Die Stromio GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 17224 - vormals: Amtsgericht Düsseldorf, HR B 64144, vormals: Amtsgericht Münster, HR B 12061) mit Sitz in Kaarst wurde ursprünglich am 20.05.2009, damals noch mit Sitz in Münster, mit einem Stammkapital in Höhe von 1.000.000,- EUR in das Handelsregister eingetragen (Handelsregister-Bekanntmachung vom 09.06.2009). Zum 30.11.2009 wurde mit der Universal Utility Investment GmbH & Co. KG als beherrschende Gesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen (Handelsregister-Bekanntmachung vom 30.12.2009). Die erste Sitzverlegung nach Düsseldorf erfolgte am 13.09.2010 (Handelsregister-Bekanntmachung vom 21.09.2010). Die zweite Sitzverlegung nach Kaarst (Amtsgericht Neuss) erfolgte am 15.07.2013 (Handelsregister-Bekanntmachung vom 18.07.2013). Zuvor wurde das Stammkapital um 1.250.000,- EUR auf 2.250.000,- EUR erhöht (Handelsregister-Bekanntmachung vom 03.01.2012). Im Dezember 2015 wurde das Stammkapital auf 10.000.000 EUR erhöht.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist die "Erbringung von Leistungen eines Energieversorgungsunternehmens, insbesondere die Lieferung von Strom, Gas und anderen Energieträgern an Endkunden, der Handel mit Strom und Gas sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Leistungen".
Stromio GmbH
Girmes-Kreuz-Str. 55
41564 Kaarst
Amtsgericht Neuss, HR B 17224
Stammkapital: 10.000.000,- EUR
(Stand: 24.11.2016)
Die Stromio GmbH hatte im Jahr 2011 160 Beschäftigte (Quelle: Jahresabschluss 2011).
Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen Stromio kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:
1) Publikationspolitik | |
a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses | |
Geschäftsjahr 2012 | 153 Tage |
Geschäftsjahr 2011 | 157 Tage |
b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer | |
Geschäftsjahr 2012 (2013) | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2011 | JA |
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr) | |
Geschäftsjahr 2013 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2012 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2011 | 105,69 % |
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital) | |
Geschäftsjahr 2013 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2012 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2011 | 3,83 % |
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand) | |
Geschäftsjahr 2013 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2012 | kein Jahresabschluss publiziert |
Geschäftsjahr 2011 | 40.534,55 |
5) Kunden-Wachstumsrate | |
Jahr 2013 / Jahr 2012 | keine Angaben |
Jahr 2012 / Jahr 2011 | keine Angaben |
6) Anteil erneuerbarer Energien | |
Studie (01/2015) | 74,5 % |
Studie (10/2013) | 42 % |
7) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien | |
Studie (01/2015) | 'keine Einordnung' |
Studie (10/2013) | Rang 11 von 20 |
Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für Stromio GmbH gibt HausPilot 0 Sterne. (Stand: 16. Oktober 2018)
Alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft ist Ömer (Kaan Birol) Varol (* 25.06.1970).
Neben der Tätigkeit in der Gesellschaft ist Varol noch Geschäftsführer der Vartex GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 30790), der CALLAX Holding GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 41390) sowie der gas.de Versorgungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Neuss, HR B 17235).
(Stand: 24.11.2016)
Alleinige Gesellschafterin ist die Universal Utility International GmbH & Co. KG (Amtsgericht Neuss, HR B 7066), vgl. Liste der Gesellschafter vom 22.12.2015.
Komplementärin der Universal Utility International GmbH & Co. KG ist die Universal Utility International Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Neuss, HR B 16374), Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 2.000.000 EUR ist die CALLAX Holding GmbH (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 41390), vgl. Registerabdruck vom 24.11.2016.
Alleinige Gesellschafterin der Universal Utility International Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro ist wiederum die CALLAX Holding GmbH, vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.11.2009.
Alleinige Gesellschafterin der CALLAX Holding GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro die CALLAX Telecom International B.V. mit Sitz in Hoofddorp, Niederlande, vgl. Liste der Gesellschafter vom 28.02.2011.
Alleinige Gesellschafterin der CALLAX Telecom International B.V. (Handelsregister der Niederlande, Nr. 34092845) mit einem Stammkapital in Höhe von 18.151,21 Euro ist die SI Proserve (NL) B.V. (Handelsregister der Niederlande, Nr. 34093368), bei der es sich um eine Treuhandgesellschaft handelt.
(Stand: 24.11.2016)
Die Gesellschaft Verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 24.11.2016)
Für den Jahresabschluss 2014 hat die Gesellschaft von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.
Im Rahmen des Konzernabschlussberichtes 2014 der Universal Utility International GmbH & Co. KG wird der Umsatz der Stromio GmbH mit 477.526.000 Euro (Vorjahr: 492.423.000 Euro, Δ -3,03%) angegeben, die Gesellschaft erwirtschaftete danach einen Überschuss in Höhe von 1.548.000 Euro (Vorjahr: 2.909.000 Euro, Δ -46,79%).
