Die Gesellschaft wurde am 28.06.1906 in das Handelsregister eingetragen. Ihr Gegenstand ist: "Erzeugung, Bezug und Vertrieb sowie jede andere Art der Ausnutzung von elektrischer Energie, Gas, Wasser und Fernwärme. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen, insbesondere die Entsorgung, und die Telekommunikation. Zur Erreichung des Gesellschaftszwecks kann das Unternehmen elektrische Energie, Gas, Wasser und Fernwärme erzeugen, beziehen, fortleiten, verwerten und veräußern, ferner alle Anlagen und Einrichtungen, welche der Erzeugung, dem Bezug, der Fortleitung und der Verwertung von elektrischer Energie, Gas, Wasser und Fernwärme dienen, errichten, erwerben und betreiben, allein oder gemeinsam mit anderen, für eigene oder fremde Rechnung. In derselben Weise kann das Unternehmen kommunalwirtschaftliche Dienstleistungen technischer und kaufmännischer Art erbringen. Das Unternehmen kann Liegenschaften und Schutzrechte erwerben, verwerten und veräußern, kann Gesellschaften und Zweigniederlassungen errichten bzw. sich an Gesellschaften beteiligen und Geräte vertreiben, wie überhaupt jegliche Geschäfte vornehmen, die mit dem Gesellschaftszweck zusammenhängen. Das Unternehmen ist befugt, die Mitgliedschaft von Verbänden, Interessengemeinschaften und dergleichen zu erwerben".
Mark-E Aktiengesellschaft
Platz der Impulse 1
58093 Hagen
Amtsgericht Hagen, HR B 10
Grundkapital: 66.470.000,- Euro
(Stand: 11.09.2017)
Vorstände der Gesellschaft sind Erik Höhne (* 19.06.1967) und Wolfgang Struwe (* 21.07.1955).
(Stand: 11.09.2017)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.300.020 Namensaktien. Aktionäre sind die Südwestfalen Energie und Wasser AG (Amtsgericht Hagen, HR B 7436) mit einem Anteil in Höhe von 1.170.020 Aktien (= 90 %) und die SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hagen, HR A 5044) mit einem Anteil in Höhe von 130.000 Aktien (= 10 %), vgl. Niederschrift der außerordentlichen Hauptversammlung vom 18.03.2016.
Die Südwestfalen Energie und Wasser AG veröffentlicht im Handelsregister entgegen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig nicht die Protokolle der Jahreshauptversammlungen. Nach der letzten zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung abrufbaren Niederschrift über die Hauptversammlung 2015 hat die Gesellschaft ein in 114.900.000 Namensaktien eingeteiltes Grundkapital in Höhe von 114.900.000,- Euro und folgende Aktionäre:
Komplementärin der SEW Beteiligungs GmbH & Co. KG ist die SEW Beteiligungs Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Hagen, HR B 7150), einzige Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 1.000,- Euro die Südwestfalen Energie und Wasser AG.
Gesellschafter der SEW Beteiligungs Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro sind die Lampe Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 32638) mit einem Anteil in Höhe von 12.750,- Euro (= 51 %) und die Südwestfalen Energie und Wasser AG mit einem Anteil in Höhe von 12.250,- Euro (= 49 %), vgl. Liste der Gesellschafter vom 28.10.2015.
Alleinige Gesellschafterin der Lampe Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 1.100.000,- Euro ist die Bankhaus Lampe KG (Amtsgericht Bielefeld, HR A 12924), vgl. Protokoll über die Gesellschafterversammlung vom 31.12.2016.
Persönlich haftende Gesellschafter der Bankhaus Lampe KG sind Dr. Nicolas Blanchard, Ute Gerbaulet, Werner Albert Schuster und Prof. Dr. Stephan Schüller, Kommanditisten sind:
(Stand: 11.09.2017)
Die Gesellschaft besitzt folgende Beteiligungen:
(Stand: 11.09.2017)
Mitglieder des Aufsichtsrates sind Erik O. Schulz (Vorsitzender), Thomas Majewski (1. Stellv. Vorsitzender), Dieter Dzewas (2. Stellv. Vorsitzender), Dr. Uwe Allmann, Andreas Baukamp, Dr. Antje Heider, Bernhard Heiker, Jana Holland, Dr. Andreas Hollstein, Ludger König, Christoph Köther, Ingo Kretschmer, Harald Metzger, Nesrin Öcal, Kirsten Petereit, Dr. Stephan Ramrath, Joachim Riechel, Christian Rosenkranz, Claus Rudel, Ernst Schmidt und Uwe Storm, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 24.06.2016.
