RheinEnergie Express GmbH

  • Seit 2009 als Energieanbieter tätig
  • Die beteiligten Gesellschaften verfügen über eigene Strom- und Gasnetze.
  • Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2014 rund eine Million Euro
  • Über die Rheinenergie AG mit RWE verflochten
  • Tochtergesellschaft von RheinEnergie und mehreren kleineren Stadtwerken der Region
  • Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,47 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,39 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,1 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,58 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.rheinenergie-express.de
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Die Gesellschaft wurde am 10.08.2009 in das Handelregister eingetragen, Gesellschaftsgegenstand ist der Verkauf von Energie (Strom und Gas) sowie energienahen Produkten und Dienstleistungen mit dem Ziel der überregionalen Marktversorgung von Privat- und Gewerbekunden in der Bundesrepublik Deutschland.

RheinEnergie Express GmbH
Parkgürtel 24
50823 Köln

Amtsgericht Köln, HR B 66818
Stammkapital: 500.000 Euro

(Stand: 07.11.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Frank Burghardt (* 23.09.1964).

(Stand: 07.11.2016)

Gesellschafter sind mit einem Geschäftsanteil von 439.000 Euro (= 87,80 %) die RheinEnergie AG (Amtsgericht Köln, HR B 37306), mit einem Geschäftsanteil von 20.000 Euro (= 4 %) die Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 45520), mit einem Geschäftsanteil von 20.000 Euro (= 4 %) die AggerEnergie GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 38406), mit einem Geschäftsanteil von 15.000 Euro (= 3 %) die Gasversorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Rhein-Erft (Amtsgericht Köln, HR B 43268), mit einem Geschäftsanteil von 1.000 Euro (= 0,20 %) die Stadtwerke Leichlingen GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 48601) und mit einem Geschäftsanteil von 5.000 Euro (= 1,00 %) die evd energieversorgung dormagen GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 2915) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 22.12.2010).

Aktionäre der RheinEnergie AG mit einem in 80.000.000 Namensaktien eingeteilten Grundkapital in Höhe von 400.000.000,- Euro sind zu 80 % die GEW Köln AG (Amtsgericht Köln, HR B 2114) und zu 20 % die RWE Deutschland AG (Amtsgericht Essen, HR B 14457; nunmehr: innogy SE, Amtsgericht Essen, HR B 27091), vgl. Teilnehmerverzeichnis zum Protokoll der ordentlichen Hauptversammlung vom 22.06.2016.

Gesellschafter der Bergische Licht-, Kraft- und Wasserwerke (BELKAW) GmbH mit einem Stammkapital von 22.892.620,00 Euro ist mit einem Geschäftsanteil von 11.469.203,00 Euro die RheinEnergie AG sowie mit einem Geschäftsanteil von 11.423.417,00 Euro die Bädergesellschaft der Stadt Bergisch Gladbach mbH (Amtsgericht Köln, HR B 46868) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.04.2014).

Gesellschafter der AggerEnergie GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 33.617.589,- Euro sind mit einem Anteil von 21.093.160,- Euro die RheinEnergie AG, mit einem Anteil von 196.680,- Euro die Gemeinde Marienheide, mit einem Anteil von 196.680,- Euro die Stadt Waldbröl, mit einem Anteil von 171.000,- Euro die Gemeinde Reichshof, mit einem Anteil von 111.180,- Euro die Gemeinde Morsbach, mit einem Anteil von 1.037.410,- Euro die Stadt Bergneustadt, mit einem Anteil von 1.382.960,- Euro die Gemeindewerke Engelskirchen A.ö.R., mit einem Anteil von 5.185.710,- Euro die Stadt Gummersbach, mit einem Anteil von 778.360,- Euro die Stadt Overath, mit einem Anteil von 1.988.110,- Euro die Stadt Wiehl sowie mit einem Anteil von 1.476.339,- Euro die Gemeinde Marienheide (vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.07.2014).

Gesellschafter der Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft mit einem Stammkapital in Höhe von 17.000.000,- Euro sind die RheinEnergie AG mit einem Anteil von 9.796.800,- Euro, die Stadtwerke Hürth Technische Betriebe und Einrichtungen A.ö.R. mit einem Anteil von 2.733.700,- Euro, die Stadt Frechen mit einem Anteil von 2.163.000,- Euro, die Stadtwerke Wesseling GmbH (Amtsgericht Köln, HR B 43547) mit einem Anteil von 1.708.500,- Euro, der Rhein-Erft-Kreis mit einem Anteil von 512.600,- Euro sowie die Eigenbetrieb Stadtwerke Erftstadt (Amtsgericht Köln, HR A 18867) mit einem Anteil von 85.400,- Euro (vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.10.2009).

Alleinige Gesellschafter der Stadtwerke Leichlingen GmbH mit einem Stammkapital von 1.133.000,- Euro sind die RheinEnergie AG mit einem Anteil von 49 % sowie die Leichlinger Bäderbetriebs- und Beteiligungs GmbH mit einem Anteil von 51 %. 

Gesellschafter der evd energieversorgung dormagen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 4.504.900,- Euro sind die Verkehrsgesellschaft Dormagen mbH (Amtsgericht Neuss, HR B 1022) mit einem Anteil von 2.297.500,- Euro sowie die RheinEnergie AG mit einem Anteil von 2.207.400,- Euro (vgl. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2012 unter § 3 Stammkapital).

(Stand: 07.11.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 07.11.2016)

Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Bruttoumsatz von 58.825.564,20 Euro (Vorjahr: 74.791.531,09 Euro, Δ -21,35 %) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.045.484,55 Euro (Vorjahr: -426.953,27 Euro, Δ -345,45* %) einen Jahresüberschuss von 0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro, Δ -%). Der Grund für die  Differenz zwischen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und Jahresüberschuss liegt in Steuerzahlungen in Höhe von 17.037,98 Euro, Ausgleichszahlungen in Höhe von 91.515,22 Euro sowie aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages mit der RheinEnergie AG abgeführten Gewinnes in Höhe von 936.931,35 Euro.

