Verbraucherunfreundliche Regelungen: sechs |
Die AGB sind gültig für Stromtarife. |
Vertragslaufzeit:"Der Vertrag ist unbefristet." (6.2 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:"Der Vertrag kann jederzeit [...]mit einer Frist von 4 Wochen in Textform gekündigt werden." (6.2 der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach der GVV vorgesehene Frist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Die mit diesem Vertrag vereinbarten Bedingungen gelten auch für eine neue vom Kunden angegebene Lieferadresse ab Einzugsdatum [...]fort. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Belieferung der neuen Lieferadresse durch enercity möglich ist. Den Beginn der Belieferung [...]teilt enercity dem Kunden in Textform mit." (6.3 der AGB) Bei einem Wohnungswechsel ist ein Sonderkündigungsrecht nicht vorgesehen. verbraucherunfreundlich "Ändert enercity die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen." (7.4 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Änderungen der in der "Preisinformation enercity Strom" genannten Preise können nach Ablauf des jeweiligen Preisgarantiezeitraums erfolgen. Preisänderungen erfolgen dabei im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (7.1 der AGB) Die Preisänderungsklausel orientiert sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Änderung von Kostenelementen. Allerdings werden diese vorliegend nicht genannt und die Beweislastregel des § 315 Abs. 3 BGB wird nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:"Der Kunde kann wahlweise ein Mandat für eine SEPA-Lastschrift erteilen oder per Banküberweisung zahlen." (5.1 der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei kostenfreie Zahlungsmöglichkeiten alternativ zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:"Die enercity AG behält sich vor, [...]die Prüfung der Bonität eines Kunden über einen externen Dienstleister vorzunehmen." (11. der AGB) Die AGB teilen weder mit, welche Daten zu welchem Zeitpunkt abgefragt werden, noch welches Wirtschaftsauskunftsinstitut den Auftrag erhält. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:"Bei Wegfall oder dauerhafter Sperrung des enercity Accounts ist enercity berechtigt den Stromlieferungsvertrag, soweit dies zwei Wochen vorher angedroht wurde, fristlos zu kündigen." (8.11 der AGB) Der Versorger kommuniziert ausschließlich über diesen enercity-Account. Völlig unklar ist, ob die Regelung auch gelten soll, wenn der Account ohne Grund gesperrt wird oder der Verbraucher die Sperrung jedenfalls nicht zu vertreten hat. verbraucherunfreundlich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zulässig. Dem Kunden steht insoweit ein außerordentliches Kündigungsrecht zur Seite. "Kündigt der Kunde nicht, so treten die Änderungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft." (9.3 der AGB) Der Verbraucher kann zwar theoretisch einer Änderung der AGB widersprechen, doch soll dieser Widerspruch nicht dazu führen, dass die Änderung der AGB nicht wirksam wird. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 20. August 2018 |
Stand der Bewertung: 28. August 2018 |
(Stand: 08. September 2017)
Service-Index: 0,60(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0) |
Der "ServiceAtlas Energieversorger 2015" der ServiceValue GmbH vergibt für enercity kein Gesamturteil, da die Bewertung unter dem Durchschnitt der 30 untersuchten Untenehmen blieb (2014: ebenfalls ohne explizite Bewertung). Der Kundenservice von enercity bleibt in der 2015er Studie ebenfalls unter dem Durchschnitt und folglich ohne explizite Bewertung. In der 2014er Studie erlangte enercity beim Service noch die Note "gut". |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,2). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,1). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 5 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja, nach umfangreicher Eingabe persönlicher Daten (überregionale Belieferung) |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 21. August 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der enercity:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 327 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 5,1 % | 32 % | 5,7 % | 0,7 % | 42,5 % | 14 % |
Der fossile Stromanteil (32 %+ 5,7 %+ 0,7 % = 38,4 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 851 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 367 g/kWh | 0,0002 g/kWh | 7 % | 35,6 % | 6,3 % | 0,7 % | 35 % | 15,4 % |
2013 | 501 g/kWh | 0,0002 g/kWh | 8,5 % | 48,5 % | 8,8 % | 1,7 % | 29 % | 3,5 % |
2012 | 532 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 9,9 % | 48,0 % | 8,4 % | 2,9 % | 26,9 % | 4,0 % |
2011 | 553 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 11,0 % | 50,7 % | 11,3 % | 1,7 % | 22,3 % | 3,0 % |
2010 | 586 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 9,7 % | 53,4 % | 14,4 % | 1,9 % | 18,3 % | 2,2 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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