Stadtwerke Flensburg GmbH

  • 194.100 Stromkunden, davon 138.000 außerhalb des eigenen Netzgebietes
  • Seit 1854 als Energieanbieter tätig
  • Eigenes Stromnetz
  • Betriebsergebnis:  Jahresüberschuss 2014: rund 11 Mio. Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Vollständig im Eigentum der Stadt Flensburg
  • Der Geschäftsführer ist noch in einem anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten vier verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,98 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,54 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,60 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55)
  • Internetseite: www.stadtwerke-flensburg.de
  • Wikipedia über die Stadtwerke Flensburg
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Die Stadtwerke Flensburg GmbH wurde am 23.06.1983 in das Handelsregister eingetragen. Unternehmensgegenstand ist "die Energie- und Wasserversorgung, die Güter- und Personenbeförderung, die Telekommunikation, die Hafenwirtschaft, die Entsorgungswirtschaft und der Bäderbetrieb sowie die sonstige kommunale Infrastruktur. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen erwerben, errichten oder pachten.".

Stadtwerke Flensburg GmbH
Batteriestraße 48
24939 Flensburg

Amtsgericht Flensburg, HR B 1283 FL
Stammkapital: 56.000.000,-- Euro

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Maik Render (* 19.10.1970).

(Stand: 26.10.2017)

Alleinige Gesellschafterin der Gesellschaft ist die Stadt Flensburg (vgl. Liste der Gesellschafter vom 10.07.2002).

(Stand: 26.10.2017)

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus Rolf Helgert (Vors.), Gerhard Bethge (Stellv. Vors.), Ulrike Kaetow (Stell. Vors.), Anja Bauer, Gert Bendixen, Ellen Kittel-Wegner, Thorsten Kjaersgaard, Ralf Suhr, Helmut Trost, Ingo Stössel, Rolf Bombe und Michael Mundt.

(Stand: 26.10.2017)

Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 376.378.551,96 Euro (Vorjahr: 321.496.171,14 Euro, Δ +17,07 %) und einem Jahresüberschuss in Höhe von 10.916.563,98 Euro (Vorjahr: -11.701.515,83 Euro, Δ -193,29* %) einen Bilanzgewinn in Höhe von 7.916.563,98 Euro (Vorjahr: -11.701.515,83 Euro, Δ -167,65* %).

Der Jahresabschluss 2014 weist im Rahmen des eigenen Netzgebietes rund 55.900 (Vorjahr: 56.100, Δ -0,36 %) Stromkunden, außerhalb des eigenen Netzgebietes rund 141.000 (Vorjahr: 138.000, Δ +2,17 %) Stromkunden aus. Der Stromabsatz belief sich auf 1.393,6 GWh (Vorjahr: 1.099,5 GWh, Δ +26,75 %).

Zum Tag der Bilanzerstellung beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 730 (Vorjahr: 715, Δ +2,10 %) Mitarbeiter.

* = Die Angabe bezieht sich auf den Verlauf des Verlustes im Vorjahr.

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Flensburg eXtra", "Flensburg eXtra regio", "Flensburg eXtra Öko" sowie die Gastarife "Flensburg eXzellent" und "Flensburg eXzellent öko".

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 25.051 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,54 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,7 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrags läuft auf unbestimmte Zeit [...], [jedenfalls aber die vereinbarte] "Mindeslaufzeit." (1.2 der AGB Strom/1.3 der AGB Gas) 

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. (1.2 der AGB Strom/1.3 der AGB Gas)

"Die Kündigung bedarf der Textform." (1.2 der AGB Strom/1.3 der AGB Gas)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich vorab [...]in Textform mitzuteilen. Im Regelfalls muss diese Mitteilung bis spätestens 10 Werktage vor dem Umzugsdatum erfolgen." Der Vertrag kann auf die neue Lieferanschrift übertragen werden.  (10.1 der AGB Strom + Gas)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da nicht von einem Sonderkündigungsrecht, sondern von einer Anzeigepflicht die Rede ist. 

