Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf |
Die AGB sind gültig für Strom (S) - und Gastarife (G). |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 14.020 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:In den AGB ist keine Mindestvertragslaufzeit (Erstvertragslaufzeit) geregelt, so dass sich diese nach dem gewählten Tarif bestimmt. "Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit [...] verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate [...]." (10. (1) der AGB G/11. (1) der AGB S) |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungszeitraums sechs Wochen. Die Kündigung kann in Textform erfolgen. (10. (1) der AGB G/11. (1) der AGB S) Die ordentliche Kündigungsfrist übersteigt die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Dreifache. verbraucherunfreundlich |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Im Falle eines Umzugs [ist der] Kunde berechtigt, den [...] Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Datum des Auszugs in Textform zu kündigen." (10. (3) der AGB G/11. (3) der AGB S) "Ändert Energiedienst AG die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (4. (4) der AGB S) |
Preisänderungsklausel:Es besteht Preisgarantie während der Laufzeit des Vertrages mit Ausnahme bei einer Änderung der Umsatzsteuer. (3. (1) + (2) der AGB G) "Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit [...]erfolgen Preisänderungen durch Energiedienst AG im Wege des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann diese nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (4. (1) der AGB S) Der Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zu den Kostenfaktoren. Sie ist dennoch aus Verbrauchersicht nicht transparent, da Kostenänderungen nicht nachvollzogen werden können. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen können per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung ohne zusätzliche Kosten erfolgen. (6. (1) der AGB G/7. (1) der AGB S) Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonitätsprüfung:"Energiedienst AG behält sich das Recht eines Bonitätschecks des Kunden vor und kann die Annahme des Auftrags bei unzureichender Bonität verweigern." (2. (1) der AGB G+S) Grundsätzlich ist eine Bonitätsprüfung des Verbrauchers bei Vertragsannahme im allgemeinen Verbraucherschutzinteresse. Vorliegend ist dem Verbraucher jedoch nicht bekannt, welche Daten bei welcher Wirtschaftsauskunftei abgefragt und welche seiner Daten dorthin übermittelt werden. verbraucherunfreundlich |
Besondere Klauseln:Der Versorger behält sich eine Änderung seiner AGB vor, wenn unvorhersehbare Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten eintreten. [...] "Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht binnen sechs Wochen [ab Mitteilung] in Textform widerspricht." (1. (3) + (4) der AGB/1. (1) bis (5) der AGB S) Soweit Änderungen der AGB im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13) verbraucherunfreundlich
Da der Nichterhalt der Rechnung auch auf einem vom Verbraucher nicht zu vertretenden Ausfall der technischen Möglichkeiten beruhen kann, könnte eine verschuldensunabhängige Haftung (etwa für Verzugszinsen usw. gemäß 6. (2) der AGB G/7. (2) der AGB S) eintreten. verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. August 2018 (Strom)/ 01. Oktober 2015 (Gas) |
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019 |
(Stand: 22. August 2018)
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 4 x 9,5 h, 1 x 7,5 h samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 6. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix des Tarifs NaturEnergie:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 45,5 % | 54,5 % |
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 38 % | 62 % |
2013 | 0 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 33 % | 67 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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