WSW Energie & Wasser AG

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Die Gesellschaft wurde am 04.12.1901 als Wuppertaler Bergbahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister eingetragen. In den folgenden Jahrzehnten erfolgten Umfirmierungen zur Wuppertaler Bahnen Aktiengesellschaft, Wuppertaler Stadtwerke Aktiengesellschaft sowie zur heutigen WSW Energie & Wasser AG. Der Gegenstand der Gesellschaft lautet: "Die Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen für öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge in der Stadt Wuppertal und der umliegenden Region, insbesondere a) der Energie- und Wasserversorgung sowie der Energie - und Wasserdienstleistung einschließlich Dienst und Beratungsleistungen; b) des Baus und Betriebs kommunaler Infrastruktureinrichtungen, insbesondere der Einrichtung der Telekommunikation und der Entsorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen, insbesondere zur Entfaltung weiterer Aktivitäten als modernes Dienstleistungsunternehmen sowie zum Erwerb und zur Veräußerung von Grundstücken, zur Errichtung von Unternehmen, zur Beteiligung an Unternehmen sowie zum Abschluss von Interessengemeinschafts- und Unternehmensverträgen".

WSW Energie & Wasser AG
Bromberger Str. 39-41
42281 Wuppertal

Amtsgericht Wuppertal, HR B 2367
Grundkapital: 196.825.695,00 Euro

(Stand: 21.04.2017)

Vorstände der Gesellschaft sind Andreas Feicht (* 20.02.1971), Markus Schlomski (* 09.11.1967) und Peter Storch (* 01.08.1968).

Die Vorstände Feicht und Schlomski sind neben ihrer Tätigkeit bei der Gesellschaft zugleich Geschäftsführer der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HR B 20118) und der WSW mobil GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HR B 20128).

(Stand: 21.04.2017)

Aktionäre der Gesellschaft sind die WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HR B 20118) mit einem Anteil in Höhe von 131.676.390,- Euro (= 66,90%) und die ENGIE Deutschland AG (Amtsgericht Charlottenburg, HR B 140624) mit einem Anteil in Höhe von 65.149.305,- Euro (= 33,10%), vgl. Verzeichnis der Aktionäre der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.08.2013.

Gesellschafter der WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH mit einem Stammkapital in Hähe von 20.000.000,- Euro sind die Stadt Wuppertal mit einem Anteil in Höhe von 19.878.400,- Euro (= 99,39%) und der Ennepe-Ruhr-Kreis mit einem Anteil in Höhe von 121.600,- Euro (= 0,61%), vgl. Liste der Gesellschafter vom 03.12.2007.

Alleinige Aktionärin der ENGIE Deutschland AG mit einem Grundkapital in Höhe von 5.435.500,- Euro ist die GDF International S.A.S. (Registre du commerce de Nanterre, Nr. 622 048 965) mit Sitz in Courbevoie, Frankreich, vgl. Liste der Gesellschafter vom 23.06.2016.

(Stand: 21.04.2017)

Die Gesellschaft verfügt über folgende Beteiligungen:

  • Niederrheinisch-Bergisches Gemeinschaftswasserwerk GmbH mit einem Anteil in Höhe von 50%
  • WSW Energielösungen GmbH mit einem Anteil in Höhe von 50%
  • ENGIE WSW Windpark Helmstadt GmbH & Co. KG mit einem Anteil in Höhe von 49%
  • Bergische Trinkwasser-Verbund-GmbH mit einem Anteil in Höhe von 45,7%
  • GDF SUEZ Kraftwerk Wilhelmshaven GmbH & Co. KG mit einem Anteil in Höhe von 15%
  • TEVARO GmbH mit einem Anteil in Höhe von 33,3%

(Stand: 21.04.2017)

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Dietmar Bell (Vorsitzender), Peter Büddicker, Mathias Conrads, Sonja Detmer, Birgit Hahne-Butz, Thomas Henn, Hans-Jörg Herhausen, Ulf Klebert, Dr. Reinhard Klopfleisch, Klaus-Dieter Lüdemann, Wilfried Michaelis, Suna Sayin, Thomas Schmidt, Manfred Schmitz, Michael Schmitz, Dr. Johannes Slawig, Marcus Sohns, Christiane Thiemann, Karsten Treptow und Gerd-Peter Zielezinski, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 14.03.2017.

