04%).

Die Gesellschaft beschäftigte in 2014 durchschnittlich 73 Mitarbeiter (Vorjahr: 69, Δ +5,80%). Die Bezüge des Geschäftsführers Thiel betrugen in 2014 insgesamt rund 194.000,- Euro.

(Stand: 02.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: sechs
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für den Strom-  und Gastarife "gut & fix" mit 12 oder 24 Monaten Vertragslaufzeit .

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 24.127 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,56 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Der Vertrag der StadtwerkeBochum gut & fix [...]läuft unbefristet und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten/24 Monaten ab dem tatsächlichen Lieferbeginn [...]."  Der Vertrag kann sich verlängern. Die nächste Kündigungsmöglichkeit besteht zum Ablauf von "weiteren 12 Monaten".  (3.(1) der AGB)

Soweit eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten vereinbart ist, widerspricht die Verlängerung um 12 Monate dem Leitbild des § 309 Nr. 9b) BGB.

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Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag kann von jeder Partei erstmalig mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nach Absatz 1 gekündigt werden. Danach kann eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf von weiteren 12 Monaten erfolgen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3.(2) der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, den StwBO jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug, unter Angabe der neuen Anschrift im Textform anzuzeigen. Ein Umzug [...]beendet des Liefervertrag zum Zeitpunkt des mitgeteilten Umzugstermins automatisch." (11. (1) + 11. (2) der AGB) 

Aus Verbrauchersicht ist die Formulierung einer "Anzeigepflicht" nicht recht verständlich. Da die Anzeigepflicht auch noch bis nach dem Umzug besteht, würde der Verbraucher möglicherweise erst dann erfahren, dass das Versorgungsverhältnis rückwirkend entfallen ist. Es besteht dann die Möglichkeit, dass der Verbraucher automatisch in die Grundversorgung fällt.

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"Ändern die StwBO die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (7.(7) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Der Preis setzt sich aus einem für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit nach Ziffer 3.1 befristeten Festpreisanteil und einem variablen Preisanteil zusammen. [...]Der Festpreisanteil beinhaltet den Energiekostenanteil [...]." (7.(1) der AGB)

"Der Festpreisanteil kann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit [...]erstmalig [...]angepasst werden. Danach kann eine Preisanpassung des Festpreisanteils [...]jeweils zum Ablauf von weiteren 12 Monaten erfolgen. [...]Preisänderungen durch die StwBO erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die StwBO sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz 1 maßgeblich sind." (7. (3) + 7. (4) der AGB).   

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht übersichtlich gestaltet, da der Gesamtpreis in unterschiedliche Segmente aufgeteilt und der eigentlichen Preisänderungsklausel vorangestellt wird. Im Übrigen nimmt die Klausel Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Eine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht aus Verbrauchersicht aber nicht und der Hinweis auf die Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung bildet nicht die Beweislastverteilung des § 315 BGB ab. 

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Zahlungsmodalitäten:

Rechnungsbeträge sind im Wege des Lastschriftverfahrens per SEPA-Lastschrift oder mittels Überweisung zu zahlen. (5.(1) der AGB) 

Dem Verbraucher stehen zwar zwei alternative Zahlungsmethoden kostenfrei zur Verfügung.

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Bonitätsprüfung:

Für die Begründung, Duchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses werden Auskünfte über die Bonität des Kunden eingeholt. (1.(5) der AGB)

Dem Verbraucher wird weder mitgeteilt, bei wem seine Daten abgefragt werden, noch welche Daten wann übermittelt oder entgegen genommen werden.


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Besondere Klauseln:

Die Regelungen des Vertrages und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können geändert werden, wenn sich die "Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. [...]höchstrichterliche Entscheidungen)" ändern. "Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (8. der AGB)  

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

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Stand der AGB: 18.Januar 2018 (12-Monats-Verträge)/01. August 2018(24-Monats-Verträge)
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Bochum auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über Stadtwerke Bochum bei Check24
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Bochum auf Erfahrungen.com
  • Stadtwerke Bochum im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 20. August 2018)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die Stadtwerke Bochum ihren Stromkunden bieten, mit 59 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2017").
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,3). In der Sparte Gas erhält der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,3).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 12 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 5. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke Bochum:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 403 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,2 % 36,7 % 9,4 % 2 % 33,1 % 7,6 %

Der fossile Stromanteil (36,7 %+ 9,4 %+ 2 % = 48,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 837 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 351 g/kWh 0,0003 g/kWh 10,8 % 36,4 % 8,6 % 1,7 % 35,7 % 6,8 %
2013 366 g/kWh 0,0003 g/kWh 10,1 % 30,1 % 14,4 % 2,1 % 31,4 % 11,9 %
2012 431 g/kWh 0,0004 g/kWh 12,5 % 31,1 % 17,3 % 3,2 % 27,6 % 8,3 %
2011 375 g/kWh 0,0004 g/kWh 13,9 % 25,5 % 22,8 % 1,6 % 22,6 % 13,6 %
2010 446 g/kWh 0,0007 g/kWh 15,2 % 34,1 % 20,9 % 2,2 % 18,6 % 9,0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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