Die Gesellschaft wurde am 10.09.2014 in das Handelsregister eingetragen, die Unternehmensgegenstand ist "die Erbringung von und der Handel mit Dienstleistungen im Energiebereich und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen".
STROGON GmbH
Bonngasse 10
53111 Bonn
Amtsgericht Bonn, HR B 21043
Stammkapital: 25.000,- Euro
(Stand: 24.10.2016)
Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Claudia Tatarczyk (* 12.10.1970).
(Stand: 24.10.2016)
Alleinige Gesellschafterin ist die Geschäftsführerin Claudia Tatarczyk (vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.07.2014).
(Stand: 24.10.2016)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 24.10.2016)
Für das Geschäftsjahr 2014 wurde eine Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt. Die Bilanzsumme beträgt 24.063,44 Euro, ein Umlaufvermögen in gleicher Höhe steht Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 198,02 Euro gegenüber.
(Stand: 24.10.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben |
Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 19.812 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,65 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 7,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 1,0 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeiten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Tarifbeschreibung auf der Internetseite. "Soweit in dieser nichts weiter vereinbart wurde, hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt wird." (9. der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Die Kündigungsfristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Tarifbeschreibung auf der Internetseite oder betragen sechs Wochen zum Ende der Laufzeit. (9. der AGB) Die Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Frist um das Dreifache. verbraucherunfreundlich Die Kündigung des Stromliefervertrages bedarf der Textform - oder Schriftform. (10. der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Im Falle eines Umzuges sind Sie nicht zur außerordentlichen Kündigung Ihres Vertrages berechtigt, weshalb Ihr Vertrag fortbesteht und die Belieferung an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt wird. Wir sind jedoch nicht zur Weiterbelieferung verpflichtet, wenn diese für uns nicht möglich ist. Sofern wir Ihnen trotz Möglichkeit der Weiterbelieferng jedoch kulanzhalber dennoch ein Sonderkündigungsrecht einräumen bleiben Sie uns zur Erstattung des [...]entgangenen Gewinns [...]verpflichtet." (11. der AGB) Ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug wird ausdrücklich ausgeschlossen, bzw. es wird eine Schadenersatzpflicht begründet. verbraucherunfreundlich "Sind Sie mit dieser Preisanpassung nicht einverstanden, können Sie Ihren Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Preisanpassung kündigen." (12.4 der AGB) |
Preisänderungsklausel:Preisanpassungen, die nicht hoheitlich regulierte bzw. staatlich veranlasste Preiskomponenten betreffen, erfolgen in Ausübung billigen Ermessens. "Das bedeuet, dass wir berechtigt sind, Kostensteigerungen an Sie weiterzugeben und gleichzeitig verpflichtet, Kostensenkungen an Sie weiterzugeben." (12.3 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum einseitigen Leistungsbestimmungsrecht in der Grundversorgung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da die Kostenelemente nicht genannt werden. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen sind per Einzugsermächtigung und Überweisung möglich. (13. der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmethoden kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonus:Vorgesehen sind "Sofortbonus" und "prozentualem Boni". Der Bonus kann entfallen, wenn der Kunde oder "ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten sechs Monate an der gleichen Abnahmestelle bereits [...]beliefert wurde oder [...]eine Vertragserklärung mit uns widerrufen haben." (8. der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht insoweit unverständlich, als vorliegend nicht nur der Verbraucher selbst, sondern auch ein Haushaltsangehöriger nicht durch Strogon zuvor beliefert worden sein darf. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:"Bitte haben Sie dafür Vertsändnis, dass wir zum Zwecke einer Bonitätsprüfung berechtigt sind, Auskünfte von Diensten einzuholen [...]". (16. der AGB) "Wir sind berechtigt, soweit dies für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke im Rahmen der Begründung, Durchfüphrung oder Beendigung des Energielieferungsvertrages erforderlich ist, Ihre personenbezogenen Daten [...]zu übermitteln." (17. der AGB) Die Auskünfte werden zwar für alle Geschäftszwecke erhoben, wobei eine möglicherweise eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei nicht benannt wird. Aus Verbrauchersicht ist unklar, bei wem welche Daten eingeholt oder an wen solche übermittelt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Bei gewerblichen oder freiberuflichen Kunden werden keine Bonusgutschriften gewährt. (7. der AGB) Soweit eine Preisgarantie vereinbart wurde, erhebt Strogon hierfür eine "einmalige Servicegebühr". (12.1 der AGB) Aus Verbrauchersicht ist es überraschend, wenn eine Preisgarantie mit zusätzlichen Kosten belastet ist. verbraucherunfreundlich Strogon behält sich die Änderung sich die einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor."Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht binnen sechs Wochen widersprechen." Außerdem wird ein Sonderkündigungsrecht für diesen Fall eingeräumt. (19. der AGB) Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 16. April 2018 |
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019 |
(Stand: 27. August 2018)
Service-Index: 0,40(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0) |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2016" erzielte STOGON beim Service Rang 27 von 33 und die Note "ausreichend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt das Unternehmen in der 2016er Studie auf Rang 17 von 30 und erhielt dafür ein "befriedigend". |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den STROGON seinen Stromkunden bietet, mit 58 % (Studie "Stromanbieter 02/2017") bzw. 80 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"). |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit "befriedigend" (2,8). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 8 h; samstags: 0 h sonntags: 0 h |
Servicezeiten | Im Internet angegeben |
Email-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-Email-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | nein |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 25. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von der STROGON GmbH:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | --- g/kWh | --- g/kWh | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % |
Die STROGON GmbH hat es bislang versäumt, die gesetzlich geforderte Stromkennzeichnung auf den Internetseiten zu veröffentlichen (§ 42 EnWG). (Stand: 08. Februar 2017)
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.