Stadtwerke Düsseldorf AG

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Die Gesellschaft wurde am 25.09.2001 in das Handelsregister des Amtsgericht Düsseldorf eingetragen.

Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf

Amtsgericht Düsseldorf, HR B 3466
Grundkapital: 229.790.000,- DM

(Stand: 07.12.2016)

Vorstände der Gesellschaft sind Dr. Udo Brockmaier (* 05.03.1959), Hans-Günther Meier (* 15.05.1966) und Manfred Abrahams (* 11.08.1958).

(Stand: 07.12.2016)

Das Grundkapital in Höhe von 229.790.000,- DM ist eingeteilt in 229.790 Namensaktien, die von drei Aktionären, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG (54,95%), Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH (25,05%) und der GEW Köln AG (20%) gehalten werden, vgl. Angaben zu den Beteiligungen in den Jahresabschlüssen 2014 der Holding der Landeshauptstadt Düsseldorf GmbH und der GEW Köln AG.

(Stand: 07.12.2016)

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Dr. Bernhard Beck (Vors.), Klaus Schörnich (1. Stellv. Vors.), Rüdiger Gutt (2. Stellv. Vors.), Rainer Allmannsdörfer, Friedhelm Bobach, Carsten Caspari, Wolfgang von Betteray, Hans-Georg Edlefsen, Thomas Geisel, Ulf Heitmüller, Volker Hüsgen, Michael Kranenburg, Günter Leven, Markus RaubStephanie Peifer, Jürgen Umlauft, Dr. Lasse Pütz, Dr. Christian Thewißen, Marion Weckes und Marc Wolpensinger, vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 29.09.2016.

(Stand: 07.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 1.859.003.412,15 Euro (Vorjahr: 1.851.358.710,11 Euro, Δ +0,41% (Vorjahr: -4,97%)) einen Jahresüberschuss von 52.809.024,00 Euro (Vorjahr: 60.537.919,40 Euro, Δ -12,77% (Vorjahr: +53,62%)) und nach Einstellungen in die Gewinnrücklagen in Höhe von 26.404.512,00 Euro (Vorjahr: 30.268.959,70 Euro, Δ -12,77%) einen Bilanzgewinn von 26.404.512,00 Euro (Vorjahr: 30.268.959,70 Euro, Δ -12,77% (Vorjahr: +53,62%)).

Auf den Stromvertrieb entfielen 1.283.999.000 Euro (Vorjahr: 1.303.740.000 Euro, Δ -1,51% (Vorjahr: -4,92%)) brutto des Gesamtumsatzes und hiervon ein Teil von 618,0 Mio. Euro (Vorjahr: 678,6 Mio. Euro, Δ -8,93% (Vorjahr: -3,25%)) netto auf den Vertrieb von 3.768,8 Mio. kWh (Vorjahr: 4.023,4 Mio. kWh, Δ -6,33% (Vorjahr: -6,28%)) Strom an Endkunden. Auf den Gasvertrieb entfielen 297.783.000 Euro (Vorjahr: 279.681.000 Euro, Δ +6,47% (Vorjahr: -5,47%)) brutto des Gesamtumsatzes und hiervon ein Teil von 191,2 Mio. Euro (Vorjahr: 173,3 Mio. Euro, Δ +10,33% (Vorjahr: -22,36%)) netto auf den Vertrieb von 4.353,1 Mio. kWh (Vorjahr: 3.794,1 Mio. kWh, Δ +14,73% (Vorjahr: -23,35%)) Gas an Endkunden.

Die Gesellschaft beschäftigte zum Ende des Jahres 2015 1.517 (Vorjahr: 1.551, Δ -2,19% (Vorjahr: +0,98%)) Mitarbeiter.

(Stand: 07.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife "Düsselstrom/-gas Online", "Düsseldstrom/-gas Komfort" und "Düsseldstrom/-gas Flex". 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 18.360 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,69 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,8 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit ist unbefristet. (§ 13 (1) Satz 1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Grundsätzlich ergibt sich die Kündigungsfrist aus dem Vertrag. Der Vertrag kann darüber hinaus von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, soweit ein hoher Verbrauch vorliegt [100.000 kW] -.Die Kündigung bedarf der Textform." (§ 13 (2) Satz 2 + § 13 (3) Satz 2 der AGB)

Die Kündigungsfrist von zwei Wochen entspricht der GVV.

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug des Kunden kann der Vertrag jeerzeit mit einer Frist von 2 Wochen frühestens zum Datum des Auszugs gekündigt werden." (§ 13 (3) Satz 1 der AGB)
"Ändern die SWD AG die Preise, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (§ 3 (4) der AGB) 

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch die SWD AG erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich nachprüfen lassen." (§ 3 (1) der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 BGB und im Folgenden auf die zu diesen Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung bei § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Die Frage der Zahlungsmodalitäten ist in den AGB nicht geregelt.
"Der Kunde hat die Möglichkeit, am Bankeinzug mittels Lastschriftverfahren von einem inländischen Konto teilzunehmen oder fällige Abschlagsbeträge und Rechnungsbeträge selbst zu überweisen." (2.4) der EB)

Nach den EB kann der Verbraucher kostenfrei zwischen zwei alternativen Zahlungsmöglichkeiten wählen.