"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (6.6 der AGB Strom + Gas)

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1 [Grund- und Arbeitspreis][...] durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen und Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.2 genannten Kosten [Energiebeschaffung und Vertrieb]. [...] Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen." (6.5 der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Auch gibt der Hinweis auf die gerichtliche Überprüfbarkeit nicht die Beweislastverteilung des Gesetzes wieder. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlung im Wege des Lastschriftverfahrens, Dauerauftrag oder Überweisung ohne weitergehende Kosten möglich. (4.1 der AGB Strom + Gas )  

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm Kosten entstehen, wenn er dem Versorger kein Lastschriftmandat erteilt hat. 

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

Überprüfung sog. "harter Negativinformationen" durch Wirtschaftsauskunfteien. (11.4.6 der AGB der AGB Strom + Gas)

Die Einholung der Daten ist  nicht transparent, obwohl es zunächst nur um die Bonität des potentiellen Vertragspartners geht. Die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei wird ebenfalls nicht genannt. 

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

"Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens € 100,00 inclusive Mahn- und Inkassokosten [Strom]/ € 150,00 [Gas] ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung unterbrechen zu lassen." (8.2 der AGB) 

Abweichend vom Leitbild der GVV wird hier die Grenze der 100,00 € zur Absperrungs des Anschlusses inclusive der sonstigen Kosten berechnet, so dass die faktische Grenze der offenen Forderung aus Strombezug weitaus geringer sein kann. 

verbraucherunfreundlich

 

In Fällen der Änderung der vertraglichen Rahmenbedingungen ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag und dessen Bedingungen anzupassen und/oder zu ergänzen . Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. (7. der AGB Strom + Gas)

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allg. Geschäftsbedingungen im Rahmen auch vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).


verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: November 2018
Stand der Bewertung: 07. Februar 2019

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,60

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielten die Stadtwerke Flensburg beim Service Rang 14 von 31 und die Note "befriedigend". In den Studien der Vorjahre lag das Unternehmen - jeweils mit "gut" bewertet - auf Rang 12 von 33 (2016), Rang 11 von 35 (2015) sowie Rang 10 von 33 (2014). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegen die Stadtwerke Flensburg 2016 auf Platz 5 von 30 (2015: Rang 7 von 28; 2014: Rang 3 von 25; 2013: Rang 3 von 31). In der 2017er Studie wird für die Stadtwerke Flensburg keine Gesamtbewertung ausgewiesen.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die Stadtwerke Flensburg ihren Stromkunden bieten, mit 56 % (Studie "Stromanbieter 02/2017") bzw. 76 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2016").
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,7).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 4 x 8 h, 1 x 4 h;
samstags: 0 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
Email-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja, über Online-Formular
Rechnungserläuterung: nein
(Stand: 10. April 2018)

Stromkennzeichung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke Flensburg:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 352 g/kWh 0,0002 g/kWh 7,1 % 35,8 % 4,4 % 1,9 % 44,8 % 6 %

Der fossile Stromanteil (35,8 %+ 4,4 %+ 1,9 % = 42,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 836 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 476 g/kWh 0,0002 g/kWh 7 % 40,6 % 1,6 % 1,9 % 37,4 % 11,5 %
2013 401,804 g/kWh 0,00021706 g/kWh 8 % 40,6 % 3,5 % 2,9 % 32,2 % 12,7 %
2012 346 g/kWh 0,0003 g/kWh 9,5 % 45,3 % 5,4 % 3 % 29,1 % 7,8 %
2011 401 g/kWh 0,0004 g/kWh 14,4 % 45,5 % 5,3 % 2,1 % 24,5 % 8,2 %
2010 374 g/kWh 0,0004 g/kWh 14,4 % 51,6 % 6,1 % 5,3 % 19,7 % 2,9 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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