Die Gesellschaft ist mit Eintragung vom 31.05.2012 durch formwechselnde Umwandlung der Süwag Kundenservice GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 74196) entstanden. Gesellschaftsgegenstand ist die "Erzeugung sowie die Verteilung und der Vertrieb von Energie, insbesondere von Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser, der Bau und der Betrieb der dazu notwendigen Anlagen sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf den vorgenannten Gebieten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung dieses Gesellschaftszweckes dienen. Sie darf ihre Geschäfte im In - und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassungen errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen".
Süwag Vertrieb AG & Co. KG
Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt am Main
Amtsgericht Frankfurt am Main, HR A 46950
Persönlich haftender Gesellschafterin: Süwag Energie AG
Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 52467
(Stand: 26.10.2017)
Vorstände der Süwag Energie AG sind Dr. Markus Coenen (* 07.08.1965) und Mike Schuler (* 08.01.1964). Geschäftsführer der Süwag Vertrieb Management GmbH sind Christopher Osgood (* 17.05.1977) und Holger Kohake (* 04.04.1979).
Die Geschäftsführung wird - abweichend von der dispositiven Regelung in § 164 HGB - durch die Vorstände der Komplementärin und die Geschäftsführer der Kommanditistin wahrgenommen.
(Stand: 26.10.2017)
Kommanditistin mit einer Einlage in Höhe von 250,00 Euro ist die Süwag Vertrieb Management GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 86236), deren alleinige Gesellschafterin bei einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro die Süwag Energie AG ist (vgl. Liste der Gesellschafter vom 31.08.2009).
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Gesellschaft ist die Süwag Energie AG.
Das Grundkapital der Süwag Energie AG in Höhe von 184.320.000,- Euro ist eingeteilt in 48.000.000 Stammaktien, die von einer Vielzahl Einzelaktionären gehalten wird. Die folgende Liste enthält die größten institutionellen Aktionäre sowie die von ihnen gehaltenen Anteile:
(vgl. Anlage 1 zur Niederschrift über die ordentliche Hauptversammlung vom 30.04.2015).
*1 - Mittlerweile auf die RWE Downstream Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Esse, HR B 26911) verschmolzen.
*2 - Wohl eigentlich: Kliniken des Main-Taunus-Kreises GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 40398).
*3 - Wohl eigentlich: Hochtaunuskreis Kreishallenbad Usingen.
*4 - Wohl eigentlich: NEV Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Stuttgart, HR B 16831).
(Stand: 26.10.2017)
Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.
(Stand: 26.10.2017)
Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 1.646.715.000 Euro (Vorjahr: 1.730.855.000 Euro, Δ -4,86 %) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 36.829.000 Euro (Vorjahr: 40.675.000 Euro, Δ -9,46 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ -%). Dies resultiert aus dem mit der Süwag Energie AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie den daraus abgeführten Gewinnen in Höhe von 19.178.000 Euro (Vorjahr: 24.154.000 Euro, Δ -20,60 %).
Auf den Umsatz entfiel ein Teilumsatz in Höhe von 1.170.465.000 Euro (Vorjahr: 1.244.742.000 Euro, Δ -5,97 %) netto auf den Stromvertrieb und eine Teilumsatz in Höhe von 320.066.000 Euro (Vorjahr: 321.476.000 Euro, Δ -0,44 %) netto auf den Ergasvertrieb. Es wurden im Geschäftsjahr 12.279 (Vorjahr: 11.151, Δ +10,12 %) GWh Strom und 10.538 (Vorjahr: 9.752, Δ +8,06 %) GWh Erdgas abgesetzt.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 365 (Vorjahr: 396, Δ -7,83 %) Mitarbeiter.