(Stand: 11.09.2017)
Die Gesellschaft hat 2016 bei einem Umsatz in Höhe von 711.507.310,34 Euro (Vorjahr: 751.823.363,53 Euro, Δ -5,36 % (Vorjahr: -23,96 %)) nach u.a. abgeführten Gewinnen in Höhe von 45.154.901,92 Euro (Vorjahr: 9.447.533,39 Euro, Δ +377,95 % (Vorjahr: %)) einen Jahresüberschuss in Höhe von -9.586.589,00 Euro (Vorjahr: 9.586.589,00 Euro, Δ -200% (Vorjahr: %)) erwirtschaftet.
Vom Umsatz entfiel auf die Sparte Strom ein Teil in Höhe von 473,5 Mio. Euro (Vorjahr: 497,5 Mio. Euro, Δ -4,82 % (Vorjahr: -27,01 %)) und auf die Sparte Gas ein Teil in Höhe von 97,2 Mio. Euro (Vorjahr: 134,9 Mio. Euro, Δ -27,95 % (Vorjahr: -5,60 %)).
Im Jahr 2016 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 548 (Vorjahr: 880*, Δ -37,73 % (Vorjahr: -11,91 %)) Arbeitnehmer und 12 (Vorjahr: 23*, Δ -47,83 % (Vorjahr: -39,47 %)) Auszubildende.
* = Die Angaben sind in den Jahresabschlüssen 2016 und 2015 nicht konsistent.
(Stand: 11.09.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die jeweiligen AGB sind gültig für die Stromtarife "Fix" und "(Business) Online" (S) sowie für die Gastarife "Topgas", und "Fixgas" (G). |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 25.611 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,53 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeit ist in den jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt. Sie ergibt sich aus dem Auftragsformular des einzelnen Tarifs. |
Kündigungsfrist und -form:"Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Laufzeitende gekündigt werden." (17.1 der AGB G/18.1 der AGB S) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich "Die Kündigung bedarf der Textform." (17.3 der AGB G/18.3 der AGB S) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist, frühestens jedoch zum Datum des Auszugs, zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (2.2 der AGB G/3.2 der AGB S) "Der Kunde hat im Falle der Preisänderung gemäß Ziffer 4.1/5.1 das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung - nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt - zu kündigen." (4.3 der AGB G/5.3 der AGB S) |
Preisänderungsklausel:"Mark-E ist verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung nach Ziffer 3.1/5.1 [u.A.: Beschaffung und Vertrieb] maßgeblich sind. [...]Der Kunde kann diese Preisanpassungen zivilgerichtlich auf ihre Billigkeit überprüfen lassen." (4.1 der AGB G/5.1 der AGB S) Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum Preisänderungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht transparent, da die Kostenelemente nicht offengelegt werden. Darüber hinaus bildet die Klausel die Beweislastverteilung bei § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend ab. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen sind im Wege des SEPA-Lastschriftmandates oder per Überweisung möglich. (10.1 der AGB G/11.1 der AGB S) Dem Verbraucher stehen zwei Zahlungsmodalitäten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
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Besondere Klauseln:Mark-E behält sich bei Änderung der rechtlichen "Rahmenbedingungen" die Änderung des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Dem Kunden wird ein Sonderkündigungsrecht oder ein Widerspruchsrecht für diesen Fall eingeräumt. Macht der Kunde hiervon keinen Gebrauch, gelten die "Anpassungen als genehmigt". (19.2 der AGB S/18.3 der AGB G) Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB. verbraucherunfreundlich "Der Kunde ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Vertragsbestätigung beim Online-Center der Mark-E anzumelden." (2.2 der AGB S) |
Stand der AGB: 27. März 2018 |
Stand der Bewertung: 07. Januar 2019 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,57(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von Mark-E (Tarif: TopStrom) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 59 von 80 möglichen Punkten und die Note "gut" (2013: befriedigend"). In der Rubrik Verbraucherfreundlichkeit belegte Mark-E in der 2014er Studie mit Note "gut" Platz 21 von 45 (2013: "gut"). |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Mark-E seinen Stromkunden bietet, mit 65 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 68 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 50 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %. |
Verivox benotete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit "gut" (2,3). Im Bereich Gas erhält der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,3). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 13 h; samstags: 5 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 4. Mai 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Mark-E:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 422 g/kWh | 0,00027 g/kWh | 9,83 % | 37,68 % | 6,8 % | 1,66 % | 42,89 % | 1,14 % |
Der fossile Stromanteil (37,68 %+ 6,8 %+ 1,66 % = 46,14 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 914 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 523 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 11,2 % | 47,2 % | 8,2 % | 1,7 % | 31,1 % | 0,6 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.