Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für Gas- und Stromtarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 13.406 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,79 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,5 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom gewählten Tarif. [...]Sofern der Vertrag nicht gekündigt oder auf sonstige Weise beendet wurde, verlängert er sich um die zuvor gewählte Erstvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 12 Monate." (3) der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:"Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit aufgekündigt werden. Verträge mit einer einmonatigen Laufzeit können im ersten Vertragsmonat [...]mit einer Frist von zwei Wochen zum Montsende gekündigt werden, nach einer Vertragsverlängerung können diese Verträge mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3) der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug sind die beiden Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Kalendermonats in Textform zu kündigen." (3) der AGB). Durch die zweiwöchige Frist zum Monatsende könnte sich die Kündigungsfrist erheblich verlängern, da die Frist nicht auf den Umzugstermin abstellt. "Ändert die Stadtwerke Duisburg AG die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (6) e. der AGB) |
Preisänderungsklausel:Die Preisänderungsklausel ist nur anwendbar, soweit keine ausdrückliche Preisgarantie gemäß 7) der AGB während der Vertragslaufzeit vereinbart wurde. "Preisänderungen durch die Stadtwerke Duisburg AG erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung [...]sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz 1 maßgeblich sind." [u.a. Beschaffung und Vertrieb] (6) b. der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz hinsichtlich der Kostenfaktoren besteht. Der Hinweis auf eine zivilgerichtliche Prüfungsmöglichkeit seitens des Verbrauchers bildet nicht die Beweislast im Rahmen des § 315 BGB ab. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:"Die Zahlung kann nach Ihrer Wahl per Übewreisung oder alternativ durch Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates (Lastschriftverfahren) erfolgen." (8) a. der AGB) Für den Verbraucher stehen zwei verschiedene Zahlungsarten zur Verfügung, ohne dass ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen. verbraucherfreundlich |
Bonus:"Die einmalige Bonuszahlung erfolgt nur, sofern das Vertragsverhältnis 12 Versorgungsmonate ununterbrochen bestanden hat." [...]Darüber hinaus besteht die Möglichkeit eines Neukundenbonus. "Neukunde ist, wer in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in seinem Haushalt nicht von der Stadtwerke beliefert wurde." (9) der AGB) |
Bonitätsprüfung:"Nach Maßgabe der vom Kunden im Anmeldeprozess abgegebenen Einwilligung zur Bonitätsprüfung ist die Stadtwerke Duisburg AG berechtigt, eine Bonitätsauskunft des Kunden einzuholen." Hierbei erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Creditreform zum Zwecke der Vertragsanbahnung.. (4) der AGB) Sie eingeholten Daten beziehen sich auf die Bonität des Verbrauchers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. verbraucherfreundlich |
Besondere Klauseln:"Im Falle einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Sie das Recht, den Vertrag [...]zu kündigen. [...] Es gilt für Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 5 Abs. 2 und Abs. 3 der [Strom-/Gas-]GVV." (11) der AGB) Der Hinweis auf § 5 der GVV kann aus Verbrauchersicht als stillschweigende Änderungsbefugnis der AGB seitens des Versorgers auch im Rahmen der Hauptleistungspflichten verstanden werden. Dies entspricht nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 -26 O 33/13) verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. April 2018 |
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019 |
(Stand: 22. August 2018)
Service-Index: 0,54(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Den Service, den die Stadtwerke Duisburg mit ihrem Vertriebsnamen RHEINPOWER Stromkunden (Tarif: RHEINPOWER Strom) bieten, bewertete Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 49 von 80 Punkten und der Note "befriedigend". Der Service im Bereich Gas (Tarif: RHEINPOWER Mein Erdgas) erreichte 54 von 80 Punkten sowie ebenfalls ein "befriedigend". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von RHEINPOWER lautet für die Sparte Strom "befriedigend" (Platz 35 von 45) sowie "gut" für den Erdgas-Bereich (Rang 31 von 45). |
Dt. Institut für Servicequalität: Der Vertriebsname RHEINPOWER rangierte in der "Studie Gasanbieter 2015" beim Service auf Rang 33 von 36 und wurde von DISQ mit "ausreichend" benotet. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt RHEINPOWER auf Rang 18 von 30 mit der Note "gut". |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den RHEINPOWER seinen Stromkunden bietet, mit 61 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 77 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 43 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 77 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %. |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,2). In der Sparte Gas erhielt RHEINPOWER ebenfalls die Note "gut" (2,3). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 6 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 23. November 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Rheinpower:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | --- g/kWh | --- g/kWh | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % | --- % |
Die Stadtwerke Duisburg hat für den Tarif Rheinpower bislang versäumt, die gesetzlich geforderte Stromkennzeichnung 2015 auf der Internetseite zu veröffentlichen. (§ 42 EnWG) (Stand: 08. Februar 2017)
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 508 g/kWh | 0,0004 g/kWh | 14,5 % | 45,1 % | 2,8 % | 1,1 % | 36,2 % | 0,2 % |
2013 | 566 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 12,8 % | 49,0 % | 4,3 % | 1,2 % | 31,4 % | 1,3 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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