energie21.online

  • Vertriebsname der Stadtwerke Leipzig GmbH. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten sieben verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,42 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,89 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Internetseite: www.swl.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: sieben 
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Tarife "strom.online" und "gas.online privat"

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 8.648 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,89 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Vertragsdauer bemisst sich nach der gewählten Laufzeit. "Er verlängert sich um die jeweils von Ihnen gewählte Laufzeit, jedoch bei Laufzeiten von mehr als 12 Monaten nur um jeweils 12 Monate [...]." (Stichwort: Vertragsdauer)

Bei Verträgen, die bereits eine Erstvertragslaufzeit von 24 Monaten aufweisen íst ein Verstoß gegen § 309 Nr. 9b) BGB denkbar.

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ein Monat zum Monatsende vor Vertragsablauf in Textform, vorzugsweise durch E-Mail. (Stichwort: Vertragsdauer)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Ihr Online-Vertrag mit uns bleibt auch nach Ihrem Umzug - soweit die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind - bestehen und wird auf die neue Lieferanschrift übertragen. Sie teilen uns den Umzug mit Angabe Ihrer neuen Anschrift mindestens sechs Wochen vor dem Umzug mit." (Stichwort: Ihr Umzug)

Ein Sonderkündigungsrecht ist ausdrücklich nicht gegeben, wenn die Voraussetzungen der Weiterbelieferung an der neuen Anschrift bestehen. Aus Verbaruchersicht dürfte bei einer fehlenden Weiterbelieferungsmöglichkeit an der neuen Lieferanschrift zunächst nur teuere Grundversorgung möglich sein, da erst nach der Anzeige des Umzugs geklärt werden kann, wie eine weitere Belieferungsmöglichkeit aussieht.

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Sonderkündigungsrecht bei Preisangebot nach Ablauf der Festpreislaufzeit des Vertrages innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Angebots in Textform, vorzugsweise E-Mail. (Stichwort: Unser neues Preisangebot)

Die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts von vier Wochen entspricht nicht dem Leitbild der GVV, die von einer zweiwöchigen Frist ausgeht.

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Preisänderungsklausel


Während der ersten Vertragslaufzeit feste Preisvereinbarung. "Die Steuer - und Abgabenänderungen oder die Änderungen sonstiger unmittelbar staatlich veranlasster Belastungen/Umlagen berechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung." (Stichwort: Ihre Preisstabilität)

Aus Verbrauchersicht ist es nicht verständlich, warum die Sonderkündigung bei einer Preiserhebung aufgrund staatlicher Abgaben versagt werden sollte (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 22.10.2015 - 14d O 4/15 -).

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Zahlungsmodalitäten:

"Haben Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt, tragen Sie für eine ausreichende Kontendeckung Sorge." (Stichwort: Ihre Zahlungen)

Der Verbraucher kann frei wählen, wie er zahlen möchte, ohne dass ihm zusätzliche Kosten entstehen.

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Bonitätsprüfung:

"Ferner werden wir vor Vertragsabschluss Ihre Bonität durch einen externen Dienstleister prüfen." (Stichwort: Datenschutz/Unsere Datenverwendung)

Es ist ist aus Sicht des Verbrauchers nicht erkennbar, durch welchen Dienstleister seine Daten gepüft werden und um welche Daten es sich hierbei handelt.

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Besondere Klauseln:

"Wir hinterlegen alle für Ihren Online-Vertrag relevanten Dokumente und Nachrichten [...]in Ihrem persönlichen Bereich im Service-Portal. Die Dokumente und Nachrichten [...]gelten Ihnen dann als zugegangen, wenn Sie von uns durch eine E-Mail informiert wurden, dass [...]hinterlegt wurde. Sie sind verpflichtet [...]abzurufen. (Stichwort: Unsere Kommunikation)

Es ist nicht geregelt, wer die Beweislast trägt und wer haftet, wenn die Mail nicht beim Verbraucher eingeht, so dass die Regelung zumindest unklar ist.

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"Ändert sich das Energiewirtschaftsgesetz oder werden neue gesetzliche Regelungen erlassen, die Auswirkung auf die AGB haben, übersenden wir Ihnen spätestens 6 Wochen vor Wirksamwerden neuer AGB ein Angebot neuer AGB mit den gesetzlichen Änderungen in Textform. Sie sind berechtigt, das Angebot innerhalb von 4 Wochen [...]in Textform abzulehnen, vorzugsweise E-Mail; erfolgt keine Ablehnung und entnehmen Sie weiterhin Energie, ist das neue Angebot angenommen." (Stichwort: Unser Angebot neuer AGB)

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der AGB im Rahmen vertraglicher Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).


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Stand der AGB: 01. April 2016
Stand der Bewertung: 30. August 2016
Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 6 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite nicht komplett, AGB können nicht vor Ausfüllen des Online-Formulars eingesehen werden
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 22. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der energie21.online.de:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 329 g/kWh 0,0003 g/kWh 10 % 28 % 16 % 2 % 39 % 5 %

Der fossile Stromanteil (28 %+ 16 %+ 2 % = 46 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 715 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 423 g/kWh 0,0004 g/kWh 14 % 39 % 10 % 3 % 30 % 4 %
2013 490 g/kWh 0,0004 g/kWh 16 % 40 % 14 % 4 % 25 % 1 %
2012 481 g/kWh 0,0004 g/kWh 15 % 38 % 17 % 4 % 26 % 0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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