Die E.ON Energie Deutschland GmbH wurde zunächst durch Bekanntmachung vom 11.01.2008 als E.ON Bayern 2. Beteiligungs GmbH in das Handelsregister am Amtsgericht Regensburg (HR B 10791) eingetragen. Mit Bekanntmachung vom 18.07.2008 erfolgte die Umbenennung in E.ON Bayern Vertrieb GmbH sowie mit Bekanntmachung vom 12.09.2008 die Ausgliederung von Teilen der E.ON Bayern AG auf die Gesellschaft. Mit Bekanntmachung vom 03.01.2014 wurde der Sitz der Gesellschaft nach München verlegt und die Eintragung in das Handelsregister am Amtsgericht München vorgenommen. Der Unternehmensgegenstand lautet: „Vertrieb von Energie, insbesondere Strom und Gas; An- und Verkauf von elektrischer Energie und Gas im eigenen und fremden Namen sowie für eigene und für fremde Rechnung; Steuerung von Vertriebseinheiten der zum E.ON-Konzern gehörenden Unternehmen und Erbringung sowie Einkauf von Dienstleistungen aller Art im Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere Erbringung von umfassenden Dienstleistungen im Bereich des Kundenservices für Strom-, Gas- und sonstige Energiekunden“. Mit Bekanntmachung vom 03.01.2014 wurden die E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, E.ON Hanse Vertrieb GmbH, E.ON Avacon Vertrieb GmbH, E.ON edis Vertrieb GmbH und E.ON Westfalen Weser Vertrieb GmbH auf die Gesellschaft verschmolzen. Zuletzt, mit Bekanntmachung vom 02.04.2014, wurden die E.ON Mitte Vertrieb GmbH und Stromversorgung Ahrensburg GmbH auf die Gesellschaft als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich um die vormaligen Regionalvertriebsgesellschaften des E.ON-Konzerns, deren Vertriebstätigkeit nun zentral von der vorliegenden Gesellschaft übernommen wird.
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Amtsgericht München, HR B 209327
Stammkapital: 59.454.446,- Euro
(Stand: 08.12.2016)
Die E.ON Energie Deutschland GmbH hat 1250 Mitarbeiter (Stand 2013 , Quelle: Verivox).
Die E.ON Energie Deutschland GmbH versorgt ca. 6 Mio. Kunden (Stand 2013 , Quelle: Verivox).
Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen E.ON kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:
1) Publikationspolitik | ||
a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses | ||
Geschäftsjahr 2012 | 0 Tage | (Einzelabschluss Mutter / Konzern) |
Geschäftsjahr 2011 | 0 Tage | (Einzelabschluss Mutter / Konzern) |
b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer | ||
Geschäftsjahr 2012 (2013) | JA | (Einzelabschluss Mutter / Konzern) |
Geschäftsjahr 2011 | JA | (Einzelabschluss Mutter / Konzern) |
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr) | ||
Geschäftsjahr 2013 | 9,10 % | (Einzelabschluss Mutter) |
17,35 % | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2012 | 10,63 % | (Einzelabschluss Mutter) |
10,90 % | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2011 | 6,76 % | (Einzelabschluss Mutter) |
10,76 % | (Konzern) | |
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital) | ||
Geschäftsjahr 2013 | 21,78 % | (Einzelabschluss Mutter) |
27,83 % | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2012 | 26,36 % | (Einzelabschluss Mutter) |
27,64 % | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2011 | 20,43 % | (Einzelabschluss Mutter) |
25,91 % | (Konzern) | |
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand) | ||
Geschäftsjahr 2013 | keine Umsatzerlöse ausgewiesen | (Einzelabschluss Mutter) |
26,58 | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2012 | keine Umsatzerlöse ausgewiesen | (Einzelabschluss Mutter) |
26,17 | (Konzern) | |
Geschäftsjahr 2011 | keine Umsatzerlöse ausgewiesen | (Einzelabschluss Mutter) |
19,08 | (Konzern) | |
5) Anteil erneuerbarer Energien | ||
Studie (01/2015) | 35,9 % | |
Studie (10/2013) | 22,8 % | |
6) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien | ||
Studie (01/2015) | Rang 5 von 13 | |
Studie (10/2013) | Rang 15 von 20 | (Muttergesellschaft) |
Rang 6 von 20 | (Konzern) |
Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für E.ON Energie Deutschland GmbH gibt HausPilot 3,5 Sterne. (Stand: 17. Oktober 2018)
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Robert Hienz (* 21.05.1968) (Vorsitzender), Christian Barr (* 12.03.1971), Dr. Uwe Kolks (* 16.09.1959), Dr. Wolfgang Noetel (* 28.05.1962) und Dr. Heinz Rosenbaum (* 01.10.1966).
