MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 27.07.2000 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand ist die "Errichtung, Erwerb und Betrieb von Anlagen, die der Versorgung mit Gas oder Wärme dienen, Beschaffung, Handel mit und Vertrieb von diesen Energieträgern, Beschaffung, Handel mit und Vertrieb von Strom dienstleistend für Dritte sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte".

MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH
Industriestraße 10
06184 Kabelsketal OT Gröbers

Amtsgericht Stendal, HR B 212974
Grundkapital: 82.000.000,- Euro

(Stand: 05.11.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Tim Hartmann (* 09.01.1969), Dr. Andreas Auerbach (* 29.12.1962) und Ralf Hiltenkamp (* 15.04.1961).

Neben ihrer Tätigkeit bei der Gesellschaft sind die Geschäftsführer Vorstände der envia Mitteldeutsche Energie AG (Amtsgericht Chemnitz, HR B 19751) und Mitglieder des Aufsichtsrates der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Amtsgericht Stendal, HR B 215080). Dr. Auerbach ist daneben stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH (Amtsgericht Cottbus, HR B 1084).

(Stand: 05.11.2016)

Gesellschafter sind

  • envia Mitteldeutsche Energie AG (Amtsgericht Chemnitz, HR B 19751) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 61.815.900,- Euro (= 75,39 %),
  • innogy SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 12.100,- Euro (= 0,01 %) und
  • VNG-Erdgascommerz GmbH (Amtsgericht Leipzig, HR B 19335) mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 20.172.000,- Euro (= 24,60 %) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 06.09.2016).

Alleinige Gesellschafterin der VNG-Erdgascommerz GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.500.000,- Euro ist die VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft (Amtsgericht Leipzig, HR B 444) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 15.11.2002). Aktionäre der VNG-Verbundnetz Gas Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in Höhe von 328.000.000,- Euro sind die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Amtsgericht Mannheim, HR B 107956) mit einem Anteil in Höhe von 243.410.488,69 Euro (= 74,21%), VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteilungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Jena, HR B 505602) mit einem Anteil in Höhe von 70.769.941,13 Euro (= 21,58%) und die SWE Stadtwerke Erfurt GmbH (Amtsgericht Jena, HR B 102493) mit einem Anteil in Höhe von 13.819.570,19 Euro (= 4,21%) (vgl. Verzeichnis der teilnehmenden Aktionäre zum Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung vom 05.09.2016).

Die Aktionärsstruktur der EnBW Energie Baden-Württemberg AG können Sie dem entsprechenden Versorgereintrag entnehmen.

Gesellschafter der VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 98.000,- Euro sind (vgl. Liste der Gesellschafter vom 19.05.2016):

  • Stadtwerke Annaberg-Buchholz Energie AG (Amtsgericht Chemnitz, HR B 18749) mit einem Anteil in Höhe von 560,- Euro (=  0,57 %),
  • eins energie in sachen GmbH & Co. KG (Amtsgericht Chemnitz, HR A 6927) mit einem Anteil in Höhe von 9.610,- Euro (=  9,81 %),
  • DREWAG-Stadtwerke Dresden GmbH (Amtsgericht Dresden, HR B 2626) mit einem Anteil in Höhe von 29.410,- Euro (=  30,01 %),
  • SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH (Amtsgericht Dresden, HR B 3402) mit einem Anteil in Höhe von 5.650,- Euro (=  5,77 %),
  • LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (Amtsgericht Leipzig, HR B 13860) mit einem Anteil in Höhe von 33.880,- Euro (=  34,57 %),
  • Neubrandenburger Stadtwerke GmbH (Amtsgericht Neubrandenburg, HR B 1194) mit einem Anteil in Höhe von 2.250,- Euro (= 2,30 %),
  • Stadtwerke Rostock AG (Amtsgericht Rostock, HR B 786) mit einem Anteil in Höhe von 7.770,- Euro (= 7,93 %),
  • Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg GmbH (Amtsgericht Stendal, HR B 10638) mit einem Anteil in Höhe von 8.870,- Euro (= 9,05 %).

Alleinige Gesellschafterin der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 100.000,- Euro ist die Landeshauptstadt Erfurt (vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.02.2010).

(Stand: 05.11.2016)

Mitglieder des Aufsichtsrates sind Dr. Jürgen Grönner, Dr. Uta Grone, Oliver Hill, Norbert Kraft, Dr. Markus Litpher, Bodo Rodestock, Jörg Röglin, Mario Schaaf, Erika Simbt, Mario Stiebing, Monika Trolldenier-Henrichs und Klaus Zimmermann (vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 16.01.2016).