(Stand: 26.10.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB A sind gültig für die Stromtarife "Naturstrom pur/Garant 100", "Smartline Strom" sowie die Gastarife "Gas Garant 100", "Smartlinie Gas" und "Ökogas Pur". Die AGB B sind gültig für den Stromtarif "Studentenstrom". Die Ergänzenden Bedingungen gelten für alle Strom- und Gastarife. |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 17.457 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,70 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Die Vertragslaufzeit ist nicht in den jeweiligen AGB geregelt. |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Erstvertragslaufzeit oder einen Monat zum Ende der Laufzeit der jeweiligen Vertragsverlängerung. (17.1 a) der AGB A/16.1 a) der AGB B) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte. verbraucherunfreundlich "Kündigungen bedürfen der Textform." (16.5 der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von mindestens zwei Wochen auf das Ende des Kalendermonats zu kündigen. [..]Kündigungen bedürfen der Textform." (17.3 + 17. 5 der AGB A/16.3 + 16.5 der AGB B) Aufgrund der Kündigungsfrist zum Monatsende kann sich die nach der GVV vorgesehene Kündigungsfrist im Einzelfall verlängern.
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Preisänderungsklausel:"Preisänderungen durch die Süwag erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (2.2 der AGB A+B) Die Klausel ist nicht recht verständlich. Zwar nimmt sie Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB, ohne jedoch die Kostenfaktoren transparent zu machen. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 BGB nicht zutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen sind mittels Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates oder durch Überweisung alternativ möglich. (2 der EB) Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung. verbraucherfreundlich |
Bonus:"Sofortbonus", "Dauerbonus" und "Süwag-Bonus" möglich, der ausgezahlt wird, soweit ein Lieferverhältnis zum Zeitpunkt des Anspruches besteht. Süwag-Bonus kann bei wiederholtem Zahlungsverzug entfallen.(5.1 bis 5.3 der AGB A/ 5 der AGB B) Kein eigentlicher Bonus, aber die Süwag gewährt zudem einen Preisnachlass bei einem Preisgarantie-Zeitraum von 1 ct/kWh bei Strom bzw. 0,5 ct/kWh bei Gas auf den Brutto-Verbrauchspreis. (4.2 der AGB A/ 4 der AGB B ) |
Bonitätsprüfung:"Die Süwag ist berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die Süwag [...][personenbezogene Daten] an die [...]Creditreform [...]oder an die SCHUFA [...]. Nach Bewertung der Auskunft [...] insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen der Bonität [...]kann die Süwag [...] ablehnen." (15 der AGB A/ 14 der AGB B) Die eingeschalteten Wirtschaftsauskunfteien werden aufgezählt und es erfolgt eine Abfrage zur Zahlungsfähigkeit des Kunden bei Vertragsanbahnung. verbraucherfreundlich |
Besondere Klauseln:Änderungen der AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde in Textform nicht mindestens einen Monat vor der Änderung widerspricht. (13.2 der AGB A/12.2 der AGB B) Soweit Änderungen der AGB im Rahmen auch der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)
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Stand der AGB: 15. Februar 2018 AGB A/01. Dezember 2017 AGB B/03. April 2017 Ergänzende Vertragsbedingungen |
Stand der Bewertung: 08. Mai 2018 |
(Stand: 23. August 2018)
Service-Index: 0,66(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service von Süwag (Tarif: Süwag SmartLine Strom) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 58 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wird der Service des Unternehmens ebenfalls mit "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von Süwag wurden 2014 mit "gut" benotet (2013: "befriedigend"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 25 von 45). |
Check24: Der Service von Süwag (Tarif: Süwag SmartLine Gas) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 59 von 80 Punkten und die Note "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" wurde der Service, den Süwag seinen Gaskunden bietet mit 61 von 80 Punkten und ebenfalls Note "gut" bewertet (2013: "befriedigend"). Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von Süwag erhielten 2014 ein "gut" (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Gaslieferverträgen lautet 2015 wie schon 2014 "gut" (Rang 29 von 45). In 2013 wurde die Verbraucherfreundlichkeit von Süwag als "befriedigend" eingestuft. |
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhält der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,3). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall -0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 13 h; samstags: 9 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | nein, aber via E-Mail möglich |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 13. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Süwag :
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 492 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 10,8 % | 41,3 % | 1,5 % | 0,3 % | 42 % | 4,1 % |
Der fossile Stromanteil (41,3 %+ 1,5 %+ 0,3 % = 43,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 1141 g CO2 pro kWh emittieren.
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 546 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 11,5 % | 47,0 % | 1,2 % | 0,4 % | 34,9 % | 5,0 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
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