(Stand: 08.12.2016)
Gesellschafter sind mit 22.000.000 Gesellschaftsanteilen (= 37%) zu je 1 Euro die EBY Port 1 GmbH (Amtsgericht München, HR B 149999) sowie mit 37.454.446 (= 63%) Geschäftsanteilen die E.ON Energie Deutschland Holding GmbH (Amtsgericht München, HR B 149995), vgl. Liste der Gesellschafter vom 20.04.2014.
Alleinige Gesellschafterin der EBY Port 1 GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 26.000 Euro ist die E.ON Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 33888), vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.06.2015.
Gesellschafter der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 109.355.000,- Euro sind
vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.04.2015.
* = eigentlich: "Kommunale Gesellschaft für Beteiligungsbesitz an der Ferngas Salzgitter GmbH".
Alleinige Gesellschafterin der E.ON Beteiligungen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 130.008.000,- Euro ist die E.ON SE (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 69043), vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.10.2015.
(Stand: 08.12.2016)
Aufsichtsräte der Gesellschaft sind Dr. Ingo Lunge (Vorsitzender), Marten Bunnemann, Sylvia Kreitmeyer, Lars Lagerkvist, Mirko Strube und Dietmar Schäferhoff (Stellv. Vorsitzender), vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 10.08.2015.
(Stand: 08.12.2016)
Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 9.603.227.000,- Euro (Vorjahr: 17.382.343.000,- Euro, Δ -44,75%) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 270.658.000,- Euro (Vorjahr: 155.176.000,- Euro, Δ +74,42%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ %) erwirtschaftet. Aufgrund des mit der E.ON Energie Deutschland Holding GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrag (vgl. HR-Bekanntmachung vom 25.09.2015) wurde ein Gewinn in Höhe von 201.070.000,- Euro (Vorjahr: 93.709.000,- Euro, Δ +114,57%) abgeführt.
Auf den Stromvertrieb entfällt ein Anteil des Umsatzes in Höhe von brutto 7.269.383.000,- Euro (Vorjahr: 8.953.196.000,- Euro, Δ -18,81%), auf den Gasvertrieb ein Anteil des Umsatzes in Höhe von brutto 3.068.769.000,- Euro (Vorjahr: 9.152.042.000,- Euro, Δ -66,47%).
(Stand: 08.12.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier |
Die AGB gelten für alle angebotenen Tarife Strom und Gas. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 21.236 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,62 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Laufzeiten in den AGB nicht geregelt, sondern tarifabhängig. |
Kündigungsfrist und -form:Kündigungsfrist und -form nicht in den AGB geregelt. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel wird nicht geregelt. Offen ist, wie sich die weitere Vertragsbeziehung nach Wohnungswechsel gestaltet, besonders wenn am neuen Wohnort eine Belieferung durch den Versorger nicht möglich ist. Nach Treu und Glauben wird dann ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen sein, jedoch ist die Rechtslage für den Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich. verbraucherunfreundlich "Ihnen steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (6.2.2 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Preisänderungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Dies können Sie gerichtlich überprüfen lassen." (6.1 der AGB) Die Klausel verweist auf das Recht zur einseitigen Preisbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB. Transparenz bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren beinhaltet die Klausel jedoch nicht. Der Hinweis an den Verbraucher auf die Möglichkeit der "gerichtlichen Überprüfung" ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat möglich. (9.2. der AGB) Es werden zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten angeboten. verbraucherfreundlich |
Bonus:Verschiedene Boni vorgesehen, wie Abschlussbonus, Neukundenbonus und Bestandskundenbonus. Beim Abschlussbonus Anrechnung auf die erste Verbrauchsabrechnung. Entfallen des Bonus, wenn der Vertrag, mit Ausnahme der Kündigung des Kunden wegen Preisänderung oder Änderung der Vertragsbedingungen, "vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit beendet wird." (4. der AGB) Außer in den Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendigung wegen Kündigung aufgrund Preisänderung entfällt der Bonus stets, obwohl berechtigte Beendigungsgründe (z. B. Wohnungswechsel) denkbar sind. Auch keine anteilige Zahlung des Bonus in diesen Fällen vorgesehen. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:Prüfung des Ausfallrisikos (sog. harte Negativmerkmale) durch drei namentlich benannte Wirtschaftsauskunfteien vor Vertragsabschluss. (15 der AGB) |
Besondere Klauseln:E.ON ist zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsgefüges oder zum Füllen von vertraglichen Lücken berechtigt, Vertragsbedingungen zu ändern, wenn a) diese durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder b) diese durch gerichtliche Entscheidungen als unwirksam erachtet worden sind oder zu werden drohen oder c) eine Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt [...]. "Ziffer 13.1 gilt nicht für die Änderung der Preise, der vereinbarten Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. Änderungen der Vertragsbedingungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden wirksam." Der Kunde stimmt der Änderung der Vertragsbedingungen zu, wenn er nicht bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht. (13.1 bis 13.4 der AGB). Die Klausel ist für Verbraucher nicht klar verständlich. Völlig unklar bleibt, welche Veränderungen in den AGB erfasst werden sollen. Auch heißt es einmal, dass die Änderungen der Zustimmung bedürfen, gleichzeitig aber später, dass diese Zustimmung auch fingiert werden kann. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. April 2017 |
Stand der Bewertung: 08. Mai 2018 |
Bewertung der Vertragsbedingungen durch Check24 Stromanbieterstudie 2014: 60 von 80 möglichen Punkten, dadurch Note "gut".
