Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier |
Die AGB sind gültig für den Stromtarif "stromhoch3" und den Gastarif "gashoch3". |
Vertragslaufzeit:"Der Vertrag für läuft unbefristet." (§ 4 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:"Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen." (§ 16 (1) der AGB) Die ordentliche Kündigung überschreitet die Kündigungsfrist des § 20 GVV um mindestens das Doppelte. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (§ 16 (2) + (3) der AGB) Im Einzelfall kann die Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalendermonats die Vorgabe der GVV von zwei Wochen außerordentliche Kündigungsfrist auf den Umzugstermin überschreiten.
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Preisänderungsklausel:"Änderungen des Festpreisanteils gemäß Absatz 2 durch die energiehoch3 GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Die eneregiehoch3 GmbH ist berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen." (§ 5 (3) der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisänderungsrecht des § 315 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlung durch Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Überweisung möglich. (§ 12 (4) der AGB) Dem Verbraucher stehen drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonus:Ein Wechelbonus ist je nach Vertragsart vereinbar. Der Vertrag muss jedoch länger als 12 Monate bestehen. (§ 5 (7) der AGB) |
Bonitätsprüfung:Bei "Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages" behält sich der Lieferant im Einzelfall die Einholung von Auskünften der CEG Creditreform oder bei der SCHUFA vor. (§ 2 (2) der AGB) Es ist aus Sicht des Verbrauchers nichts ohne weiteres verständlich, welche seiner Daten auch nach der Vertragsanbahnung noch eingeholt werden und zu welchem Zweck. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:"Ändert die energiehoch3 GmbH den Vertrag oder diese Bedingungen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." ( § 20 (2) der AGB). Sind Vertragsänderungen und/oder Änderungen der Allg. Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten bereits durch ein bloßes Schweigen des Verbrauchers möglich, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich
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Stand der AGB: 01. Oktober 2015 |
Stand der Bewertung: 19. September 2016 |
(Stand: 11. September 2017)
Hotline-Kosten | keine (Freecall) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 8 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 11. April 2018) |