Die lekker Energie GmbH wurde ursprünglich mit Bekanntmachung vom 16.04.2003 als Nuon Deutschland GmbH in das Handelsregister am Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) eingetragen. Mit Bekanntmachung vom 05.10.2006 erfolgte die Verschmelzung der Nuon Vertrieb GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 47262) auf die Gesellschaft. Wo der Gesellschaftsgegenstand zunächst noch der einer Holdinggesellschaft war (vgl. nur Bekanntmachung vom 05.10.2006), wurde mit Bekanntmachung vom 16.06.2010 die Firma in den heutigen Namen und der Gegenstand dahingehend geändert, dass der Fokus nun im Vertrieb und der Belieferung von Kunden mit Energie und in damit zusammenhängenden Tätigkeiten (etwa Betrieb von Anlagen und Handel mit Energie) besteht.
Ursprünglich war Gesellschafterin die niederländische N.V. Nuon Energy. Im Rahmen des kartellrechtlichen Fusionskontrollverfahrens (COMP/M.5496) bei der Übernahme der N.V. Nuon Energy durch die schwedische Vattenfall AB wurde festgestellt, dass Nuon Energy durch ihre deutsche Niederlassung in Hamburg und Berlin einer der einzigen einflussreichen Wettbewerber in den von Vattenfall dominierten Strommärkten der beiden Städte war. In der Folge wurde die Fusion mit der Maßgabe belegt, dass die Geschäftsaktivitäten der N.V. Nuon Energy (über die Nuon Deutschland GmbH) in Berlin und Hamburg betreffend der Belieferung von Endkunden mit Strom und Gas nicht Gegenstand der Übernahme sein sollten, sondern vielmehr bei der Nuon Deutschland GmbH verbleiben und diese sodann verkauft werden sollte. Im Ergebnis sollte dieses Vorgehen dazu führen, dass es bei der Übernahme der N.V. Nuon Energy durch die Vattenfall AB keine horizontalen Überlappungen in den Endkunden-Märkten in Hamburg und Berlin gibt und es damit durch die Übernahme nicht zu einer weiteren Beschränkung des Wettbewerbs in den Strommärkten der beiden Städte kommt.
lekker Energie GmbH
Invalidenstraße 17a
10115 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin); HR B 88569
Stammkapital: 17.000.000,- Euro
(Stand: 04.12.2016)
2012 hatte die lekker Energie GmbH 255 Beschäftigte (Jahresabschluss 2012).
Die lekker Energie GmbH versorgte im Jahr 2012 369.000 Kunden mit Strom und Gas (Jahresabschluss 2012).
Die lekker Energie GmbH ist Grundversorger in Heinsberg.
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Josef Thomas Sepp (* 28.11.1969) und Michael Veit (* 07.04.1977).
Neben seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Gesellschaft ist Josef Thomas Sepp auch Geschäftsführer der lekker Strom Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HR B 130224).
(Stand: 04.12.2016)
Alleinige Gesellschafterin der lekker Energie GmbH ist die SWK Energie GmbH (Amtsgericht Krefeld, HR B 7283), vgl. Liste der Gesellschafter vom 06.12.2013.
Alleinige Gesellschafterin der SWK Energie GmbH mit einem Stammkapital i.H.v. 50.000.000,00 Euro ist die SWK Stadtwerke Krefeld AG (Amtsgericht Krefeld, HR B 421) mit einem Grundkapital von 200.000.000,00 Euro und einer alleinigen Aktionärin, der Stadt Krefeld, vgl. Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung vom 27.07.2016.
(Stand: 04.12.2016)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 04.12.2016)
Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 252.536.546,00 Euro (Vorjahr: 283.869.170,43 Euro, Δ -11,04%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 9.822.861,39 Euro (Vorjahr: 6.638.417,69 Euro, Δ +47,97%) erwirtschaftet.
Ein Anteil des Umsatzes in Höhe von 220.357.808,16 Euro (Vorjahr: 251.638.135,40 Euro, Δ -12,43%) brutto entfiel 2015 auf den Verkauf von Strom, der durch den Verkauf von Gas realisierte Anteil am Umsatz betrug 32.139.735,83 Euro (Vorjahr: 32.192.132,62 Euro, Δ -0,16%).
Die Gesellschaft beschäftigte 2015 durchschnittlich 189 Mitarbeiter (Vorjahr: 209, Δ -9,57%) und 3 (Vorjahr: 5, Δ -40%) Auszubildende.
Die Gesellschaft veröffentlichte die Bezüge der Geschäftsführer wie folgt: Josef Thomas Sepp 160.000,- Euro (Vorjahr: 160,000,- Euro, Δ -) zzgl. 17.600,- Euro (Sach- und sonstige Bezüge; Vorjahr: 92.600,- Euro, Δ -80,99%) und Michael Veit 145.000,- Euro (Vorjahr: n.V.) zzgl. 29.100,- Euro (Sach- und sonstige Bezüge; Vorjahr: n.V.).
