Yello Strom ist eine Vertriebsgesellschaft innerhalb des EnBW-Konzerns. Die Gesellschaft wurde am 12.08.1999 (Unternehmensträgerdaten auf handelsregister.de) in das Handelsregister eingetragen.
Yello Strom GmbH
Siegburger Straße 229
50679 Köln
Amtsgericht Köln, HR B 32787
Stammkapital: 500.000,- EUR
(Stand: 08.12.2016)
Die Yello Strom GmbH hatte 2012 im Jahresdurchschnitt 161 Beschäftigte (Jahresabschluss 2012).
Die Yello Strom GmbH versorgte 2012 rund eine Millionen Kunden (Quelle: Verivox).
Geschäftsführer ist der Gesellschaft ist Dr. Tobias Canz (* 31.12.1967).
(Stand: 08.12.2016)
Alleinige Gesellschafterin der Yello Strom GmbH ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Amtsgericht Mannheim, HR B 107956), vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.05.2014.
Die Aktionärsstruktur der EnBW Energie Baden-Württemberg AG können Sie dem entsprechenden Anbietereintrag entnehmen.
(Stand: 08.12.2016)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 08.12.2016)
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2013 bei einem Umsatz in Höhe von 712.242.713,14 EUR (Vorjahr: 743.531.214,41 Euro, Δ -4,21% (Vorjahr: -4,55%)) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 44.440.071,29 Euro (Vorjahr: 41.778.590,56 Euro, Δ +6,37%) sowie eine Jahresüberschuss in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ %). Durch einen mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde in 2015 ein Gewinn in Höhe von 44.203.372,45 Euro (Vorjahr: 41.757.654,85 Euro, Δ +5,86%) abgeführt.
Auf den Vertrieb von Strom entfällt ein Teil der Umsätze in Höhe von 644.211.766,46 Euro (Vorjahr: 695.457.745,56 Euro, Δ -7,37%), auf den Vertrieb von Gas ein Teil der Umsätze in Höhe von 68.030.946,68 Euro (Vorjahr: 48.073.468,85 Euro, Δ +41,51%).
Die Gesellschaft beschäftigte 2015 im Durchschnitt 88 Angestellte (Vorjahr: 80, Δ +10,00%).
(Stand: 08.12.2016)
Nach Angaben im Lagebericht der Gesellschaft wird der Strombedarf im Wesentlichen durch die EnBW Trading GmbH gedeckt (Jahresabschluss 2012 bei „2.4 Vertragliche Beziehungen/Beschaffung“ unter „Lagebericht“).
Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben |
Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife . |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 11.114 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,84 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:"Wenn im [...]Auftrag eine Erstlaufzeit von 12,18 oder 24 Monaten vereinbart ist, verlängert sich [...]Vertrag nach Ende der Erstlaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn dieser nicht [...]gekündigt wurde." (4. (1) der AGB) Die automatische Vertragsverlängerung entspricht bei einer bereits vereinbarten Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB. verbraucherunfreundlich |
Kündigungsfrist und -form:Die Kündigung des Vertrages ist jeweils sechs Wochen auf das Ende der Laufzeit in Textform möglich. (4. (1) der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache. Außerdem ist auf das Laufzeitende des jeweiligen Vertrages zu achten. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):Im Falle des Wohnungswechsels ist dieser spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform "mitzuteilen". "Bei einem Umzug wird der [...]Vertrag an der neuen Lieferadresse zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt." Ist dies nicht möglich, besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Umzugstermin. (5. der AGB) Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da nicht in jedem Fall bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht besteht. Wann dem Verbraucher bekannt wird, dass eine Weiterbelieferungsmölichkeit nicht besteht und er kündigen kann, bleibt offen. verbraucherunfreundlich Bei Preisänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Preiänderung in Textform. (8. (6) der AGB) |
Preisänderungsklausel:Preisänderungen sind ausgeschlossen, solange eine Preisgarantie besteht. Danach erfolgen Preisänderungen [...]im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Yello ist dabei berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben, und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen." (8. (4) der AGB Strom/8. (1) der AGB Gas) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisänderungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, Überweisung oder Dauerauftrag. (9. der AGB) Der Verbraucher hat Wahlfreiheit zwischen zwei alternativen Zahlungsmethoden, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:Übermittlung von Daten zum Zwecke der Entscheidungsfindung des Versorgers bei Vertragsschluss oder während des laufenden Vertrages. Hierbei besteht ausdrücklich die Möglichkeit der Einholung von Scoring-Werten. (3. der AGB) Dem Verbraucher werden die eingeschalteten Wirtschaftsauslunfteien nicht namentlich benannt. Es ist aus Sicht des Verbrauchers zudem nicht ersichtlich, welche Daten übermittelt oder welche zusätzlichen Informationen über die reine Bonitätsprüfung bei Vertragsschluss hinaus über ihn eingeholt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:"Yello ist zu einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt [...].Durch die geänderten Bestimmungen dürfen Sie gegenüber denjenigen Regelungen, die sie ersetzen, nicht wesentlich benachteiligt werden. [...]Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht binnen sechs Wochen in Textform widersprechen. Die geänderte Fassung [...]wird dann Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung." Im Falle der Änderung steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zu. (14. (1) bis 14. (3) der AGB) Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). Ob dies bei der jeweiligen Änderung der Fall ist, insbesondere ob eine nach den AGB nicht gewollte "Benachteiligung" vorliegt, ist aus Verbrauchersicht ebenfalls nicht ohne weiteres ersichtlich. verbraucherunfreundlich
"Während des Abrechnungszeitraums werden in der Regel monatlich gleich bleibende Abschlagszahlungen erhoben. Diese werden von Yello auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten oder allgemeiner Erfahrungswerte nach billigem Ermessen festgelegt [...]." (9. der AGB) Nach dem Leitbild der GVV werden Abschlagsbeträge ausschließlich durch den Vorjahresverbrauch und den aktuellen Preisen bestimmt. Eine Ermessensentscheidung ist hier nicht vorgsehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014 - I-20 U 136/14). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: November 2018 |
Stand der Bewertung: 24. Januar 2019 |
(Stand: 17. August 2018)
Service-Index: 0,66(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0) |
Dt. Institut für Servicequalität: Yello Strom lag in der "Studie Stromanbieter 2014" beim Service auf dem vorletzten Rang (32 von 33) und erhielt, wie schon 2013 (Rang 28 von 43), lediglich die Note "ausreichend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangierte Yello Strom 2014 auf dem letzten Platz (25 von 25). |
Dt. Institut für Servicequalität: Yello Strom verschlechterte sich in der "Studie Gasanbieter 2014" beim Service mit Rang 18 von 33 auf die Note "befriedigend", während 2013 noch Rang 12 (von 36) und "gut" erreicht wurde. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag Yello Strom in der Gasstudie 2014 auf Rang 16 von insgesamt 25. |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Yello Strom seinen Stromkunden bietet, mit 66 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 82 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 75 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie 63 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von DtGV 63 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 77 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 75 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %. |
Die ServiceBarometer AG stellte im Kundenmonitor 2013 eine überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit bei Yello Strom fest. |
ServiceValue bewertete Yello Strom in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" mit dem Gesamturteil "sehr gut". In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" erzielte Yello Strom ebenfalls das Gesamturteil "sehr gut". Auch in der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Gasversorgern 2014" erhielt Yello Strom von seinen Kunden die Bestnote "sehr gut". |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,8). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 16 h; samstags: 16 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja, Kopie an Absender möglich |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 20. November 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Yello:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 202 g/kWh | 0,0007 g/kWh | 26,3 % | 21,7 % | 0,9 % | 2,1 % | 45,5 % | 3,4 % |
Der fossile Stromanteil (21,7 %+ 0,9 %+ 2,1 % = 24,7 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 817 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 276 g/kWh | 0,0007 g/kWh | 27,2 % | 29,3 % | 1,0 % | 2,4 % | 37,7 % | 2,4 % |
2013 | 317 g/kWh | 0,0008 g/kWh | 29 % | 33,7 % | 0,9 % | 2,7 % | 32,5 % | 1,2 % |
2012 | 312 g/kWh | 0,0008 g/kWh | 30,1 % | 32,9 % | 2,2 % | 2,6 % | 29,4 % | 2,7 % |
2011 | 333 g/kWh | 0,0009 g/kWh | 34,7 % | 32,9 % | 3,5 % | 2,4 % | 24,1 % | 2,4 % |
2010 | 316 g/kWh | 0,0011 g/kWh | 40,2 % | 31,3 % | 3,1 % | 2,6 % | 19,8 % | 3,0 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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