Der Umsatz wurde in Höhe von 44.215.000 Euro (Vorjahr: 58.646.000 Euro, Δ -24,61 %) durch den Vertrieb von Strom und in Höhe von 14.610.000 Euro (Vorjahr: 16.146.000 Euro, Δ -9,51 %) durch den Vertrieb von Erdgas erzielt. Die Gesellschaft setzte 194,7 GWh (Vorjahr: 271,7 GWh, Δ -28,34 %) Strom und 265,6 GWh (Vorjahr: 289,0 GWh, Δ -8,10 %) Gas ab.

Dem damaligen Geschäftsführer wurden im Geschäftsjahr 2014 Bezüge von Höhe von 275.492,80 Euro (Festvergütung: 126.625,64 Euro, Prämie: 128.000,00 Euro sowie Sach- und sonstige Bezüge in Höhe von 20.867,16 Euro) gezahlt. Die Gesellschaft verfügte im Geschäftsjahr 2014 über keine eigenen Mitarbeiter, ihr wurden im Wege der Arbeitnehmerüberlassung sieben Mitarbeiter durch die RheinEnergie AG entliehen.

* = Die Angabe bezieht sich auf den Verlauf im Verhältnis zum Vorjahresverlust.

(Stand: 07.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für den Strom- und Gastarif "FairKonstant plus".

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 32.322 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,39 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,1 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der im jeweiligen Tarif vereinbarten Mindestlaufzeit [...]. Die Mindestlaufzeit endet mit Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats, in dem der 12. Belieferungsmonat endet. [...]Der Vertrag verlängert sich bei Tarifen mit einer Mindestlaufzeit [...]von mindestens zwölf Monaten um jeweils weitere zwölf Monate [...]." (1.3 der AGB)  

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit in Textform. (1.3 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums." (10.1 + 10.2 der AGB)

"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung [...]nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen". (6.9 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziff. 6.1 [u.a. darunter Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb] [...] durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziff. 6.1 genannten Kosten." (6.8 der AGB )  

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Sämtliche Rechnungsbeträge sind [...]im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. per Überweisung zu zahlen." (4.1 der AGB)  

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen, wenn er dem Versorger keine Einzugsermächtigung erteilt. 

verbraucherfreundlich

Bonus:

Bonuszahlungen in bestimmten Tarifen für Neukunden möglich. "Als Neukunde gilt, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss nicht von dem Lieferanten  [...]beliefert wurde." (1.1 der AGB)

 
Besondere Klauseln:

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten bei einem Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr [...]ununterbrochen während der Vertragsdauer [...]eine gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen [...]." (1.4 der AGB) 

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht unklar, weil nicht geklärt ist, welche Folgen ein Verstoß gegen die Vorhaltepflicht nach sich zieht und wer haftet, wenn der Verbraucher den Verstoß nicht zu vertreten hat.

verbraucherunfreundlich


"Der Kunde verpflichtet sich, die für eine Abrechnung benötigten Zählerstände selbst abzulesen und bis spätestens zu dem vom Lieferanten rechtzeitig mitgeteilten Abrechnungstermin unaufgefordert [...]zu übermitteln." Ansonsten ist der Lieferant zur Schätzung berechtigt. (3.1 der AGB)

Aus Verbrauchersicht ist die Klausel nicht recht verständlich. Die GVV geht von einer grundsätzlichen Aufgabe des Versorgers oder Netzbetreibers zur Ablesung aus. Dass Zählerstände vom Kunden stets selbst abgelesen werden müssen ist insoweit überraschend, besonders, wenn die Übermittlung "unaufgefordert" zu erfolgen hat.

verbraucherunfreundlich  

 

Der Versorger behält sich ausdrücklich eine Änderung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Vertragslaufzeit vor, soweit sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. "Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen." (7. der AGB)

Soweit Vertragsänderung und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Rahmen von Hauptleistungspflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Rechtsgedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich 

  

Stand der AGB: 01. August 2018
Stand der Bewertung: 25. Januar 2019
  • Kundenmeinungen zu RheinEnergie Express auf Verivox
  • RheinEnergie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 20. August 2018)

Service-Index: 0,58

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von RheinEnergie express (Stromtarif: FairKonstant plus) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 62 von 80 Punkten und die Note "gut" (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen, die RheinEnergie express seinen Kunden bietet, wurden mit 58 von 80 Punkten und ebenfalls einem "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt rangiert mit der Note "gut" auf Platz 13 von 45 (2013: Rang 23 von 54).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den RheinEnergie express seinen Stromkunden bietet, mit 56 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 73 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 81 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 18 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 58 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 13 h;
samstags: 11 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite nicht komplett, AGB können nicht vor Ausfüllen des Online-Formulars eingesehen werden
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja, über Kontakt-Formular
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 22. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Rheinenergie express:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 228 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 53,4 % 0 % 53,4 % 1,0 %

Der fossile Stromanteil (0,0 %+ 53,4 %+ 0,0 % = 53,4 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 430 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 449 g/kWh 0,0003 g/kWh 9,4 % 37,6 % 18,7 % 3,5 % 24,7 % 6,1 %
2013 471 g/kWh 0,0003 g/kWh 10,6 % 39,8 % 17,2 % 4,7 % 22,2 % 5,5 %
2012 436 g/kWh 0,0002 g/kWh 7,9 % 34,2 % 24,6 % 3,3 % 23,3 % 6,7 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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