(Stand: 04.12.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben |
Die AGB gelten für Strom- und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 26.839 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,51 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:"Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen." (1.2 der AGB) "Nach Ablauf der jeweiligen festen Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr [...]." (2.3 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:[Der Vertrag]kann nur in Textform mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." (1.2 + 2.3 der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte. Die Frist kann noch länger ausfallen, da eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Der Kunde ist verpflichtet, lekker jeden Umzug mit einer Frist von vier Wochen vor einem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift und des Lieferendes in Textform anzuzeigen. Beim Umzug in ein von lekker nicht beliefertes Netzgebiet endet der Liefervertrag zum Zeitpunkt des Auszugs des Kunden". Ansonsten wird das Vertragsverhältnis fortgeführt. (9.1 + 9.2 + 9.4 der AGB) Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht eingeräumt. Die insoweit bestehende Anzeigepflicht überschreitet die Kündigungsfrist nach dem Leitbild der GVV um das Doppelte. verbraucherunfreundlich Bei Preiserhöhungen hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Textform zu kündigen. (5.3 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"lekker verpflichtet sich, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden [...]Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung nach Ziffer 5.1 Satz 2 maßgeblich sind. Diese Anpassung kann der Kunde gemäß § 315 Abs. 3 BGB gerichtlich überprüfen lassen." (5.3 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Außerdem wird die Beweislastverteilung bei § 315 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlung mittels Überweisung, Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat möglich. (4.1 der AGB) Dem Verbraucher stehen zwei verschiedene Zahlungsarten kostenfrei offen. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:"lekker ist berechtigt [...]personenbezogene Vertragsdaten sowie Angaben über nicht vertragsgemäße Abwicklung (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzug) der Schufa Holding AG (SCHUFA) zu übermitteln und dort entsprechende Auskünfte einzuholen". (4.6 der AGB) Es ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres ersichtlich, welche Daten neben den für den Vertragsschluss zwingend notwendigen, etwa zur Bonität, eingeholt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Die Abschlagszahlung erfolgt monatlich. "lekker berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Gebrauchs nach billigem Ermessen." (3.2. der AGB) Die einseitige Bestimmbarkeit der Höhe der Abschlagszahlungen entspricht nicht dem Leitbild der GVV, nach der die Abschläge sich an Preis und Vorjahresverbrauch zu orientieren haben. verbraucherunfreundlich Anpassungen des Vertrages bzw. der AGB werden wirksam, wenn lekker dies spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. Die Änderung wird wirksam, wenn der Kunde nicht widerspricht. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht. (7. der AGB) Soweit Änderungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.06.2013 - 26 O 33/13). Für den Kunden mag eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht im Interesse sein. verbraucherunfreundlich Der Kunde hat für die "Ankündigung einer Unterbrechnung (`Sperrung´) [...]eine Aufwandspauschale zu zahlen". (8.3 der AGB) Die Klausel ist für einen Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich. Bezüglich der Pauschale wird bereits nicht darauf abgstellt, inwieweit die Androhung der Versorgungseinstellung überhaupt berechtigt ist. Im Übrigen sieht die GVV und das BGB keine Aufwandspauschalen für Mahnschreiben dieser Art vor. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. Oktober 2018 |
Stand der Bewertung: 05. Februar 2019 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,59(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von lekker Energie (Stromtarif: lekker Strom direkt) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2013" 62 von 80 Punkten und damit die Note "gut". Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird mit "gut" (Platz 16 von 50) bewertet. |
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2013" erhielt der Service von lekker Energie (Gastarif: wakker Gas direkt) mit 43 von 80 möglichen Punkten die Note "ausreichend". Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von lekker Energie erhielten die Note "gut". Bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt kam lekker Energie auf Platz 30 von 40 und erhielt dafür "befriedigend". |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2016" erzielte lekker Energie beim Service Rang 13 von 31 und die Note "gut". In den Studien der Vorjahre platzierte das Unternehmen ebenfalls mit jeweils "gut" auf Rang 13 von 33 (2016), Rang 7 von 35 (2015), Rang 13 von 33 (2014) sowie 2013 mit der Note "befriedigend" auf Rang 16 von 43. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt lekker Energie 2017 mit "befriedigend" auf Rang 13 von insgesamt 28 (2016: Rang 20 von 30; 2015: Rang 21 von 28). |
Dt. Institut für Servicequalität: lekker Energie erreichte in der "Studie Gasanbieter 2015" beim Service (2014: Rang 17 von 33; "befriedigend") und die Note "gut". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag lekker Energie2014 auf Rang 18 von 25; in der 2015er Studie wird für lekker Energie keine Gesamtbewertung ausgewiesen. |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den lekker Energie seinen Gaskunden bietet, mit 45 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %. |
Service Value bewertete lekker Energie in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" im Gesamturteil mit "sehr gut". Im "ServiceAtlas Energieversorger 2014" schnitt lekker Energie ebenfalls mit "sehr gut" in der Gesamtbewertung als auch beim Kundenservice ab. Auch in der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Gasversorgern 2014" erhält lekker Energie von seinen Kunden die Bestnote "sehr gut". |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,7). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,7). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 6 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | nein |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 30. Januar 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von lekker Energie GmbH:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 145 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 3,5 % | 13,1 % | 2,1 % | 0,6 % | 44,3 % | 36,4 % |
Der fossile Stromanteil (13,1 %+ 2,1 %+ 0,6 % = 15,8 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 917 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 194 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 4,4 % | 17,3 % | 1,9 % | 0,5 % | 34,7 % | 41,1 % |
2013 | 0 %g/kWh | 0 %g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 32,5 % | 67,5 % |
2012 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 29,4 % | 70,6 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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