(Stand: 24.11.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: sechs |
Die AGB gelten für alle Stromtarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 50.961 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,00 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 0,8 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,0 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:"Die Vertragslaufzeiten und die Kündigungsfristen richten sich nach dem vereinbarten Tarif. Sofern nichts Abweichendes [...] vereinbart ist, gilt: der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. [...]Erfolgt keine Kündigung verlängert sich der Vertrag um jeweils 12 Monate bei gleicher Kündigungsfrist." (§ 16 (1) + (2) der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit. (§ 16 (2) der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache. Außerdem muss das Laufzeitende des Vertrages beachtet werden. verbraucherunfreundlich "Kündigungen bedürfen der Textform. Die Möglichkeit einer schriftlichen Kündigung ist dadurch nicht ausgeschlossen." (§ 16 (4) der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten einen Umzug unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Auszugstermin in Textform anzuzeigen. Der Vertrag endet bei fristgerechter Mitteilung am Tag des Auszugs des Kunden aus der Entnahmestelle". (§ 17 (1) + (2) der AGB) "Ändert der Lieferant die, Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen." (§ 6 (4) der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Preisänderungen erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigem Ermessens.Der Kunde kann die Billigkeit der Preisanpassung nach zivilgerichtlich überprüfen lassen." (§ 6 (1) der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist jedoch die Klausel nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht und auch die Beweislast bei § 315 Abs. 1 BGB nicht zutreffend abgebildet wird. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen sind im Wege des SEPA-Lastschriftmandetes oder durch Überweisung möglich. (§ 13 (4) der AGB) Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird, "ist der Lieferant berechtigt, dem Kunden für den zusätzlichen Bearbeitungs- und Buchungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresverbrauchsabrechnung in Rechnung zu stellen". (§ 13 (5) der AGB) Dem Verbraucher stehen zwar zwei verschiedene Zahlungsarten offen. Bei Verzicht auf die Erteilung einer Einzugsermächtigung werden allerdings zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. verbraucherunfreundlich |
Bonus:Es sind zwei Arten von Boni möglich, nämlich als "prozentualer Rabatt auf die Gesamtkosten des tatsächlichen Stormverbrauches im Belieferungsjahr durch Gutschrift auf die Jahresverbrauchsabrechnung" oder als "Sofortbonus", welcher "am in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt in der zugesagten Höhe fällig und an den Kunden ausgezahlt wird". (§ 5 (1) + (2) der AGB). Jedoch kein Anspruch auf den prozentualen Bonus, "wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde [...]". Kein Anspruch auf Boni, soweit Belieferung durch den Lieferanten bereits in den letzten "6 Monaten vor Auftragserteilung"erfolgt war. (§ 5 (4) der AGB) Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich. Es ist schon nicht ersichtlich, wann eine Kündigung durch den Verbraucher nicht zu vertreten ist. Auch eine anteilige Zahlung des Bonus bei berechtigter vorzeitiger Kündigung ist nicht vorgesehen. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:Es werden Auskünfte bei der SCHUFA und Kreditreform eingeholt. Die Informationen dienen der Entscheidung über den Vertragsabschluss. (3. + 6. der Datenschutzhinweise) Es besteht zwar eine Eingrenzung auf bestimmte (Wirtschafts-)Auskunfteien, so dass dem Verbraucher bekannt ist, bei welchen Stellen seine Daten angefragt werden oder an wen seine Daten übermittelt werden. Unklar ist aber, um welche Daten es sich genau handelt. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Der Lieferant ist berechtigt, diese AGB einseitig während der Vertragslaufzeit zu ändern. Dem Verbraucher steht insoweit ein Widerspruchs- sowie ein Kündigungsrecht zur Seite. (§ 20 (1) + (3) der AGB) Soweit ein Schweigen des Verbrauchers bereist für die Änderung der AGB ausreicht, entspricht dies nicht dem Rechtsgedanken des § 154 BGB. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 25. Mai 2018 |
Stand der Bewertung: 16. Januar 2019 |
Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von stromio bonus 5000 erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "befriedigend"(48 von 80 Punkten).
(Stand: 16. August 2018)
Service-Index: 0,33(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von Stromio (Tarif: stromio fix 5200) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 49 von 80 möglichen Punkten und die Note "befriedigend" (2013: ausreichend"). In der Rubrik Verbraucherfreundlichkeit belegt Stromio in der Studie mit Note "befriedigend" Platz 41 von 45 (2013: "ausreichend"). |
Dt. Institut für Servicequalität: "Studie Stromanbieter 2013" Stromio erzielte beim Service Rang 41 von 43 und damit die Note "mangelhaft". In den DISQ Stromanbieter-Studien der Jahre 2012 und 2011 belegte Stromio beim Service ebenfalls hintere Plätze: 2012: Rang 31 von 41, Note "ausreichend"; 2011: Rang 38 von 39, Note "mangelhaft". |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Stromio seinen Stromkunden bietet, mit 74 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 62 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie 53 % (Studie "Stromanbieter 01/2014") von maximal 100 %. |
In der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" von ServiceValue fällt das Gesamturteil für Stromio unterdurchschnittlich aus - wie schon in der 2014er Untersuchung; eine Benotung wird nicht ausgewiesen. |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens mit der Note "gut" (2,2). |
Der Bund der Energieverbraucher vergab im September 2011 die „Trübe Funzel“ unter anderem an Stromio für besonders verbraucherunfreundliches Verhalten. |
Hotline-Kosten | keine (Freecall) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 12 h; samstags: 7 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Rechnungserläuterung: | nein |
(Stand: 9. November 2017) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Stromio:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 81 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 2,5 % | 7,2 % | 1,5 % | 0,5 % | 45,5 % | 42,8 % |
Der fossile Stromanteil (7,2 %+ 1,5 %+ 0,5 % = 9,2 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 880 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 127 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 4 % | 11,4 % | 1,6 % | 0,7 % | 37,7 % | 44,6 % |
2013 | 318 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 5,5 % | 15,0 % | 3,5 % | 1,5 % | 32,5 % | 42,0 % |
2012 | 318 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 9,9 % | 26,6 % | 6,7 % | 3,0 % | 29,4 % | 24,5 % |
2011 | 382 g/kWh | 0,0004 g/kWh | 13,1 % | 31,7 % | 10 % | 3,2 % | 24,1 % | 17,9 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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