gas.de Versorgungsgesellschaft mbH

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Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Neuss, HR B 17235; vormals Amtsgericht Düsseldorf, HR B 63716) mit Sitz in Kaarst wurde ursprünglich am 07.07.2010, damals noch mit Sitz in Düsseldorf, mit einem Stammkapital in Höhe von 1.000.000,- EUR ins Handelsregister eingetragen (Handelsregister-Bekanntmachung vom 09.06.2009). Am 08.12.2010 wurde mit der Universal Utility Investment GmbH & Co. KG als beherrschende Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen (Handelsregister-Bekanntmachung vom 21.12.2009). Die Sitzverlegung nach Kaarst erfolgte im Sommer 2013 (Handelsregister-Bekanntmachung vom 25.07.2013). Ende 2011 wurde das Stammkapital von 1.000.000,- EUR auf 4.750.000,- EUR erhöht (Handelsregister-Bekanntmachung vom 03.01.2012).

gas.de Versorgungsgesellschaft mbH
Girmes-Kreuz-Str. 55
41564 Kaarst

Amtsgericht Neuss, HR B 17235
Stammkapital: 10.000.000,- EUR

(Stand: 08.12.2016)

Beschäftigte

Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH hatte 2011 160 Beschäftigte (Verivox). 

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für gas.de Versorgungsgesellschaft mbH gibt HausPilot 0 Sterne. (Stand: 16. Oktober 2018)

Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ömer (Kaan Birol) Varol(* 25.06.1970). 

Neben der Tätigkeit in der Gesellschaft ist Varol noch Geschäftsführer der Vartex GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 30790), der CALLAX Holding GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 41390) sowie der Stromio GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 17224).

(Stand: 08.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die Universal Utility International GmbH & Co. KG (Amtsgericht Neuss, HR B 7066), vgl. Liste der Gesellschafter vom 21.12.2015.

Komplementärin der Universal Utility International GmbH & Co. KG ist die Universal Utility International Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 16374), Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 2.000.000 EUR ist die CALLAX Holding GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 41390), vgl. Registerabdruck vom 24.11.2016.

Alleinige Gesellschafterin der Universal Utility International Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro ist wiederum die CALLAX  Holding GmbH, vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.11.2009.

Alleinige Gesellschafterin der CALLAX Holding GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro die CALLAX Telecom International B.V. mit Sitz in Hoofddorp, Niederlande, vgl. Liste der Gesellschafter vom 28.02.2011.

Alleinige Gesellschafterin der CALLAX Telecom International B.V. (Handelsregister der Niederlande, Nr. 34092845) mit einem Stammkapital in Höhe von 18.151,21 Euro ist die SI Proserve (NL) B.V. (Handelsregister der Niederlande, Nr. 34093368), bei der es sich um eine Treuhandgesellschaft handelt.

 

(Stand: 08.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 08.12.2016)

Für den Jahresabschluss 2014 hat die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

Im Rahmen des Konzernabschlussberichtes 2014 der Universal Utility International GmbH & Co. KG wird der Umsatz der Gesellschaft mit 287.298.000 Euro (Vorjahr: 318.337.000 Euro, Δ -9,75%) angegeben, die Gesellschaft erwirtschaftete danach einen Überschuss in Höhe von 23.223.000 Euro (Vorjahr: -650.000 Euro, Δ -3.672,77%*).

* = Die Angabe bezieht sich auf die Veränderung (Reduzierung) des Verlustes im Verhältnis zum Vorjahresverlust.

(Stand: 08.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: acht
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB gelten für Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 51.005 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,00 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem Tarif. Sofern hierzu keine Regelung getroffen wird, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten". (§ 16 (1) + (2) der AGB)  

Kündigungsfrist und -form:

Es gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. (§ 16 (2) der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache. Zudem muss der Verbraucher die Laufzeit des Vertrages beachten.

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"Kündigungen bedürfen der Textform". (§ 16 (4) der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Umzug unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Auszugstermin [...] in Textform anzuzeigen". Der Vertrag wird insoweit zu diesem Zeitpunkt beendet. (§ 17 (1) + (2) der AGB)

Im Falle der Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform". (§ 6 (4) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billiugkeit der Presiänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (§ 6 (1) der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist jedoch die Klausel nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Auch bildet sie die Beweislastverteilung bei § 315 Abs. 1 BGB nur unzureichend ab.

