Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier |
Die AGB sind gültig für den Gastarif "citigas 12" sowie den Stromtarif "citistrom 12". |
Vertragslaufzeit:"Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (Grundlaufzeit). Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht [...] gekündigt wird." (4.1 der AGB) |
Kündigungsfrist und -form:Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Laufzeitende. (4.1 der AGB) Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Doppelte. verbraucherunfreundlich Die Kündigung bedarf der Textform. (4.1 der AGB) |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Ein Umzug des Kunden beendet nicht den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle. Auch im Fall eines Umzugs muss der Vertrag gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt [...] zwei Wochen. Die Kündigung bedarf der Textform." (4.2 der AGB) Es besteht ein Wahlrecht des Verbrauchers bezüglich Weiterbelieferung oder Kündigung des Vertrages, wenn Versorger an neuer Abnahmestelle liefern kann. verbraucherfreundlich
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Preisänderungsklausel:"Zur Bewahrung des Gleichgewichtes von Erdgaslieferung/Stromlieferung und Erdgaspreis/Strompreis wird die citiwerke den vom Kunden zu zahlenden Erdgaspreis/Strompreis der Entwicklung der unter 5.1 [Gesamtpreis] aufgeführten Preisbestandteile [...] nach billigem Ermessen anpassen. Kostensenkungen verpflichten [...] den Erdgaspreis/Strompreis entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen bei anderen der preisbildenden Faktoren [...] ausgeglichen werden." (5.4 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zur Preisbildung nach billigem Ermessen in der Grundversorgung. Für Verbraucher ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der preisbildenden Faktoren hergestellt wird. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:"Die Zahlung kann alternativ durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat) oder durch Überweisung erfolgen. Bei Überweisung wird der dadurch verursachte Mehraufwand pauschal berechnet." (7. der AGB) Dem Verbraucher steht nach den AGB nur eine Zahlungsmöglichkeit ohne zusätzliche Kosten offen. Zudem ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welche Kosten dann tatsächlich ihm gegenüber zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Schließlich ist unklar, ob durch EB die AGB insoweit modifiziert werden und u.U. doch keine zusätzlichen Kosten entstehen. verbraucherunfreundlich |
Bonus:Einmaliger Sofortbonus möglich. Der Bonus wird ausschließlich Neukunden gewährt. Neukunde ist, wer in den letzten sechs Monaten vor Vertragsschluss nicht von citiwerke/Thüga Energie GmbH beliefert wurde. (2.5 + 2.4 der AGB) |
Besondere Klauseln:"Anpassungen des Vertrages [...]werden dem Kunden [...]mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde [zur Kündigung berechtigt.]. Kündigt er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft." (11.2 der AGB) Soweit Vertragsänderungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln von 04.09.2013 - 26 O 33/13). verbraucherunfreundlich |
Stand der AGB: 26. Oktober 2018 (Strom)/24. Mai 2018 (Gas) |
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,61(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Check24: Der Service, den citiwerke seinen Stromkunden (Tarif: citistrom12) bietet, bewertet Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 59 von 80 möglichen Punkten und der Note "gut". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit der citiwerke in der Sparte Strom wird von Check24 ebenfalls mit "gut" bewertet und rangiert auf Platz 18 von 45. |
Verivox bewertet die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,5). |
Hotline-Kosten | keine (Freecall 0800-Vorwahl) |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 10 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich |
Rückrufmöglichkeit | nein |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Datenänderung: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Bankverbindung: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 18. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von citystrom:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 199 g/kWh | 0,0002 g/kWh | 5,9 % | 17,7 % | 2,2 % | 1,0 % | 37,7 % | 35,5 % |
Der fossile Stromanteil (17,7 % + 2,2 % + 1,0 % = 20,9 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 952 g CO2 pro kWh emittieren.
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.