Die Gesellschaft wurde durch Bekanntmachung vom 20.04.2012 in das Handelsregister eingetragen. Gesellschaftsgegenstand ist die „Versorgung von Kunden mit Energie, insbesondere mit Strom und Gas, und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen“.
EnStroGa AG
Alt-Moabit 91d
10559 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg, HR B 141328
Grundkapital: 125.000 Euro
(Stand: 09.11.2016)
Vorstand der Gesellschaft ist Jens Müller-Bennerscheidt (* 16.12.1974).
Neben der Tätigkeit innerhalb der Gesellschaft ist der Vorstand Müller-Bennerscheidt Partner der Rechtsanwälte Dr. Seidel & Müller-Bennerscheidt Partnerschaft (Amtsgericht Essen, PR 2525).
(Stand: 09.11.2016)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe vom 125.000 Euro ist eingeteilt in 125.000 Inhaberaktien. Alleiniger Aktionär ist Jens Müller-Bennerscheidt (vgl. Neuanmeldung der EnStroGa AG vom 27.01.2012).
(Stand: 09.02.2015)
Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Dr. Knut Seidel, Dr. Stefan Ummenhofer und Helen Lucas (vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 19.07.2013).
(Stand: 09.11.2016)
Die Gesellschaft macht in ihrem Jahresabschluss von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.
Für das Geschäftsjahr 2014 weist der Jahresabschluss der Gesellschaft eine Bilanzsumme in Höhe von 5.101.748,35 Euro (Vorjahr: 1.053.769,87 Euro, Δ +384,14 %) und einen Jahresüberschuss in Höhe von 125.744,70 Euro (Vorjahr: 143.207,79 Euro, Δ -12,19 %) aus. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 4.818.537,32 Euro (Vorjahr: 903.250,88 Euro, Δ +433,47 %) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.057.387,62 Euro (Vorjahr: 560.961,18 Euro, Δ +623,29 %) gegenüber.
(Stand: 09.11.2016)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: neun |
Die AGB sind gültig für die Strom - und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 32.823 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,38 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,3 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Mindestvertragslaufzeit umfasst, soweit nichts "Abweichendes vereinbart wurde", 12 Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag bei fehlender Kündigung um "jeweils einen Monat". Abweichende Laufzeiten ergeben sich aus den Antragsformularen. (4.1 + 4.2 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten beträgt die ordentliche Kündigungsfrist 4 Wochen. Ansonsten gelten die im Antragsformular enthalten Fristen. (4.1 + 4.2 der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich
"Wir empfehlen die Kündigung durch Einschreiben." (4.4. der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Ein Umzug berechtigt Sie nicht zur Kündigung." [...] Der Versorger darf zudem eine "Umzugspauschale" von 45,00 € berechnen, es sei denn, der Verbraucher weist geringere Kosten nach. (5.1 + 5.4 der AGB) Ein Sonderkündigungsrecht gemäß dem Leitbild der GVV wird ausdrücklich abbedungen. Darüber hinaus soll der Verbraucher auch noch Kosten übernehmen. verbraucherunfreundlich
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Preisänderungsklausel:"Wir sind verpflichtet, Preisanpassungen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB und der Entwicklung der für die Preisbildung maßgeblichen Faktoren folgend, durchzuführen. Insbesondere werden dabei steigende oder sinkende Energiebeschaffungskosten und Vertriebskosten sowie Entwicklungen der rechtlichen Vorgaben berücksichtigt." (7.8 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Einzugsermächtigung, Überweisung und Dauerauftrag möglich. Im Falle der Nichterteilung eines SEPA-Lastschriftmandates berechnet der Versorger pro Überweisung eine Bearbeitungspauschals von 2,00 €. (8.4 + 10.2 der AGB) Der Verbraucher kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, jedoch werden ihm bei Überweisung zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:Daten werden an eine Wirtschaftsauskunftei zum Zwecke der Vertragsanbahnung übermittelt und "Wahrscheinlichkeitswerte" verwendet. [...]"Wir sind verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage jederzeit Auskunft über die Wirtschaftsauskunftei zu geben, an die wir die Daten übermittelt haben." (2.3 der AGB) Aus Verbrauchersicht ist bereits nicht verständlich, warum der Name der Wirtschaftauskunftei erst auf Nachfrage bekannt gegeben werden muss. Eine Informationspflicht besteht ausdrücklich nicht im Hinblick auf die Art der übermittelten Daten. verbraucherunfreundlich Boni: Umfangreiche Bestimmungen für die Gewährung eines Neukundenbonus. Voraussetzung keine Belieferung sechs Monate vor Auftragserteilung und 12 monatige Belieferungsdauer. Keine Zahlung von Boni an Gerwerbetreibende i.S.d. § 14 BGB. (9. der AGB) |
