Die Gesellschaft wurde am 13.09.2005 als Stadtwerkeverbund Hellweg-Lippe Service GmbH in das Handelsregister eingetragen. Der Gegenstand der Gesellschaft ist die "Entwicklung und Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen in kommunaler Trägerschaft im Bereich der Energiewirtschaft".
Stadtwerke Energie Verbund SEV GmbH
Poststraße 4
59174 Kamen
Amtsgericht Hamm, HR B 5476
Grundkapital: 320.000,- Euro
(Stand: 26.10.2017)
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Jochen Grewe (* 02.04.1973).
(Stand: 26.10.2017)
Gesellschafter sind (vgl. Liste der Gesellschafter vom 21.02.2012 idF vom 17.08.2016):
Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Hamm GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 32.000.000,- Euro ist die Stadt Hamm (vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.05.2002).
Gesellschafter der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen mit einem Stammkapital in Höhe von 15.000.000,- Euro sind die Stadt Kamen mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 6.300.000,- Euro (= 42 %), die Gemeinde Bönen mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.400.000,- Euro (= 16 %) und die Stadt Bergkamen mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 6.300.000,- Euro (vgl. Liste der Gesellschafter vom 07.03.2001) (= 42 %).
Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Fröndenberg GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 4.350.000,- Euro ist die Stadt Fröndenberg (vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.01.2005).
Gesellschafter der Stadtwerke Ahlen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 10.431.000,- Euro sind die Stadt Ahlen mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 5.319.810,- Euro (= 51 %) und die Stadtwerke Bielefeld GmbH (Amtsgericht Bielefeld, HR B 7373) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 5.111.190,- Euro (= 49 %) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 11.08.2015). Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Bielefeld GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 89.476.250,- Euro ist die Bielefelder Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Bielefeld, HR B 37317) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 23.07.2012) mit einem Stammkapital in Höhe von 5.025.000,- deren alleinige Gesellschafterin wiederum die Stadt Bielefeld ist (vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2014).
Gesellschafter der Stadtwerke Emmerich GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 5.450.000,- Euro sind die Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (Amtsgericht Kleve, HR B 2908) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.092.950,- Euro (= 75,1 %) und die innogy SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 1.357.050,- Euro (= 24,9 %) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 24.01.2011). Alleinige Gesellschafterin der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 10.225.850,- Euro ist die Stadt Emmerich am Rhein (vgl. Liste der Gesellschafter vom 06.11.2009).
Gesellschafter der Gemeindewerke Wickede(Ruhr) Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 2.105.300,- Euro sind die Gemeinde Wickede(Ruhr) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.000.000,- Euro (= 95 %) und die Stadtwerke Fröndenberg GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 105.300,- Euro (= 5 %) (vgl. Gesellschaftsbeschluss vom 20.10.2014).
Gesellschafter der Stadtwerke Haltern am See Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 10.950.000,- Euro ist die Stadt Haltern am See mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 8.201.550,- (= 74,9 %) und die GELSENWASSER AG (Amtsgericht Gelsenkirchen, HR B 165) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 2.748.450,- Euro (= 25,1 %) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 07.08.2014).
(Stand: 26.10.2017)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 26.10.2017)
Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 15.763.133,35 Euro (Vorjahr: 16.791.309,03 Euro, Δ -6,12 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 998.286,84 Euro (Vorjahr: 273.564,90 Euro, Δ +264,92 %). Vom Umsatz entfiel ein Teilbetrag in Höhe von 9.688.000,- Euro (Vorjahr: 10.838.000,- Euro, Δ -10,61 %) auf die Stromversorgung und ein Teilbetrag in Höhe von 4.610.000,- Euro (Vorjahr: 4.438.000,- Euro, Δ +3,88 %) auf die Erdgasversorgung.
Die Gesellschaft verfügt über zwei Mitarbeiter (Vorjahr: 1, Δ +100%) und einen hauptamtlichen Geschäftsführer. Die Geschäftsführerbezüge sind nicht angegeben (Vorjahr: keine Bezüge).