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Bonitätsprüfung:

Die SWD weisen darauf hin, dass sie zum Zwecke der Entscheidung u.a. über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses Daten erheben. Diese werden Daten werden an die SCHUFA Holding AG, die Creditreform e.V. übermittelt. (§ 17 (2) + (3) der AGB) 

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich, welche Daten neben den zum Vertragsschluss zwingend notwendigen, etwa zur Bonität, während der Vertragslaufzeit eingeholt werden. In § 17 (5) der AGB erfolgt zwar ein Hinweis, der Verbraucher könne bezüglich seiner Datenverwendung nachfragen, allerdings werden hier nur die SCHUFA und die Creditreform angegeben.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

"Wenn sich [die gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen], vergleichbare Regelwerke, einschlägige Rechtsvorschriften oder die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Rechtsprechung ändern (Vertragslücke) und diese Änderungen zu einer nicht unbedeutenden Störung der von den Parteien bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Interessenlage [...]führt, sind die AWD AG berechtigt, den Vertrag und diese Bedingungen entsprechend anzupassen [...]. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Kunde nicht binnen 6 Wochen in Textform nach Bekanntgabe widerspricht. [...]Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen [...]." (§ 14 (1)  bis (3) der AGB)    

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptleistungspflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13 - )

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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ablesung durch die Übersendung von Ablesekarten erfolgen kann und der Kunde verpflichtet ist, die Karte nach Selbstablesung binnen vier Wochen an die Stadtwerke zurück zu senden. Wird die Frist nicht eingehalten, sind die Stadtwerke zur Schätzung berechtigt. (1.1) der EB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht ganz verständlich, da für die Ablesung zunächst der Netzbetreiber zuständig ist, der die Werte an den Versorger verbindlich übermittelt. Zudem ist nicht klar, was geschieht, wenn die Frist zwar überschritten wird, aber wenig später die korrekten Ableseergebnisse übermittelt werden.

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Stand der AGB: 01. November 2017 (AGB)/ Februar 2018 (Ergänzende Bedingungen "EB")
Stand der Bewertung: 25. Januar 2019
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Düsseldorf AG auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über Stadtwerke Düsseldorf bei Check24
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke Düsseldorf auf Erfahrungen.com
  • Stadtwerke Düsseldorf im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über Stadtwerke Düsseldorf bei Reclabox.com

(Stand: 20. August 2018)

 Service-Index: 0,74

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service der Stadtwerke Düsseldorf (Stromtarif: Düsselstrom Direkt) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 63 von 80 Punkten und die Note "gut" (2013: "befriedigend"). Die Vertragsbedingungen, die die Stadtwerke Düsseldorf ihren Kunden bieten, wurden mit 56 von 80 Punkten und ebenfalls "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt erhielt die Note "gut" und rangiert auf Platz 15 von 45 (2013: ebenfalls "gut").
Check24: Den Service, den die Stadtwerke Düsseldorf ihren Gaskunden bietet (Tarif: Düsselgas Relax Regio 2016), bewertet Check24 in der "Energieanbieter-Studie 2015" mit 68 von 80 Punkten und die Note "sehr gut". In der letztjährigen "Gasanbieter-Studie 2014" erreichte der Service der Stadtwerke Düsseldorf mit 69 von 80 Punkten die Bestplatzierung und ein "sehr gut" (2013: "gut"). Die Vertragsfreundlichkeit der Stadtwerke Düsseldorf beim Gasbezug bewertet Check24 in der 2015er Studie mit "sehr gut" (Rang 2 von 45), in der 2014er Untersuchung mit "gut" (Rang 15 von 40).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die Stadtwerke Düsseldorf ihren Stromkunden bietet, mit 70 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 75 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 82 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie 62 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 89 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 84 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 51 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue bewertete die Stadtwerke Düsseldorf in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" mit dem Gesamturteil "gut". In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" erhielt das Unternehmen ebenfalls das Gesamturteil "gut".
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit "gut" (2,2). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (1,9).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit "Jeden Tag - 24 Stunden."
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 15. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke Düsseldorf:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 333 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,0 % 28,2 % 10,4 % 2,5 % 43,9 % 4,0 %

Der fossile Stromanteil (28,2 %+ 10,4 %+ 2,5 % = 41,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 810 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 424 g/kWh 0,0004 g/kWh 14,6 % 37,5 % 7,6 % 3 % 35,6 % 1,7 %
2013 442 g/kWh 0,0003 g/kWh 12,9 % 37,1 % 10,8 % 3,7 % 30,9 % 4,6 %
2012 480 g/kWh 0,0003 g/kWh 12,6 % 37,4 % 15,6 % 4,4 % 27,7 % 2,3 %
2011 455 g/kWh 0,0004 g/kWh 13,5 % 31,8 % 25,3 % 4,0 % 23,2 % 2,2 %
2010 481 g/kWh 0,0004 g/kWh 15,1 % 30,6 % 32 % 2,6 % 19,2 % 0,5 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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