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Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Ökostrom- und Ökogastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 14.550 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,77 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Die Tariflaufzeiten haben je nach Produkt eine Laufzeit von einem, zwölf oder 24 Monaten. (2. (6) der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Sowohl zum Ende als auch nach Ende der festen Laufzeit kann der Vertrag jeweils mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform." (2. (6) der AGB) 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Doppelte.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde ist berechtigt, im Falle einer beabsichtigten [Preiserhöhung] den Vertrag mit dem Lieferanten ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (6. (6) der AGB) 

Preisänderungsklausel:

"Änderungen des Grund- und/oder Arbeitspreises erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei einer einseitigen Leistungsbestimmung sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preismitteilung gemäß Ziffer 5 [eingeschränkte Preisgarantie] maßgeblich sind. Dabei können auch zukünftige Kostenentwicklungen auf der Grundlage von Prognosen nach billigem Ermessen einbezogen werden." (6. (1) + (2) der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich. Soweit keine uneingeschränkte Preisgarantie besteht nimmt die Klausel Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den Preisänderungsmöglichkeiten. Kostenfaktoren werden jedoch nicht genannt, so dass die Klausel nicht transparent ist. Zudem wir die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

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Zahlungsmodalitäten:

Es stehen Zahlungsmöglichkeiten gemäß der "vereinbarten Zahlungsweise" offen. Genannt sind SEPA-Lastschriftmandat und Überweisung.   

Dem Verbraucher stehen mehrere kostenfreie Zahlungsweisen offen.

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Bonus:

Es werden, je nach Tarif "Neukunden-Boni" gewährt. Dre Kunde darf an seiner Verbrauchsstelle nicht die letzten 6 Monate durch den Versorger beliefert worden sein. (2. (5) der AGB)

Bonitätsprüfung:

"Die personenbezogenen Daten des Kunden [...] werden zur Bonitätsprüfung an die infoscore [...] übermittelt. [...] Bei negativer Bonität kann der Lieferant den Auftrag des Kunden ablehnen. (3. (2) der AGB)

Die Wirtschaftsauskunftei wird benannt und es werden nur Abfragen bei Vertragsanbahnung getätigt.

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Besondere Klauseln:

Der Lieferant behält sich die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. "Die Zustimmung des Kunden zur Änderung [...] gilt als erteilt, wenn er diesen Änderungen nicht spätestens zu den vorgschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen widerspricht." (13. der AGB)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). 

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Stand der AGB: Mai 2018
Stand der Bewertung: 16. Januar 2019

(Stand: 17. August 2018)

Hotline-Kosten keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 16. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von BayWa re:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37,74 % 62,26 %

Der Strom wurde nach Firmenangaben mit dem OK-Power-Gütesiegel zertifiziert und stammt zu 100 % aus Wasserkraft.

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 32,5 % 67,5 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 29,4 % 70,6 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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