(Stand: 26.10.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf |
Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife. |
Vertragslaufzeit:Die Mindestlieferzeit beträgt 12 Monate, es sei denn, in der Auftragsbestätigung wird eine abweichende Mindestlieferzeit genannt. "Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um den in der Auftragsbestätigung genannten Zeitraum (max. um 12 Monate), wenn er nicht [...]gekündigt wird." (1.4 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Die Kündigungsfrist ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. (1.4 der AGB) "Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform." (1.4 der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):Es besteht eine Mitteilungspflicht über den Umzug, welche spätestens 10 Werktage vor dem Umzugstermin erfüllt werden muss. "Die SEV wird Sie [...] an der neuen Entnahmestelle auf Grundlage des Vertrages weiterbeliefern. Ein Umzug von Ihnen beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des von Ihnen mitgeteilten Umzugsdatums, wenn Sie aus dem Gebiet des bisherigen Netzbetreibers [...] ziehen." (10.1 bis 10.3 der AGB) Die Klausel enthält einen faktsichen Ausschluss des Sonderkündigungsrechts. Zudem ist aus Verbrauchersicht nicht klar, ob eine Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle erfolgen wird, da hierzu erst die Klärung des zuständigen Netzbetreibers erforderlich ist. verbraucherunfreundlich "In diesem Fall [Preisänderung] haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen." (6.8 der AGB bei Strom/6.7 der AGB bei Gas) |
Preisänderungsklausel:"Die SEV ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis [...]durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen und Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 6.2 genannten Kosten. [...] Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens der SEV gerichtlich überprüfen zu lassen. " (6.8 der AGB Strom/6.6 der AGB Gas) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel dennoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlung mittels SEPA-Lastschriftmandat, Dauerauftrag oder Überweisung alternativ möglich. (4.8 + 4.11 der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei unterschiedliche kostenfreie Zahlungsarten zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonus:"Ein Neukundenbonus wird nicht automatisch gewährt." (3.1 der AGB) "Wenn Sie einen Vertrag mit Neukundenbonus als Neukunde [...]abschließen, kann Ihnen nach Ablauf der Erstlaufzeit [...]ein einmaliger Bonus für den ersten Belieferungszeitraum (Mindestlieferzeit, Ziff. 1.4) gewährt werden. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages über seinen Zählerpunkt nicht von SEV mit Strom beliefert wurde." Voraussetzung ist eine Belieferung über 12 Monate und eine Zusicherung des Bonus in der Auftragsbestätigung. (3.2 der AGB) |
Bonitätsprüfung:Bei Begründung, Durchführung oder Beendigung des Energieliefervertrages behält sich der Versorger die Prüfung des Zahlungsverhaltens des Verbrauchers aufgrund von Wahrscheinlichkeitswerten (sog."Scoring") vor. Die Prüfung wird durch die Creditreform durchgeführt. (11.4,6 + 11.5 der AGB) Dem Verbraucher ist zwar die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei bekannt. Die Daten werden aber nicht nur zum Zwecke des Abschlusses des Energiebelieferungsvertrages, sondern auch während der Vertragslaufzeit erhoben, so dass unklar ist, wann welche der Daten des Verbrauchers übermittelt bzw. abgefragt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Eine Anpassung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Änderung der gesetzlichen und sonstigen "Rahmenbedingungen" möglich. Die Anpassung wird "nur wirksam, wenn die SEV Ihnen die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (7.2 der AGB) Soweit eine Veränderung des Vertrages und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen können, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich "Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt [wohl: verletzen], die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (8.6 der AGB) Es ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, welche Angaben hier überhaupt gemeint sein könnten. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 28. Oktober 2018 |
Stand der Bewertung: 11. Februar 2019 |
(Stand: 23. August 2018)
Service-Index: 0,48(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Dt. Institut für Servicequalität: Der Stadtwerke Energie Verbund SEV erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 20 von 37 und die Note "befriedigend" (2015: Rang 29 von 36, "befriedigend"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert SEV auf Platz 8 von 33, mit der Bewertung "gut" (2015: ebenfalls Rang 8 von 30 und "gut"). |
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,9) und in der Sparte Gas mit der Note "befriedigend" (2,9). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 8 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich |
tarifabhängig |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 11. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der SEV Kamen GmbH:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % |
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % |
2012 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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