Besondere Klauseln:Verpflichtung zum Vorhalten einer "gültigen" und "funktionsfähigen" E-Mail-Adresse. Soweit durch Verschulden des Kunden die Adresse "nachweislich nicht oder nicht mehr" erreichbar ist, kann der Versorger den Vertrag fristlos nach vorheriger, postalischen Ankünkündigung und Aufforderung zur Herstellung der online-Erreichbarkeiit aufkündigen.(2.8 der AGB) Wann ein Verschulden des Verbrauchers bezüglich einer Nichtereichbarkeit vorliegen könnte, ist bereits nicht ersichtlich. Auch wer insoweit die Beweislast trägt, ist offen, auch wenn der Versorger die Kündigung zuvor androhen muss. verbraucherunfreundlich
Soweit Vertragsänderungen schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht die nicht dem Leitgedanken des § 154 BGB. verbraucherunfreundlich
"[Die Höhe der ]Abschlagszahlungen wird [...]auf Basis Ihrer Verbrauchsdaten [...]oder auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte nach billigem Ermessen festgelegt." (8.3 der AGB) Für die Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen ist nach dem Leitbild der GVV nur der Vorjahresverbrauch und die gültige Preisstruktur heran zu ziehen (vg. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.2014 - I-20 U 136/14). verbraucherunfreundlich
Es kann eine Vertragsstrafe verlangt werden, wenn der Kunde "vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung [...]verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (14.3 der AGB) Es ist aus Verbrauchersicht bereits nicht ersichtlich, um welche Angaben es sich handeln könnte. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 18. Dezember 2017 |
Stand der Bewertung: 07. März 2018 |
(Stand: 22. August 2018)
Service-Index: 0,44(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von ENSTROGA (Tarif: vollstromtarif.de) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 55 von 80 Punkten und damit die Note "befriedigend". Die Verbraucherfreundlichkeit von ENSTROGA wird in der 2015er Studie insgesamt mit "gut" (Platz 33 von 45) bewertet. |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte ENSTROGA beim Service Rang 29 von 31 und die Note "ausreichend". In den Studien der Vorjahre erhielt der Kundenservice des Unternehmens ebenfalls nur "ausreichend" auf den Plätzen 29 von 33 (2016) bzw. 30 von 35 (2015). 2014 schaffte ENSTORGA Rang 28 (von 33) und ein "befriedigend". In der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt das Unternehmen 2017 auf Rang 16 von insgesamt 28 mit "befriedigend" (2016: Rang 23 von 30; 2015: Rang 19 von 28). |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den ENSTROGA seinen Stromkunden bietet, mit 56 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 62 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 42 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %. |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 11 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 9. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Enstroga AG:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 129 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 4 % | 11,5 % | 2,4 % | 0,7 % | 45,5 % | 35,8 % |
Der fossile Stromanteil (11,5 %+ 2,4 %+ 0,7 % = 14,6 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 883 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 349 g/kWh | 0,0001 g/kWh | 4,39 % | 32,31 % | 1,53 % | 0,63 % | 37,74 % | 23,40 % |
2013 | 456 g/kWh | 0,0004 g/kWh | 14,3 % | 39,3 % | 9,2 % | 3,9 % | 32,5 % | 0,8 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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