Die Gesellschaft wurde am 02.05.2002 in das Handelsregsiter eingetragen. Der Unternehmensgegenstand ist "jede Art der Beschaffung und der gewerblichen Nutzung von Energie und Energieanlagen, insbesondere der Versorgung mit elektrischer Energie, Gas und Wärme; jede Art der Beschaffung und der gewerblichen Nutzung von Wasser, insbesondere die Versorgung mit Wasser sowie das Sammeln, Fortleiten und Aufbereiten von Abwasser; Errichtung, Erwerb, Betrieb und sonstige Nutzung von Beschaffungs- und Transportsystemen für Energie, Wasser und Abwasser, von Telekommunikationsanlagen sowie von sonstigen Transportsystemen; Erbringung von Leistungen und Diensten auf den Gebieten der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Telekommunikation."
envia Mitteldeutsche Energie AG
Chemnitztalstraße 13
09114 Chemnitz
Amtsgericht Chemnitz, HR B 19751
Grundkapital: 635.187.200,- Euro
(Stand: 26.10.2017)
Vorstände der Gesellschaft sind Tim Hartmann (Vorsitzender) (* 09.01.1969), Ralf Hiltenkamp (* 15.04.1961) und Dr. Andreas Auerbach (* 29.12.1962).
Neben ihrer Tätigkeit bei der Gesellschaft sind die Vorstände Geschäftsführer der MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH (Amtsgericht Stendal, HR B 212974) und Mitglieder des Aufsichtsrates der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Amtsgericht Stendal, HR B 215080). Dr. Auerbach ist daneben stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der SpreeGas Gesellschaft für Gasversorgung und Energiedienstleistung mbH (Amtsgericht Cottbus, HR B 1084).
(Stand: 26.10.2017)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 248.120.000 Namensaktien. Aktionäre sind die
sowie diverse Städte, Gemeinden und Stadtwerke mit einem Anteil in Höhe von 10.499.209 Aktien (= 4,23 %) (vgl. Angaben im Jahresabschluss 2014 der Gesellschaft sowie Angaben in den Jahresabschlüssen der jeweiligen Aktionärs-Gesellschaften).
Alleinige Gesellschafterin der RWE Downstream Beteiligungs GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 26.000,- Euro ist die RWE Aktiengesellschaft (vgl. Liste der Gesellschafter vom 24.03.2016).
Gesellschafter der KBE Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 54.134.451,- Euro sind rund 600 Städte und Gemeinden (vgl. Liste der Gesellschafter vom 19.01.2016).
Gesellschafter der enviaM Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 1.100.000,- Euro sind die innogy SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) mit einem Anteil von 660.000,- Euro (= 60 %) und die RL Beteiligungsverwaltung beschr. haft. OHG (Amtsgericht Memmingen, HR A 12141, vormals: Amtsgericht Husum, HR A 1705) mit einem Anteil von 440.000,- Euro (= 40 %) (vgl. Liste der Gesellschafter vom 06.09.2016). Persönlich haftende Gesellschafter der RL Beteiligungsverwaltung beschr. haft. OHG sind die RWE International SE (Amtsgericht Essen, HR B 27091) sowie die LEW Anlagenverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Memmingen, HR B 13761). Alleinige Gesellschafterin der LEW Anlagenverwaltung Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in Höhe von 18.406.507,72 Euro ist die Lechwerke AG (Amtsgericht Augsburg, HR B 6164).
Alleinige Gesellschafterin der "KBM Kommunale Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung an der envia Mitteldeutsche Energie AG" ist die Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH & Co. Beteiligungs KG (mittlerweile: Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH, Amtsgericht Stendal, HR B 22258). Gesellschafter der Kommunalwirtschaft Sachsen-Anhalt GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 50.000,- Euro sind zahlreiche Städte und Gemeinden (vgl. Liste der Gesellschafter vom 01.09.2015).
(Stand: 26.10.2017)
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus Holger Bittner, Bernd Böddeling, Marcus Borck, Christina Dittrich, Thomas Eulenberger, Carl-Ernst Giesting, Heiko Heinze, Martin Herrmann, Detlef Hillebrand, Bernward Küper, Ute Liebsch, Knut Lindner, Hildegard Müller, René Pöhls, Dr. Joachim Schneider, Karsten Schütze, Gerald Voigt, Thomas Zenker, Birgit Zielke und Hanns-Christoph Zippel (vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 4. Mai 2017).
(Stand: 26.10.2017)
Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe 2.438.292.000,- Euro (Vorjahr: 2.476.325.000,- Euro, ∆ -1,54 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 306.994.000,- Euro (Vorjahr: 346.029.000,- Euro, ∆ -11,28 %) und einen Bilanzgewinn in Höhe von 221.324.000,- Euro (Vorjahr: 174.014.000,- Euro, ∆ +27,19 %) erwirtschaftet.