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Zahlungsmodalitäten:

"Der Lieferant bietet Haushaltskunden die Zahlung durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung an. [...]Erteilt der Kunde [...] kein SEPA-Mandat, ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung [...]in Rechnung zu stellen". (§ 13 (5) der AGB)  

Dem Verbraucher stehen zwar zwei Zahlungsmodalitäten offen, jedoch werden bei Nichterteilung einer Einzugsermächtigung zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. Nicht eindeutig ist zudem, was unter "Haushaltskunden" zu verstehen ist, da nicht nur Endverbraucher, sondern auch Gewerbetreibende/Freiberufler beliefert werden.

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Bonus:

Ein Bonusgewährung ist je nach gewählter Tarifart bei neuer Belieferung oder Ablauf einer Zeit der Nichtbelieferung länger als sechs Monate durch den Lieferanten möglich. Dieser wird als "Rabatt auf die Gesamtkosten [...]innerhalb des ersten Belieferungsjahres durch Gutschrift [...]oder Verrechnung auf die Jahresrechnung" gewährt. (§ 5 (1) der AGB)

Alternativ kann auch ein "Sofortbonus" vereinbart sein. Dieser wird dem Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt ausgezahlt. (§ 5 (2) der AGB)

Der Bonus entfällt, wenn das Vertragsverhältnis seitens des Kunden vor Ablauf des ersten Belieferungsjahres "beendet" wurde. (§ 5 (4) der AGB) 

Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Es wird kein anteiliger Bonus gewährt, wenn der Verbraucher umzieht oder berechtigt kündigt.

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Bonitätsprüfung:

"Zum Zwecke der Bonitätsprüfung [bei Vertragsanbahnung]kann der Lieferant Auskünfte von Auskunfteien einholen [...]". (§ 19 (2) der AGB)

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich, welche Daten genau eingeholt werden und bei wem.

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Besondere Klauseln:

"Der Lieferant ist berechtigt, für Zwecke der Abrechnung die Ablesedaten zu verwenden, die er vom Netzbetreiber oder vom Messstellenbetreiber [...]oder Dritten erhalten hat". (§ 11 (1) der AGB)

Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Demnach ist nicht geregelt, wie bei unterschiedlichen Ableseergebnissen (etwa Verbraucher selbst und Netzbetreiber) zu verfahren ist.

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Bei Online-Tarifen hat der Kunde "sicherzustellen", dass durch den Lieferanten an ihn gesandte Mails auch zugehen. Bei dem Erfordernis der Übersendung auf dem Postweg, die der Kunde zu vertreten hat, wird ein Entgelt von 2,50 EUR (brutto) erhoben. (§ 18 (4) der AGB)

Es ist nicht verständlich, wann der Kunde eine Störung der Kommunikation zu vertreten hat und dann eine Entgeltverpflichtung entsteht.

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Der Lieferant ist berechtigt, die AGB zu ändern. Der Kunde ist bei einer Änderung der AGB berechtigt, zu widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen". (§ 20 (1) der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da offen bleibt, welche Änderungen in Betracht kommen. Ein Kündigungsrecht liegt zudem nicht im Interesse des Verbrauchers, da hierdurch etwa Bonusleistungen entfallen können. Offensichtlich wird zudem bei Fehlen einer Kündigung eine stillschweigende Zustimmung des Verbrauchers in die AGB-Änderung fingiert, die dem Rechtsgedanken des § 154 BGB widerspricht so nicht kennt.

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Stand der AGB: 25. Mai 2018
Stand der Bewertung: 11. Februar 2019

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,51

(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von gas.de (Tarif: gas.de fix Bonus 22000) schneidet in der "Gasanbieter-Studie 2014" mit der Note "befriedigend" (2013: "befriedigend") ab. Bei der Bewertung der Vertragsbedingungen erhielt gas.de 46 von 80 möglichen Punkten (Platz 39 von 40) und noch die Note "befriedigend" (2013: "befriedigend"). Bei der Bewertung der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt erreichte gas.de, wie schon in der 2013er Studie, lediglich Platz 36 von 40.
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den gas.de seinen Kunden bietet, mit 40 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") - niedrigster Service-Wert im Test - von maximal 100 %.
Dt. Institut für Servicequalität: gas.de erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Platz 30 von 37 und die Note "ausreichend" (2014: Rang 31 von 33, "ausreichend"; 2013: Rang 35 von 36, "mangelhaft"; 2012: Rang 30 von 30, "befriedigend"; 2011: Rang 31 von 35, "ausreichend"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt gas.de 2016 auf Rang 14 von insgesamt 33 (2014: Platz 17 von 25).
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens mit der Note "gut" (2,2).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 7 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 9. November 2017)

Segment-ID: 2687
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