Die Gesellschaft wurde am 04.05.2011 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand ist die Erbringung von "Dienstleistung, Finanzierung, Produktion und Handel im Bereich erneuerbarer Energien und Nachhaltigkeit, soweit hierfür staatliche Genehmigungen nicht erforderlich sind".
Polarstern GmbH
Lindwurmstr. 88
80337 München
Amtsgericht München, HR B 191928
Stammkapital: 62.502,00 Euro
(Stand: 26.10.2017)
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Florian Henle (* 30.10.1979) und Simon Stadler (* 20.07.1979).
Sämtliche Geschäftsführer sind ebenfalls Geschäftsführer der GreenGas Concepts GmbH (Amtsgericht München, HR B 187399).
(Stand: 26.10.2017)
Gesellschafter sind die Balthasar Ventures GmbH (Amtsgericht München, HR B 191667) mit einem Anteil von 10.001,00 Euro, die Caspar Ventures GmbH (Amtsgericht München, HR B 191668) mit einem Anteil von 20.000,00 Euro, die Melchior Ventures GmbH (Amtsgericht München, HR B 191669) mit einem Anteil von 20.000,00 Euro sowie die Energie 360 Grad AG (Handelsregister des Kantons Zürich, Firmennummer CHE-106.839.415) mit einem Anteil von 12.501,00 Euro (vgl. Liste der Gesellschafter vom 17.12.2014).
Alleiniger Gesellschafter der Balthasar Ventures GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro ist Simon Stadler (* 20.07.1979) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 08.04.2011).
Alleiniger Gesellschafter der Caspar Ventures GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro ist Dr. Jakob Assmann (* 31.03.1981) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 08.04.2011).
Alleiniger Gesellschafter der Melchior Ventures GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,00 Euro ist Florian Henle (* 30.10.1979) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 08.04.2011).
Die Aktionäre der Energie 360 Grad AG mit einem Grundkapital von 69.000.000,00 CHF eingeteilt in 300.000 Namensaktien zu je 230,00 CHF sind nach eigenen Angaben der Gesellschaft im Wesentlichen die Stadt Zürich mit einem Anteil von 96,01 % sowie die Erdgas Regio AG (Handelsregister des Kantons St. Gallen, Firmennummer CHE-113.206.764) und zahlreiche Gemeinden (vgl. http://www.energie360.ch/energie-360/unternehmen/organisation/).
(Stand: 26.10.2017)
Der Jahresabschluss 2014 (Geschäftsjahr 01.05.2014 bis 31.12.2014; Vorjahr: Geschäftsjahr 01.03.2013 bis 30.04.2014) weist bei einer Bilanzsumme von 1.540.661,77 Euro (Vorjahr: 746.356,02 Euro, Δ +106,42 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von -473.661,96 Euro (Vorjahr: -233.454,59 Euro, Δ +102,89* %) und einen Gewinnvortrag in Höhe von -513.052,29 Euro (Vorjahr: -279.597,70 Euro, Δ +83,50* %) aus.
* = Angabe bezieht sich auf den Verlauf des Verlustes zum Vorjahr.
(Stand: 26.10.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 15.522 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,74 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:"Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; es gibt keine Mindestvertragslaufzeit." (4.1. der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:"Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. [...]Jede Kündigung muss in Textform per Mail, Fax oder Brief erfolgen." (4.2. + 4.4. der AGB) U. U. ergibt sich im Einzelfall eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen, da die Kündigungsfrist auf das Monatsende lautet. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Auszug endet der Vertrag mit dem Auszug, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde teilt den Auszugstermin [...]mindestens 2 Wochen im Voraus mit. " (11.3. der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht ganz verständlich, da eine Mitteilungspflicht zu bestehen scheint. Ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht wird nicht ausgeführt. "Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. " (9.5. der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Sofern die konkreten Kosten der in Ziff. 9.3. angegebenen Preisfaktoren [EEG, KWK usw.] steigen oder sich aus sonstigen gesetzlichen Bestimmungen oder sonstigen Vorschriften zusätzliche Belastungen für die Erzeugung, Beschaffung, Übertragung oder den Verbrauch [...]ergeben, ist Polarstern berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden nach billigem Ermessen anzuheben, soweit dies erforderlich ist, um eine Steigerung der Gesamtkosten auszugleichen [...]." (9.4. der AGB). Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen sind mittels SEPA-Lastschriftmandat und Überweisung möglich. (8.4. der AGB) Dem Verbraucher steht zwei kostenfrei Zahlungsweisen zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:Es werden Daten im Zusammenhang mit dem und zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an nicht benannte "Dritte" übermittelt. (11.1. der AGB) Aus Verbrauchersicht muss davon ausgegangen werden, dass die Datenübermittlung auch mit der Prüfung der Bonität des Verbrauchers in Zusammenhang steht, obwohl dies so nicht benannt wird. Es gibt dabei keine Eingrenzung auf bestimmte Auskunfteien, so dass dem Verbraucher nicht bekannt ist, bei welchen Stellen seine Daten angefragt oder an wen seine Daten übermittelt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:"Polarstern ist berechtigt, diese AGB zu ändern." Dem Kunden steht ein Kündigungsrecht zu, wenn er mit dieser Änderung nicht einverstanden ist. (1.2. der AGB) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen bereits durch bloßes Schweigen des Verbrauchers geändert werden können, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 29. Januar 2018 |
Stand der Bewertung: 07. Februar 2019 |
(Stand: 23. August 2018)
Service-Index: 0,65(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Polarstern seinen Stromkunden bietet, mit 77 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 78 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 94 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") - bester Service-Wert im Text - bzw. 69 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") von maximal 100 %. |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 10 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 10. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Polarstern GmbH:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 45,54 % | 54,46 % |
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 37,74 % | 62,26 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.