Auf die Sparte Strom entfällt ein Teil des Umsatzes in Höhe von 2.063.358.000,- Euro (Vorjahr: 2.121.434.000,- Euro, ∆ -2,74 %) und auf die Sparte Gas ein Teil des Umsatzes in Höhe von 45.897.000,- Euro (Vorjahr: 22.673.000,- Euro, ∆ +102,43 %).
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft im Jahr 2015 685 (Vorjahr: 720, ∆ -4,86 %) Mitarbeiter.
(Stand: 26.10.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für die Stromtarife "MEIN STROM pur/plus/best", "MINI STROM" und "TREUESTROM". |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 14.471 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,77 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeit ist nicht in den AGB geregelt |
Kündigungsfrist und -form:"Bei Verträgen ohne Preisgarantie kann der Vertrag [...]mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit bzw. zum jeweiligen Ende der Vertragsverlängerung gekündigt werden." (14.1 a) der AGB) Bei Verträgen mit Preisgarantie ergibt sich die entsprechende Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der Preisgarantie. (14.1. b) der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich
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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats zu kündigen." (14.3 der AGB) Im Einzelfall kann die Kündigung zum Monatsende eine längere Kündigungsfrist als zwei Wochen bedingen. "Ändert enviaM die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3.5 der AGB) |
Preisänderungsklausel:"Preisänderungen durch enviaM erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (3.2 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf § 315 Abs. 1 BGB und das dort bestehende, einseitige Leistungsbestimmungsrecht. Dennoch ist die Klausel aus Sicht des Verbrauchers nicht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Bonitätsprüfung:"enviaM ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt enviaM [aufgezählte Daten]an die Creditreform [...]oder an die SCHUFA [...]. Bei Vorliegen negativer Bonitätsmerkmale [...]kann enviaM den Auftrag des Kunden zur Energielieferung ablehnen." (4. der AGB) Die Einholung von Bonitätsauskünften bei Vertragsanbahnung ist im Allgemeinen Verbraucherinteresse. Vorliegend ist bekannt, welche Daten bei welchen Wirtschaftsauskunfteien abgefragt werden. verbraucherfreundlich |
Besondere Klauseln:Der Versorger behält sich ausdrücklich eine Änderung der AGB vor, wenn sich die Rahmenbedingungen ändern. "Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Anpassung widerspricht." (10.2 der AGB) Soweit eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Rahmen der Hauptpflichten durch Schweigen des Verbrauchers wirksam zustande kommen soll, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 01. Januar 2017 |
Stand der Bewertung: 08. Mai 2018 |
(Stand: 23. August 2018)
Service-Index: 0,72(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von enviaM (Tarif: enviaM Pur Strom Online) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 65 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wird der Service des Unternehmens (Tarif: enviaM Strom 24max) mit "befriedigend" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen von enviaM für den Strombezug wurden 2014 mit "gut" benotet (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 10 von 45). |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den enviaM seinen Stromkunden bietet, mit 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 72 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 76 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). |
In der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" von ServiceValue GmbH erhielt enviaM das Gesamturteil "gut". In der vorjährigen Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2014" schnitt enviaM mit dem Gesamturteil "sehr gut" ab. In den jährlichen ServiceValue Analysen "Kundenurteil: Fairness von Stromversorgern" attestierten die Kunden enviaM für die Jahre 2015, 2014 und 2013 jeweils eine unterdurchschnittliche Fairness. In den Analysen "Kundenurteil: Fairness von Gasersorgern" erhielt enviaM (mit der Marke MITGAS) von seinen Kunden für die Jahre 2013 bis 2015 ebenfalls eine unterdurchschnittliche Bewertung der Fairness. |
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,1). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 13 h; samstags: 7 h; sonntags: 7 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 13. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der enviaM:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 77 g/kWh | 0 g/kWh | 0 % | 9,6 % | 0 % | 0,5 % | 36,7 % | 53,2 % |
Der fossile Stromanteil (9,6 %+ 0 %+ 0,5 % = 10,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 762 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 475 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 11,0 % | 40,7 % | 2,9 % | 0,8 % | 35,2 % | 9,4 % |
2012 | 592 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 10,2 % | 49,2 % | 7,1 % | 0,3 % | 26,7 % | 6,5 % |
2011 | 639 g/kWh | 0,0004 g/kWh | 14,7 % | 50,4 % | 11,8 % | 0,5 % | 20,2 % | 2,4 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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