Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben |
Die AGB sind gültig für alle Strom- und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 44.402 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,14 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 2,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
VertragslaufzeitEs existieren verschiedene Tariflaufzeiten, wobei explizit Verträge mit 12 und 24 Monaten genannt werden. "Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere 12 Monate [...]". (4. (1) der AGB) Soweit eine automatische Verlängerung auch bei Verträgen mit einer 24-monatigen-Erstvertragslaufzeit möglich ist, entspricht dies nicht dem Rechtsgedanken des § 309 Nr. 9b) BGB. verbraucherunfreundlich |
Kündigungsfrist und -form:"Verträge mit 12- oder 24-Monaten Laufzeit sind erstmals zum Ende des jeweiligen Belieferungszeitraums mit einer Frist von 3 Wochen kündbar." Bei den Einmonatstarifen ist der "Vertrag monatlich mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende" kündbar. (4. (1) + (2) der AGB) Die Kündigungsfrist überschreitet die nach der GVV vorgesehene zweiwöchige Frist um die Hälfte. verbraucherunfreundlich
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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Der Kunde hat dem Lieferanten jeden Umzug innerhalb einer Frist von 2 Wochen vor Auszug anzuzeigen. Soweit der Kunde im Gebiet des bisherigen Netzbetreibers verbleibt, wird das Vertragsverhältnis unter der neuen Anschrift des Kunden fortgeführt." Soweit der Kunde in ein anderes Netzgebiet verzieht, prüft der Versorger auf Wunsch des Verbrauchers, ob eine Weiterblieferung möglich ist. (13. der AGB). Ein Sonderkündigungsrecht wird im Falle des Verbleibs des Verbrauchers im Netzgebiet ausgeschlossen. verbraucherunfreundlich
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Preisänderungsklausel:"Preisänderungen [...]erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB." (7. (4) der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden und damit keine Transparenz bei Preisänderungen besteht. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Eine Zahlung ist durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder mittels Überweisung möglich. "Wählt der Kunde nicht das Lastschriftverfahren, behält sich der Lieferant wegen des entstehenden Mehraufwandes vor, einen Aufpreis von 40,00 € pro Jahr [...] zu berechnen." (11.(5) der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsweisen zur Verfügung, wobei nur eine kostenfrei ist. verbraucherunfreundlich |
Bonität:"Der Lieferant behält sich vor, vor Vertragsabschluss und während des Bestehens des Vertragsverhältnisses eine Prüfung der Bonität über die SCHUFA [...]vorzunehmen." (22. (1) der AGB) "Das Ergebnis der SCHUFA-Anfrage gließt in die Entscheidungsfindung zum Vertragsschluss im Rahmen der Risikoeinschätzung [...] ein." (23. (2) (2.7) der AGB) Die eingeschaltete Wirtschaftauskunftei wird zwar genannt, jedoch ist aus Verbrauchersicht völlig unklar, wann welche Daten von ihm angefragt oder übermittelt werden und warum. verbraucherunfreundlich Besondere Klauseln:"Der Lieferant ist berechtigt, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. [...]Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen [...]in Textform widerspricht." Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht. (18. (1) bis (3) der AGB) Soweit Vertragsänderungen schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013, 26 O 33/13) verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: Dezember 2018 |
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019 |
(Stand: 23. August 2018)
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Shell PrivateEnergie seinen Stromkunden bietet, mit 81 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 6 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
Email-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 12. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Shell PivatEnergie:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 330,07 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 10,2 % | 29,3 % | 6,2 % | 1,9 % | 45,5 % | 6,8 % |
Der fossile Stromanteil (29,3 %+ 6,2 %+ 1,9 % = 37,4 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 882 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 718 g/kWh | 0,0005 g/kWh | 12,7 % | 35,1 % | 7,2 % | 2,4 % | 32,5 % | 10,2 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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