(Stand: 17. August 2018)
Service-Index: 0,45(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
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Check24: Der Service von E.ON Deutschland (Tarif: E.ON DirektStrom) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 57 von 80 Punkten und damit die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" erreichte E.ON beim Service 52 von 80 Punkten und ein "befriedigend" (2013: ebenfalls "befriedigend"). Die Verbraucherfreundlichkeit, als Gesamtergebnis aus AGB und Service, beim Strombezug von E.ON wird in der 2015er als auch in der 2014er Untersuchung von Check24 mit "gut" (Platz 28 von 45) bewertet (2013: "befriedigend"). | |
Check24: Der Service von E.ON Deutschland (Tarif: E.ON DirektGas) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 64 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erzielte E.ON beim Service 46 von 80 möglichen Punkten und ein "befriedigend" (2013: ebenfalls "befriedigend"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von E.ON in der Sparte Gas lautet in der 2015er Studie Platz 8 von 40 und Note "gut". 2014 wurde die Verbraucherfreundlichkeit beim Gasbezug mit "befriedigend" bewertet (2013: ebenfalls "befriedigend"). | |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den E.ON seinen Stromkunden bietet, mit 56 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 54 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 32 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 49 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 57 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 46 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %. | |
Dt. Institut für Servicequalität: E.ON Energie Deutschland erzielte in der "Studie Stromanbieter 2017" beim Service Rang 28 von 31 und lediglich die Note "ausreichend". In den Jahren 2016 und 2015 wurden die Serviceleistungen des Unternehmens ebenfalls nur mit "ausreichend" von DISQ bewertet und auf die Ränge 27 von 33 (2016) bzw. 31 von 35 (2015) verwiesen. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt E.ON 2017 mit "ausreichend" auf Rang 25 von insgesamt 28 (2016: Rang 25 von 30; 2015: Rang 26 von 28). | |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" erreichte E.ON Energie Deutschland beim Service Rang 24 von 37 und die Note "befriedigend" (2015: Rang 35 von 36, 2014: Rang 32 von 33; in beiden Jahren nur mit "ausreichend" bewertet). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert E.ON Energie Deutschland 2016 auf Rang 29 von 33 (2015: Rand 27 von 30; 2014: Rang 22 von 25) und damit auf einem der letzten Plätze. | |
ServiceValue platzierte E.ON in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" beim Gesamturteil auf dem vorletzten Platz. In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" landete E.ON in der Gesamtbewertung auf dem drittletzten Platz von 30 untersuchten Anbietern. | |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "gut" (2,2). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,0). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 5 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 17. November 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der E.ON AG:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 321 g/kWh | 0,0006 g/kWh | 21,2 % | 29,5 % | 4,8 % | 1,5 % | 40,6 % | 2,4 % |
Der fossile Stromanteil (29,5 %+ 4,8 %+ 1,5 % = 35,8 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 896 g CO2 pro kWh emittieren.
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 335 g/kWh | 0,0007 g/kWh | 27,3 % | 31,0 % | 3,1 % | 1,5 % | 33,7 % | 3,4 % |
2013 | 372 g/kWh | 0,0006 g/kWh | 21,7 % | 33,2 % | 6,3 % | 2,9 % | 30,2 % | 5,7 % |
2012 | 489 g/kWh | 0,0006 g/kWh | 21,2 % | 32,5 % | 6,9 % | 6,3 % | 27,6 % | 5,5 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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