(Stand: 05.11.2016)

Die Gesellschaft erwirtschaftet im Geschäftsjahr 2015 bei einem Umsatz in Höhe von 772.826.000,- Euro (Vorjahr: 754.735.000,- Euro, Δ +2,40 %) einen Bilanzgewinn in Höhe von 20.443.000,- Euro (Vorjahr: 43.692.000,- Euro, Δ -53,21 %).

Die Bezüge der Geschäftsführung betrugen 2014 146.000,- Euro (Vorjahr: 146.000,- Euro, Δ -%). Zum 31.12. beschäftigte die Gesellschaft 105 Mitarbeiter (Vorjahr: 124 Mitarbeiter, Δ -15,32 %).

(Stand: 05.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine 
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Gastarife "Einheizpreis 12M/24M". 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 14.288 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,77 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem vereinbarten Tarif. (1.1 + 1.2 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Bei Verträgen mit und ohne Preisgarantie beträgt die ordentliche Kündigungsfrist "mindestens einen Monat  zum Ende der Erstvertragslaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung" oder "zum Ablauf der Preisgarantie". (14.1 a) + b) der AGB)  

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte. Darüber hinaus bezeichnen die Klausel nur die nach den AGB vorgesehenen Mindestfristen, so dass sich aus dem individuellen Vertrag für den Verbraucher noch eine längere Kündigungsfrist ergeben kann. 

verbraucherunfreundlich


"Die Kündigung bedarf der Textform." (14.5 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (14.3 + 14.5 der AGB) 

Aufgrund der Kündigungsfrist auf das jeweilige Monatsende kann sich u. U. eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen ergeben.

"Ändert MITGAS die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt der Änderung zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3.5 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch MITGAS erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (3.2 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht transparent, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

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Zahlungsmodalitäten:

Der Kunde leistet Abschlagszahlungen. (7.1 der AGB) 

Bonitätsprüfung:

"MITGAS ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen." Diese Auskunft wird bei der Creditreform oder der SCGUFA erhoben. Bei negativer Auskunft "kann MITGAS den Auftrag [...]zur Energielieferung ablehnen." (4. der AGB)  

Der Versorger erhebt zum Zwecke des Vertragsabschluss Bonitätsauskünfte bei zwei namentlich genannten Wirtschaftsauskunfteien. Insoweit ist die Klausel transparent, da mitgeteilt wird, bei wem die Daten des Verbrauchers zu welchem Zweck erhoben werden.

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Besondere Klauseln:

MITGAS ist zu Änderungen der AGB bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen befugt."Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht." (10.1 + 10.2 der AGB)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: 01. Januar 2017
Stand der Bewertung: 08. Mai 2018

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,68

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service, den MITGAS seinen Gaskunden (Tarif: MITGAS Einheizpreis 24) bietet, bewertete Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 59 von 80 Punkten und der Note "gut". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von MITGAS erreichte Rang 14 von 45 und ebenfalls die Bewertung "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von MITGAS 56 von 80 Punkten und ein "gut" (2013: "befriedigend"). Die Verbraucherfreundlichkeit wurde 2014 von Check24 mit "gut" (Rang 18 von 40) bewertet (2013: "befriedigend").
Dt. Institut für Servicequalität: MITGAS erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 14 von 37 und die Note "gut" (2015: Rang 19 von 36, "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag MITGAS auf Rang 22 von 33, ebenfalls mit der Bewertung "gut" (2015: Rang 6 von 30, "gut").
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Gas mit der Note "gut" (2,4).
In den Analysen der ServiceValue GmbH "Kundenurteil: Fairness von Gasersorgern" erhielt MITGAS von seinen Kunden für die Jahre 2013 bis 2015 jeweil eine unterdurchschnittliche Bewertung der Fairness. in der Rubrik "Fairer Kundenservice" erreichte MITGAS 2015 und 2014 jeweils die Note "gut". In den Analysen der Jahre 2013 und 2012 wurde der Kundenservice jeweils unterdurchschnittlich bewertet. Die Ausweisung einer Note erfolgte nicht.

 

Hotline-Kosten keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 13 h;
samstags: 7 h; sonntags: 7 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja (über einheizpreis.de)
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja (über mitgas.de)
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 13. April 2018)

Segment-ID: 2687
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