Verbraucherunfreundliche Regelungen: eine |
Die AGB sind gültig für Stromtarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 9.440 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,87 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 7,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,9 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Nicht in den AGB geregelt. |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist ist nicht in den AGB geregelt. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug des Kunden sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einwöchiger Frist zu kündigen." (B.II.6. der AGB) "Bei einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (B.IV. 7. der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Die EMB ist berechtigt, die Preise im Weg der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB anzupassen. Dem Kunden steht die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Preisänderung nach § 315 Abs. 3 BGB offen. Eine Preiserhöhung oder -senkung erfolgt, wenn sich die Kosten, die für Preisermittlung nach Ziffer IV.1 maßgeblich sind, verändern. Bei einer einseitigen Leistungsbestimmung [...]hat diese Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben und Zeitpunkten zu berücksichtigen, wie Kostenerhöhungen [...]. " (B. IV. 2. - 4. der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Die Klausel ist aus Verbrauchersicht jedoch nicht recht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:"Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rechnungsbeträge bzw. Abschlagszahlungen durch Erteilung eines Lastschriftmandats, durch Überweisung oder durch Bareinzahlung [...]zu leisten." (A. VII. der AGB) Dem Verbraucher stehen drei verschiedene Zahlungsmodalitäten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonus:Es wird ein "Neukunden- oder Wechselbonus" gezahlt, soweit die Vertragslaufzeit eingehalten wird. Der Bonus wird mit der Schlussrechnung verrechnet. (B. V. der AGB) |
Stand der AGB: 25. Mai 2018 |
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018 |
(Stand: 24. August 2018)
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität der EMB Energie Mark Brandenburg in der Sparte Strom (Tarif: havelstrom) mit der Note "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | Keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | keine Zeiten im Internet angegeben |
Servicezeiten | keine Zeiten im Internet angegeben |
Email-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-Email-Adresse erforderlich | nein |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 18. April 2018) |
Stromkennzeichung für den Gesamtstrommix von havelstrom:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 169 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 5 % | 15,1 % | 1,7 % | 0,5 % | 37,2 % | 40,5 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.