Die Gesellschft wurde am 16.07.2008 in das Handelsregister eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist "die Entwicklung und der Vertrieb von Strom- und Gasprodukten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Dienst- und Serviceleistungen in diesem Zusammenhang anbieten".
Nord Stadtwerke GmbH
Schweriner Straße 90
23909 Ratzeburg
Amtsgericht Lübeck, HR B 8384
Stammkapital: 568.500,- Euro
(Stand: 17.04.2017)
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Thomas Gaude (* 29.03.1961).
(Stand: 17.04.2017)
Gesellschafter sind mit einem Anteil in Höhe von 530.500,- Euro (= 93,32%) die Stadtwerke Rendsburg GmbH (Amtsgericht Kiel, HRB 2202) und mit einem Anteil in Höhe von 38.000,- Euro (= 6,68%) die Stadt/Gemeinde Halstenbek, vgl. Liste der Gesellschafter vom 19.05.2015.
Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Rendsburg GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 10.000.000,- Euro ist die Stadt Rendsburg, vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.07.2000.
(Stand: 17.04.2017)
Die Gesellschaft verfügt derzeit über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 17.04.2017)
Die Gesellschaft hat bei der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.
Die Bilanz 2015 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 1.139.400,84 Euro (Vorjahr: 1.513.787,08 Euro, Δ -24,73%) auf. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 919.931,65 Euro (Vorjahr: 1.212.932,60 Euro, Δ -24,16%) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.035.822,06 Euro (Vorjahr: 1.015.845,93 Euro, Δ +1,97%) gegenüber. Der Jahresüberschuss betrug in 2015 80.122,18 Euro (Vorjahr: 32.576,47 Euro, Δ +145,95%). Die Bilanz weist einen nicht gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 216.282,30 Euro (Vorjahr: 296.404,48 Euro, Δ -27,03%) aus.
Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.
(Stand: 17.04.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Gröönstrom" und "Gröönstrom ReINVEST/STUDI" sowie für die Gastarife "Nordgas", NordGas STUDI" und "Nord-ÖkoGas". |
Vertragslaufzeit:"Der Vertrag hat eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht [...]gekündigt wird." (1.4 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Die Kündigunsfrist beträgt ["mindestens"]"6 Wochen zum Ende [...]". (1.4 der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach der GVV vorgesehenen Frist von zwei Wochen um das Dreifache. verbraucherunfreundlich Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. (1.4 der AGB) Das Schriftformerfordernis erschwert gegenüber der in der GVV vorgesehenen Textform die Kündigung, da eine Kündigungserklärung mittels E-Mail oder Faxschreiben ausgeschlossen wird und damit ein rascher Wechsel unterbleibt. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug kann die Kündigung bis zu sechs Wochen rückwirkend durchgeführt werden. (Der Kunde kann hier von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen." (1.3 der AGB) Gegenüber dem Leitbild der GVV mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen wird dem Kunden ein bedeutend längeres Sonderkündigungsrecht eingeräumt. verbraucherfreundlich Es besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt der Preisänderung. "Die Kündigung bedarf der Textform." (2.6 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"In allen anderen Fällen [...]ist die Nord Stadtwerke GmbH bei Kostensteigerungen berechtigt und bei Kostensenkungen verpflichtet, die vereinbarten Preise [...]nach billigem Ermessen anzupassen, wenn dies aufgrund einer veränderten Kostensituation erforderlich wird. [...]Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (2.5 der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da die Kostenelement nicht transparent dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:"Die Nord Stadtwerke GmbH ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden von der CEG Creditreform [...]einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt [sie]den Namen, die Anschrift und - soweit vorhanden - das Geburtsdatum des Kunden [...]. Auf Grundlage der Bonitätsauskunft entscheidet [sie]im eigenem Ermessen darüber, ob sie das Angebot des Kunden annehmen werdeb." (8. der AGB) Der Verbraucher wird darüber informiert, welche seiner Daten zum Zwecke des Vertragsabschlusses an eine konkret benannte Wirtschaftsauskunftei übermittelt werden. Dadurch wírd vermieden, dass Zahlungsausfälle von allen Kunden des Versorgers über die Preise getragen werden müssen. verbraucherfreundlich |
Stand der AGB: 01. April 2016 |
Stand der Bewertung: 02. Mai 2017 |
(Stand: 27. August 2018)
Service-Index: 0,72(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0) |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien |
Hotline-Kosten | Keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 6 h sonntags: 0 h |
Servicezeiten | Im Internet angegeben |
Email-Kontaktformular | Kontakt-Formular keins, aber via Email möglich |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja, AGB unter "Downloads" |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-Email-Adresse erforderlich | nein |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 26. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Nord-Stadtwerke:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.