(Stand: 21.04.2017)

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 1.120.895.000,- Euro (Vorjahr: 982.675.000,- Euro, Δ +14,07%) einen Überschuss der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 79.578.000,- Euro (Vorjahr: 63.176.000,- Euro, Δ +25,96%) und nach abgeführten Gewinnen in Höhe von 68.543.000,- Euro (Vorjahr: 53.102.000,- Euro, Δ +29,08%) sowie Steuern einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,- Euro (Vorjahr: 0,- Euro, %) erwirtschaftet.

Vom Umsatz entfällt ein Teil in Höhe von 688.031.000,- Euro (Vorjahr: 596.239.000,- Euro, Δ +15,04%) netto auf den Vertrieb von Strom sowie ein Teil in Höhe von 198.719.000,- Euro (Vorjahr: 163.372.000,- Euro, Δ +21,64%) auf den Vertrieb von Gas.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft in 2015 928 (Vorjahr: 946, Δ -1,90%) Mitarbeiter.

(Stand: 21.04.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für den Tarif "WSW Strom NRW"

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 32.541 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,39 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,1 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Nicht in den AGB geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

Nicht in den AGB geregelt.

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug [...]anzuzeigen. Der Lieferant wird den Kunden - sofern kein Fall nach Ziffer 10.3. vorliegt [Wechsel des Netzbetreibers durch den Umzug] - an der neuen Entnahmestelle auf der Grundlage des Vertrages weiterbeliefern."(10.1. + 10.2. der AGB)

Das Leitbild der GVV geht von einer Kündigungsmöglichkeit binnen zwei Wochen in Textform aus.

verbraucherunfreundlich


"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen." (6.13. der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziffer 6.1. [Grundpreis und verbrauchsabhängiger Arbeitspreis, welcher die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb enthält], [...]durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhung oder Ermäßigung). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.1. genannten Kosten. [...]Die einseitige Leistungsbestimmung des Lieferanten nach billigem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisanpassung [...]. Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich nachprüfen zu lassen." (6.13. der AGB)  

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

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Bonitätsprüfung:

"Der Lieferant behält sich insbesondere vor,

a) zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten des Kunden (sog. Bonitäts-Scoring) zu erheben, zu speichern und zu verwenden; [...]." (12.2. der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht völlig unklar, weil nicht ersichtlich ist, wie der Lieferant die entsprechenden Daten und auf welcher Grundlage beschafft. Der Hinweis auf Scoring-Werte lässt vermuten, dass eine Wirtschaftauskunftei eingeschaltet wird. 

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Zahlungsmodalitäten:

"Sämtliche Rechnungsbeträge sind [...]in bar oder im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung zu zahlen." (4.1. der AGB)

Dem Verbraucher stehen verschiedene Zahlungsmodalitäten offen, ohne dass zusätzliche Kosten verlangt werden, wenn dem Versorger keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. 

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Besondere Klauseln:

"Die Regelungen dieses Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses [...]. In [Fällen der Änderung dieser Grundlagen]ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen - mit Ausnahme der Preise - unverzüglich insoweit anzupassen[...]. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen." (7. der AGB)

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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"Bei Zahlungsverzug des Kunden ab einem Betrag von mindestens € 100,00 inclusive Mahn- und Inkassokosten ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, die Lieferung einzustellen und die Anschlussnutzung durch den zuständigen Netzbetreiber unterbrechen zu lassen." (8.2. der AGB)

Gemäß dem Leitbild des § 19 Abs. 2 der GVV wird die 100,00 € Grenze für eine Unterbrechnung nur anhand der tatsächlich ausstehenden Forderungs aus dem Liefervertrag ermittelt. Angesichts der oftmals hohen Mahn- oder Inkassokosten ist eine andere Berechnung für Verbraucher schwer verständlich.

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Stand der AGB: 01. Januar 2017
Stand der Bewertung: 02. Mai 2017

(Stand: 20. August 2018)

Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,3). In der Sparte Gas erhält der Energieversorger die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Servicezeiten wochentags: 5 x 8 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite nein
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 5. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der WSW Energie & Wasser AG:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 503 g/kWh 0,0003 g/kWh 12,6 % 47,1 % 5,6 % 1,6 % 31 % 2,1 %

Der fossile Stromanteil (53,7 %+ 4,6 %+ 3,5 % = 61,8 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 948 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 586 g/kWh 0,0004 g/kWh 15,2 % 53,7 % 4,6 % 3,5 % 20,8 % 2,2 %
2013 567 g/kWh 0,0004 g/kWh 13,3 % 52,8 % 5,7 % 3,5 % 21,6 % 3,1 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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